Einspruch gegen Räumung und Rodung wegen Heldbock-Käfer eingelegt

Einspruch gegen Räumung und Rodung wegen Heldbock-Käfer eingelegt

Am gestrigen Mittwoch hat der Bundesverband Naturfreunde e.V. beim Verwaltungsgerichtshof Kassel einen Aufschub für die Rodung von Teilen des Fechenheimer Waldes beantragt. Ohne eine noch ausstehende gründliche Untersuchung des kürzlich entdeckten Vorkommens des streng geschützten Heldbock-Käfers, dürfe die Autobahn GmbH den Wald nicht roden. Es würden dort irreversible Tatsachen geschaffen.

„Die Behauptung der Autobahn GmbH unverzüglich zunächst zwei Baustraßen im Wald anlegen zu können, ohne die Bäume zu zerstören, die potentiell vom Heldbock besiedelt sind, ist nicht nachvollziehbar. Kann es sein, dass ein Jahrhunderte alter Wald in den letzten Jahrzehnten genau so gewachsen ist, dass ausgerechnet zwei gewünschte Trassen der Autobahn GmbH frei von Habitat-Bäumen sind? Das ist nicht plausibel! Unsere Kartierungen zeigen, dass die Trassen nicht frei sind", erklärt Uwe Hiksch vom Vorstand der Naturfreunde Deutschland.

Und Heidi Ziehaus von den Naturfreunden Frankfurt ergänzt: „Deshalb ziehen wir vor Gericht und deshalb ist jetzt ein Rodungsmoratorium nötig sowie gründliche in den Sommermonaten beginnende Untersuchungen. Das Artenschutzrecht darf nicht für die Interessen der Autobahn GmbH gebeugt werden." Mit Hilfe eigener Kartierungen seien etliche Eichen mitten auf den geplanten Trassen oder in unmittelbarer Nachbarschaft im eigentlich freizuhaltenden Pufferbereich identifiziert worden.

Willi Loose vom Aktionsbündnis unmenschliche Autobahn (AUA) ergänzt: „Wir bezweifeln außerdem die Behauptung der Autobahn GmbH, dass nur Eichen mit einem Brusthöhendurchmesser von mindestens 60 cm als Brutbäume für den Heldbock in Frage kommen. Nur solche Bäume aber wurden von der Autobahn GmbH in den Maßnahmenvorschlägen berücksichtigt. Aber auch Eichen mit einem geringeren Durchmesser können vom Heldbock besiedelt sein. Für uns ist deshalb klar. Das Gutachten der Autobahn GmbH ist nicht haltbar."

Und Willy Breder vom BUND Frankfurt schlussfolgert: „Die jetzt geplanten Rodungen sind aus Gründen des Artenschutzes nicht zulässig!
Wir wehren uns dagegen, dass wegen des politischen Drucks von Bundes- und Landesregierung im Interesse der Autobahn GmbH das Artenschutzrecht nicht Ernst genommen wird – gerade in Zeiten des rasanten globalen Verlustes von Biodiversität. Die Autobahn GmbH schreibt selbst, dass die eigentliche artenschutzrechtliche Prüfung im Bezug auf den Heldbock im Rahmen eines Planänderungsverfahrens erst für den Sommer 2023 geplant ist. Es wäre ein Skandal, wenn trotzdem jetzt schon ein großer Teil der Fläche für die Baustraßen gerodet würde."

Naturfreunde Deutschland / Aktionsbündnis unmenschliche Autobahn (AUA) / Kampagne #Fecher bleibt! - keine A66!

Pressemitteilung 12.01.2023