Kundgebung 1 Jahr Atomwaffenverbotsvertrag

erstellt von Friedens- und Zukunftswerkstatt e. V. — zuletzt geändert 2022-01-15T15:40:29+01:00
Aus Anlass des ersten Jahrestages des Inkrafttretens des Atomwaffenverbotsvertrages soll unsere Forderung, den Atomwaffenverbotsvertrag auch durch die Bundesregierung zu unterstützen, öffentlich sichtbar werden.
  • Wann 22.01.2022 ab 11:55 Uhr (Europe/Berlin / UTC100)
  • Wo An der Kleinmarkthalle
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Seit nunmehr einem Jahr ist der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) Teil des humanitären Völkerr­echtes. Der Vertrag ist am 22.01.2021 in Kraft getreten, nachdem er von 50 Staaten ratifiziert worden war. Bis heute haben ihn 86 Staaten unterzeichnet und 59 Staaten haben ihn ratifiziert. Leider hat Deutschland den Vertrag noch nicht unterzeichnet und weigert sich beharrlich das in Erwägung zu ziehen. Immer­hin will die Bundesregierung an der ersten AVV-Staatenkonferenz im März in Wien teilnehmen.

Als Begründung ihrer Weigerung verweist die Bundesregierung auf die nuklearen Teilhabe; auf die vorgebliche Notwendigkeit der nuklearen Abschreckung gegenüber Russland und auf den beste­henden Atomwaffensperrvertrag von 1970, der die Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung für die Atomwaffenstaaten enthalte und deshalb ausreichend sei. Nukleare Teilhabe bedeutet, dass deutsche Flugzeuge im Ernstfall Atombomben, die in Büchel in der Eifel für diesen Fall bereit liegen gegen Russland einsetzen. Die dafür erforderlichen Flugzeuge, die den deutschen Staatshaushalt mit Milliarden Euros belasten, sollen aktuell angeschafft werden.

Mit den Waffenarse­nalen wächst das gegenseitige Misstrauen. An der russischen Grenze stehen sich die NATO und Russland unmittelbar waffenstarrend gegenüber. Wegen der Bedeutung dieser Region sowohl für die NATO, als auch für Russland, ist in einem Kriegsfall zu befürchten, dass auch Hessen mit seinen militärischen Einrichtungen wie dem US-Headquarter in Wiesbaden  ein vorrangiges Ziel russischer Raketen würde.

Leider hat sich der Atomwaffensperrvertrag (NPT) als Maßnahme zur atomaren Abrüstung nicht als wirksam erwiesen. Seit über 50 Jahren gibt es diesen Vertrag, durch den sich die Atommächte zu einer atoma­ren Abrüstung verpflichtet haben. Geschehen ist nichts. Deshalb ist der Atomwaffenverbotsver­trag, der heute seinen ersten Geburtstag hat, notwendig geworden. Er ist eine Mahnung und eine Aufforderung vieler Staaten, die alle von einem Atomkrieg zwischen den Großmächten betroffen wären, endlich Schluss zu machen mit der Bedrohung durch Atomwaffen.

Auch im hessischen Landtag und den kommunalen Parlamenten soll die Bundesregierung aufge­for­dert werden, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Vier Bundesländer und alle Landeshauptstädte, auch Wiesbaden, haben diese Empfehlung bereits ausgesprochen. Der Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenver­botsvertrag wäre ein wichtiges Signal, den gescheiterten Versuch „Frieden durch Ab­schreckung“ zu verlassen. Frieden wird niemals durch Rüstung und Militär zu sichern sein.  Frieden kann nur das Ergebnis der Bemühung um eine gemeinsame Sicherheit sein.

Das bedeutet: Jedes Land ist dafür verantwortlich, für  alle anderen keine Bedrohung darzustellen.  Das erfordert Gespräche und führt schrittweise zu umfassender Abrüstung.