Endlich Recht bekommen: Erfolg für bulgarische Sexarbeiterin!

Nach Eilantrag ans Sozialgericht: Jobcenter knickt ein.

 Mit allen Finessen hat das Frankfurter Jobcenter einer bulgarischen Sexarbeiterin und ihrem erst wenige Monate alten Baby versucht, das Leben zur Hölle zu machen.

Frau Y. ist Sexarbeiterin aus Bulgarien, lebt seit mehr als 5 Jahren in Frankfurt und ging hier der Prostitution nach. Während der Corona-Zeit bewilligte ihr das örtliche Jobcenter ALG II. Doch als Frau Y. im Juli 2022 ein Kind zur Welt brachte, verweigerte das Jobcenter die Bewilligung eines Folgeantrags mit der Begründung, Frau Y. sei lediglich „zum Zwecke der Arbeitssuche“ nach Deutschland gekommen. Diese Unterstellung war an den Haaren herbeigezogen, da Frau Y. nachweislich in der Sexarbeit tätig war. Also schob man Zweifel an der bisherigen Aufenthaltsdauer von Frau Y. nach. Zwischenzeitlich konnte man in den der Behörde vorliegenden Unterlagen auch den mit Unterstützung von Doña Carmen gestellten ALG-II-Weiterbewilligungsantrag plötzlich nicht mehr finden….

Das Jobcenter spielte ganz offensichtlich auf Zeit und setzte im Fall von Frau Y. auf ein ganzes Register von Schikanen, in der Hoffnung, sich aus der finanziellen Verantwortung stehlen zu können. Als durch die unverantwortliche Verzögerungstaktik des Jobcenters die aufgelaufenen Schulden für Miete, Strom etc. Frau Y. über den Kopf zu wachsen begannen, riss Doña Carmen e.V. die Reißleine, stellte einen Eilantrag beim örtlichen Sozialgericht und ging zum wiederholten Mal in dieser Angelegenheit an die Öffentlichkeit. Mit Erfolg! Die bloße Nachfrage des Sozialgerichts gegenüber dem Jobcenter, schien zu wirken und das Jobcenter auf die Sprünge zu bringen.

Hartnäckigkeit zahlt sich aus!

Noch bevor es zu einem definitiven Urteil des Sozialgerichts in der Angelegenheit kam, bewilligte das Jobcenter der betroffenen Sexarbeiterin und ihrem Baby plötzlich von sich aus den Regelsatz von ALG II, den Mehrbedarf für Alleinerziehende sowie einen Zuschuss zu Grundmiete und Nebenkosten rückwirkend ab August 2022! Damit ist Frau Y. zudem automatisch Mitglied in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung geworden.

Doña Carmen e.V. freut sich mit der jungen Mutter, die nun zusammen mit dem Baby den bevorstehenden Jahreswechsel ohne Existenzängste begehen kann.

Dass das Jobcenter noch vor der Entscheidung des Sozialgerichts seinen von Doña Carmen mehrfach angemahnten finanziellen Verpflichtungen endlich nachkam, zeigt, wie sehr diese Institution auf Zermürbung und Machtpolitik setzt, wenn es um rechtliche Ansprüche von Prostitutionsmigrantinnen geht. Es zeigt allerdings auch, wie unverzichtbar die Arbeit von Doña Carmen e.V. ist, wenn es um die Inanspruchnahme und Verteidigung dieser Rechte geht.

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