Werden in Frankfurt iranische Regimegegner*innen vom iranischen Generalkonsulat und der hessischen Polizei überwacht?
Eine davon ist eine Dauer-Mahnwache gegenüber dem Iranischen Generalkonsulat in Frankfurt (Raimundstraße 90).
Die Protestierenden müssen sich dabei einer Video-Dauerüberwachung einerseits durch eine Dome-Kamera oben an der Frontseite des Konsulatsgebäudes
andererseits durch einen mobilen Kameramast der hessischen Polizei aussetzen.
Letzteres – so die Information durch die Polizei – vorgeblich im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen, die im Zusammenhang mit den Teilnehmer*innen der Mahnwache stehen würden. Laut Bericht des Hessischen Rundfunks (hr) vom 14.09.2023 teilte das Polizeipräsidium Frankfurt „auf Anfrage mit, dass ihre Kameras die Straße vor dem Konsulat erfassen, aber nicht die Mahnwache. Auch der Supermarkt-Parkplatz gegenüber vom Konsulat werde ausgeblendet.“ Unabhängig überprüfen lässt sich diese Information nicht. Es darf durchaus vermutet werden, dass hier
ein Testlauf des neuen hessischen Versammlungs”freiheits”gesetzes
gestartet wurde. Dieses Gesetz lässt in § 17 Abs. 1 “Bild- und Tonübertragungen in Echtzeit (Aufnahmen) sowie entsprechende Aufzeichnungen… im Zusammenhang mit einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel“ zu “wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von der Person eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.”
Die Ordnungsdezernentin der Stadt Frankfurt, Annette Rinn (FDP), habe – so der Bericht des hr – den Hessischen Datenschutzbeauftragten gebeten, die Videoüberwachung durch das iranische Generalkonsulat zu überprüfen. Denn auch für Konsulate gelten im Bezug auf Videoüberwachung des öffentlichen Raums die überall in Deutschland geltenden Rechtsnormen. Und diese lassen eine solche Überwachung nicht (oder in Ausnahmefällen: nur in sehr engem Umfang) zu.
ddrm.de 15.9.2023