Ärzt*innenorganisation fordert sofortigen Waffenstillstand

by IPPNW veröffentlicht 11.01.2024

Anlässlich der Völkermord-Anklage Südafrikas gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof fordert die ärztliche Friedensorganisation IPPNW erneut einen sofortigen Waffenstillstand im Gazastreifen. Nur so kann das unerträgliche menschliche Leid, die maßlose Zerstörung von ziviler Infrastruktur und die beispiellose humanitäre Katastrophe in Gaza endlich gestoppt werden.

Die Bundesregierung trägt durch die seit dem 7. Oktober 2024 fast verzehnfachten Genehmigungen von Waffenlieferungen an Israel aktiv zur Fortführung des Krieges mit unzähligen Opfern bei. Die Waffenexporte müssen umgehend eingestellt werden.

„Die Gewalt auf Seiten der Hamas und Israels muss enden – unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem israelischen Militäreinsatz um Kriegsverbrechen oder einen Genozid handelt. Die Staatengemeinschaft darf nicht weiter zuschauen, wie Flüchtlingslager, Krankenhäuser oder Schulen zerstört und Hilfslieferungen von Nahrung, Wasser und Treibstoff blockiert werden", erklärt die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen.

Der Angriff der Terrororganisation Hamas vom 7. Oktober 2023 hat 685 israelischen Zivilist*innen, 373 Mitglieder der Sicherheitskräfte und 71 Ausländern das Leben gekostet. Die Gesamtzahl der Todesopfer in Israel seither beläuft sich auf etwa 1.200 - darunter 36 Kinder. Die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen haben mit grausamen und brutalen Verbrechen wie Massenmorden, Geiselnahmen, sexualisierter Gewalt und wahllosen Raketenangriffen auf Israel in eklatanter Weise gegen das Völkerrecht verstoßen. Auch sie müssen zur Rechenschaft gezogen werden. „Wenn die Hamas die Regeln des humanitären Völkerrechts missachtet, so ist das kein Freifahrtschein für die israelische Armee, das Völkerrecht ebenfalls zu missachten", so Angelika Claußen weiter.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Gaza wurden seit dem 7. Oktober 2023 knapp 23.000 Palästinenser*innen getötet und weitere 58.000 verletzt - darunter schätzungsweise 70 % Frauen und Kinder. Die Zahl der Todesopfer liegt bei knapp 250 pro Tag. Das palästinensische UN-Hilfswerk UNRWA schätzt, dass durch den Krieg im Gazastreifen 1,9 Millionen Menschen vertrieben wurden - fast 85 % der Bevölkerung. Die Menschen haben weniger als zwei Liter Trinkwasser pro Tag und Person zur Verfügung und unzureichenden Zugang zu Nahrung. Folge des Hungers und der unhygienischen Verhältnisse sind Infektionskrankheiten, die nach Angaben der WHO sprunghaft angestiegen sind. Nur noch neun von einst 36 Krankenhäusern im Gazastreifen können noch arbeiten, und das auch nur teilweise, in der Regel ohne ausreichende Medikamente, Schmerz- oder Betäubungsmittel.

Die palästinensische Organisation Al Haq weist in ihrem Aufruf „Beendigung der Komplizenschaft bei internationalen Verbrechen" darauf hin, dass Israel weiterhin Waffen importiert - allein aus den USA und Deutschland im Wert von über 4 Mrd. US-Dollar jährlich. In seinem Kommentar zur Genfer Konvention erklärt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, die Verpflichtung nach Artikel 1 verlange u.a., dass Staaten von der Weitergabe von Waffen absehen, wenn zu erwarten sei, dass die Waffen zur Verletzung der Konventionen eingesetzt werden. Nach Artikel 6 Absatz 3 des Arms Trade Treaty, den die Bundesregierung unterzeichnet hat, verpflichten sich die Vertragsstaaten zudem, keine Transfers konventioneller Waffen zu genehmigen, wenn sie zum Zeitpunkt der Genehmigung Kenntnis davon haben, dass die Waffen z.B. zur Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Angriffen auf zivile Objekte oder Zivilpersonen oder andere Kriegsverbrechen verwendet werden. „Oberstes Ziel muss die Beendigung der humanitären Katastrophe durch den Krieg in Gaza sein. Daher muss Deutschland, statt Waffen zu liefern, auf eine Einstellung der Kampfhandlungen, die Freilassung der Gefangenen und eine gerechte Friedenslösung hinarbeiten", so die IPPNW-Vorsitzende abschließend.

Die Klageschrift Südafrikas gegen Israel finden Sie unter www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20231228-app-01-00-en.pdf

Den Aufruf von Al Haq finden Sie unter www.alhaq.org/advocacy/22123.html

Pressemitteilung 10.1.2024