Antisemitismus-Bekämpfung im rechtsfreien Raum

erstellt von Helmut Suttor — zuletzt geändert 2020-05-03T11:32:21+01:00
Fragen zur Rechtmäßigkeit des Frankfurter BDS-Beschluss vom 28.9.2017 und zur Legitimität Bürgermeister Beckers, diesen Beschluss umzusetzen

Frankfurter Bürgerinnen und Bürger: Elisabeth Abendroth, Renata Berlin, Herbert Kramm-Abendroth, Renate Schnur-Herrmann, Helmut Suttor, Prof. Dorothee Roer, Dr. Ingo Roer

Antisemitismus-Bekämpfung im rechtsfreien Raum

Fragen zur Rechtmäßigkeit des Frankfurter BDS-Beschluss vom 28.9.2017 und zur Legitimität Bürgermeister Beckers, diesen Beschluss umzusetzen

Aus gegebenem Anlass halten wir es für geboten, Sie auf einen Missstand hinzuweisen, der  den Kernbereich unsere Verfassung betrifft.  

Die Beschlüsse zur Antisemitismus-Bekämpfung mit BDS-Fokussierung sind der vorläufige Höhepunkt einer seit Jahren anhaltenden Entwicklung der Aushöhlung des Rechts auf freie Meinungsäußerung  und anderer Grundrechte zu den Themenbereichen Antisemitismus und Nahost.1 Die Beschlüsse und die Praxis der Umsetzung, insbesondere auf kommunaler Ebene, manifestieren einen Missstand, der über die Einschränkung von  Grundrechten hinausreicht: Wenn es um die genannten Themenbereiche geht, funktionieren offensichtlich die demokratischen Institutionen nicht wie sie es sollten.

Der Missstand, der in dem beigefügten Brief an die Stadtverordneten Frankfurts genauer beschrieben wird, wurde bisher noch nicht einmal zur Kenntnis genommen.

Das gilt auch für die Frankfurter Presse und Medien.

Wir sind der Meinung, dass sich dies ändern sollte und muss. Zweieinhalb Jahre nach dem besagten Beschluss war die Stadt Frankfurt und der hier verantwortliche Dezernent Uwe Becker nicht in der Lage dessen Rechtmäßigkeit zu begründen!

Am 4.5.2020 tagt der Magistrat um zu entscheiden, ob die Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion (die einen Teil der offenen Rechtsfragen berührt)2 hinreichend befriedigend ausfiel, um sie per Beschluss zu verabschieden.

Wir denken: Die Bekämpfung des Antisemitismus sollte auf einer ausgewiesenen rechtlichen Grundlage erfolgen. Dies ist gegenwärtig in Frankfurt nicht der Fall. Das Anliegen sollte ernst genug sein um dies zu ändern.   

Daneben verweisen wir auf ein Glaubwürdigkeits- und Legitimationsproblem, die in der Person Beckers begründet ist. Der Beschluss wurde unter der Voraussetzung der Anerkennung der Zwei-Staaten-Lösung gefasst. Herr Becker tritt aber inzwischen offen für den Trump-Plan ein. Kann er den Frankfurter BDS-Beschluss dann noch glaubwürdig vertreten und umsetzen? Dies zu klären bitten wir Oberbürgermeister Feldmann in einem offenen Brief.

Offener Brief an die Stadtverordnetenversammlung (wird unten vollständig zitiert)

Offener Brief an Oberbürgermeister Feldmann

Offener Briefwechsel mit Uwe Becker

Antrag auf Akteneinsicht

1 Übersicht be- oder verhinderter, menschenrechtsorientierter Veranstaltungen; https://www.palaestina-portal.eu/Anlagen/AT.pdf

2 https://www.stvv.frankfurt.de/download/A_602_2019.pdf

Presseerklärung, 2. Mai 2020

Offener Brief an die Stadtverordnetenversammlung

Frankfurter Bürgerinnen und Bürger:

Elisabeth Abendroth, Renata Berlin, Herbert Kramm-Abendroth, Renate Schnur-Herrmann, Helmut Suttor, Prof. Dorothee Roer, Dr. Ingo Roer

Offener Brief 30.4.2020

Antisemitismus-Bekämpfung im rechtsfreien Raum Fragen zur Rechtmäßigkeit des Frankfurter BDS-Beschluss vom 28.9.2017

Sehr geehrte Damen und Herrn Stadtverordneten Frankfurts,

zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung des o.g. Beschluss sind die damit verbundenen offenen rechtlichen Fragen immer noch nicht geklärt.

In der Debatte zu dem Beschluss haben verschiedene Stadtverordnete auf den Klärungsbedarf rechtlicher Fragen verwiesen. 1 Dem Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung mit der „Maßgabe“ mehrheitlich zugestimmt, dass der Magistrat (verantwortlich ist hier Uwe Becker) die offenen Fragen zu seiner Umsetzung klärt und darüber Bericht erstattet. Herr Becker erklärte im September 2017, die Vorlage zum BDS-Beschluss sei „vom Rechtsamt der Stadt abgeklärt worden“ und deshalb „rechtlich und handwerklich in Ordnung“. 2 Im März 2018 erfolgte ein Bericht des Magistrats (Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 68), der allerdings die offenen Fragen rechtlicher Natur nicht berührt. 3

Am 2.12.2019 reichte der FDP-Stadtverordnete Dr. Uwe Schulz im Namen seiner Fraktion eine Anfrage ein, die einen Teil der offenen Rechtsfragen berühren. 4 Dies war nach mehr als zwei Jahren, die erste Initiative aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung, an die Bringschuld des Magistrats zur Klärung offener Rechtsfragen zu erinnern. Die Frist zur Beantwortung der Anfrage ließ Uwe Becker ohne Begründung verstreichen (Stichtag 5.3.2020). Über eine Fristverlängerung für weitere 3 Monate hat der zuständige Haupt- und Finanz-Ausschuss zu entscheiden. Dessen Sitzung am 18.3.2020 entfiel wegen Corona, sie ist für den 5.5.2020 neu angesetzt. 5 Inzwischen soll eine Antwort Uwe Beckers vorliegen, die am 4.5.2020 dem Magistrat zur Beschlussfassung vorliegt. Ob es zu einer solchen kommt ist offen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Lage wie folgt dar:

1. Die Stadt Frankfurt agiert in Sachen BDS-Beschluss im rechtsfreien Raum. Dies ergibt sich insbesondere auch aus den in der Zwischenzeit gefällten Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts-Urteilen. 6 Dies ergibt sich nicht nur aus dem Beschluss sondern auch aus der Art und Weise seiner Umsetzung durch den zuständigen Dezernenten (Vgl. Anlage Offener Briefwechsel mit Uwe Becker).

2. Bisher spricht nichts dafür, dass es ein Testat des Rechtsamtes in dieser Angelegenheit gibt. Insofern steht die Vermutung im Raum, dass Herr Becker die Unwahrheit sagte, als er von einer rechtlichen Klärung durch das Rechtsamt sprach.

3. Die Stadtverordnetenversammlung hat ihre Kontrollfunktion nicht wahrgenommen, obwohl durch den BDS-Beschluss der Kernbereich unserer Verfassung, nämlich der Grundrechtskatalog des Grundgesetzes berührt ist.

4. In gleicher Weise muss von einem Versagen der sog. Vierten Gewalt gesprochen werden. Außer dem o.g. Hinweis in der Frankfurter Rundschau, die das Thema auch nicht weiter verfolgte, haben die Frankfurter Medien das Thema nach unserer Kenntnis ignoriert, obwohl die (Grund)Rechtswidrigkeit der BDS-Beschlüsse in Frankfurt und anderswo von Anfang an auf der Hand lag.

5. Zu all diesen Fragen kommen die Glaubwürdigkeitsprobleme hinzu, die in der Person des Multifunktionärs Uwe Becker liegen. Er ist Dezernent und Bürgermeister in Frankfurt, Antisemitismus-Beauftragter für Hessen und Vorsitzender der Deutsch-Israelischen- Gesellschaft. Dass und wie Uwe Becker ohne Rücksicht auf Recht und Regeln agiert, wenn es um Antisemitismus-Bekämpfung nach seinem Verständnis geht, haben wir an anderer Stelle dargestellt. 7 Hier geht es darum darauf aufmerksam zu machen, dass in Frankfurt der BDS- Beschluss durch einen Politiker umgesetzt wird, der diesem Beschluss in zentralen Bereichen zu wider handelt bzw. ihm widerspricht:

a. Die Beschlüsse zur Bekämpfung des Antisemitismus mit BDS-Fokussierung, wie sie vom Deutschen Bundestag sowie von vielen Länder- und Kommunalparlamenten gefasst wurden, stützen sich auf die IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus, 8 die eine Anleitung zur Identifizierung von Antisemitismus zu sein beansprucht. Herr Becker ignoriert das dort vorgeschlagene Verfahren regelmäßig und spricht Beschuldigungen und Diffamierungen aus ohne jeden Beleg. 9

b. Herr Becker tritt als Vorsitzender der DIG für den Trump-Plan ein und widerspricht damit der zentralen nahostpolitischen Aussage des Frankfurter BDS-Beschluss. 10

Er versucht den Trump-Plan als ein mit den „Grundprinzipien der Zwei-Staaten- Lösung“ vereinbaren Vorschlag darzustellen. Dort findet sich der Satz: „Die Vorschläge (Trumps) reichen erkennbar über die heutigen völkerrechtlichen Festlegungen hinaus.“ Angenommen Matthias Platzeck, Vorsitzender des Deutsch- Russischen Forums, wäre in gehobener Position der Stadt Frankfurt tätig und hätte die Annexion der Krim so kommentiert: Die Vorschläge von Präsident Putin reichen erkennbar über die heutigen völkerrechtlichen Festlegungen hinaus? - ergänzt durch die Empfehlung, diesen „Vorschlägen“ eine „faire Chance in weiteren Verhandlungen gegeben“.

In der Debatte um den BDS-Beschluss (Antisemitismus keinen Raum geben – BDS aktiv entgegentreten) bringt dies der Redner der GRÜNEN, Uwe Paulsen, für die Mehrheit in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung wie folgt zum Ausdruck: „Die Bundeskanzlerin ist der Meinung, man sollte eine Zweistaatenlösung finden, Barack Obama ist auch dieser Meinung, und hier im Hause sind wir auch weit mehrheitlich dieser Meinung, genau wie die Europäische Union dieser Meinung ist.“ 11

Von der in ihrer Unwahrhaftigkeit nicht mehr überbietbaren und in der Sache ignoranten Argumentation Uwe Beckers kann sich jeder selbst überzeugen.

Wir verweisen auf den offenen Brief an Oberbürgermeister Feldmann, wo wir diesen Punkt vertiefen und um Klärung der Frage bitten, ob Uwe Becker angesichts dieser Faktenlage die Zuständigkeit für die Umsetzung des BDS-Beschlusses behalten kann. In gleicher Weise bitten wir die Stadtverordneten, aktiv an der Klärung dieser Frage mitzuwirken.

Die Stadtverordnetenversammlung ist aufgefordert, das informelle Bündnis mit dem Magistrat und Herrn Becker zu Lasten der Grundrechte zu beenden in dem sie folgende Aufgaben in Angriff nimmt:

1. Es gibt keinen Grund eine weitere Verlängerungsfrist für die Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion zu gewähren. Herr Becker müsste nach eigener Auskunft schon seit September 2017 auskunftsfähig sein. Wenn der Magistrat am 4.5. die Antwort Beckers beschliesst, wird zu prüfen sein, ob die gestellten Fragen wirklich beantwortet wurden. Wenn der Magistrat eine Beschlussfassung ablehnt, sollte die StVV ihren Handlungsspielraum ausschöpfen um zu verhindern, dass die Antwort endlos hinaus gezögert wird.

2. Unabhängig von der Antwort auf diese Anfrage sollte die StVV klären, welche rechtlichen Stellungnahmen des Rechtsamts zu den BDS-Beschlüssen im September 2017 vorlagen. Herr Becker sollte hier im Interesse seiner Glaubwürdigkeit ein Eigeninteresse an einer Aufklärung haben. Herr Becker hat unseren Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt ohne eine für einen Normalbürger nachvollziehbaren Begründung und Rechtsbelehrung (vgl. Anlage Akteneinsicht, darin Anhang1).

3. Die StVV und der Magistrat sollten sich öffentlich wahrnehmbar dazu verhalten, ob Uwe Becker den BDS-Beschluss Frankfurts angesichts seiner Befürwortung des Trump-Plans in glaubwürdiger Weise vertreten und umsetzen kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn die StVV die eigenen Beschlüsse noch ernst nimmt (siehe Brief an OB Feldmann).

4. Wir fordern, dass die Stadt Frankfurt ein Gutachten, erstellt durch unabhängige kompetente Persönlichkeiten, in Auftrag gibt, dass die Rechtmäßigkeit des Frankfurter BDS-Beschluss untersucht und dabei insbesondere auch die Form seiner Umsetzung durch Herrn Becker thematisiert. Die Notwendigkeit eines Gutachtens, dass die gesamte rechtliche Problematik ins Auge fasst, ergibt sich aus dem Umstand, dass der Bogen der hier zu thematisierenden Rechtsfragen im Zuge von Gerichtsverfahren nur scheibchenweise erörtert wird. Die Notwendigkeit eines Gutachtens von unabhängigen Experten resultiert daraus, dass nach Lage der Dinge weder die Stadtverordnetenversammlung und erst recht nicht ein von Herrn Becker geleitetes Dezernat über die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit verfügt, um hier eine für die Öffentlichkeit überzeugende Klärung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Die o.g. Personen und deren Freunde

Anlagen:

1. Offener Briefwechsel mit Uwe Becker / oBrW Becker.pdf

2. Antrag auf Akteneinsicht / 2020.03. Akteneinsicht.pdf

3. Offener Brief an Oberbürgermeister Feldmann pdf (cc. An die Mitglieder des Magistrats)


1 http://docplayer.org/159812889-Stadtverordneten-versammlung.html

2 https://www.fr.de/frankfurt/spd-org26325/frankfurt-schwaecht-aktion-gegen-11030455.html

3 https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?TEXT=bds&TEXT_O=beinhaltet%20(und)&DATUM_2=01.01.2 018&DATUM_BIS_O=kleiner+gleich&DATUM=31.12.2018&DATUM_O=gr%F6%Dfer+gleich&DOKUMENTTYP=TAGO%27,%27NIED%27,%27FRAG%27,%27WORT%27,%27BESC%27,%27VORL&FORMFL_OB=DATUM&FORM_SO=Absteigend&?7?5?

4 Rechtliche Umsetzung des BDS-Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, https://www.stvv.frankfurt.de/download/A_602_2019.pdf

5 https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?TEXT=A+602&TEXT_O=beinhaltet%20(und)&DATUM_2=05.05.2020&DATUM_BIS_O=kleiner+gleich&DATUM=05.05.2020&DATUM_O=gr%F6%Dfer+gleich&DOKUMENTTYP=TAGO%27,%27NIED%27,%27FRAG%27,%27WORT%27,%27BESC%27,%27VORL&FORMFL_OB=DATUM&FORM_SO=Absteigend&?1?1?

6 vgl. Antrag Akteneinsicht / Anhang 1

7 vgl. offener Briefwechsel mit Uwe Becker / Anlage oBrW Becker.pdf

8 https://www.holocaustremembrance.com/working-definition-antisemitism

9 vgl. offener Briefwechsel mit Uwe Becker / Anlage oBrW Becker.pdf

10 Bewertung des Trump-Plans, http://www.deutsch-israelische-gesellschaft-freiburg.de/archiv/

11 https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?TEXT=Zweistaatenl%F6sung&TEXT_O=beinhaltet%20(und)&DATUM_2=01.01.2017&DATUM_BIS_O=kleiner+gleich&DATUM=30.04.2020&DATUM_O=gr%F6%Dfer+gleich&DOKUMENTTYP=TAGO%27,%27NIED%27,%27FRAG%27,%27WORT%27,%27BESC%27,%27VORL&FORMFL_OB=DATUM&FORM_SO=Absteigend&?1?12017