Kirche im Nordend leuchtet gegen die Todesstrafe

erstellt von Gemeinde St. Bernhard — zuletzt geändert 2019-11-23T18:56:43+01:00
30. November - internationaler Aktionstag der "Cities for Life" (Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe)
  • Wann 30.11.2019 ab 17:00 Uhr (Europe/Berlin / UTC100)
  • Wo Kirche St. Bernhard, Koselstraße 11-13
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Mit der Beleuchtung ihrer Kirche und einer Lesung aus Texten von Häftlingen in Todeszellen demonstriert die katholische Gemeinde St. Bernhard am 30. November 2019 im Frankfurter Nordend gegen das staatliche Töten von Menschen.

Am kommenden Samstag setzt die katholische Gemeinde St. Bernhard ein weithin sichtbares Zeichen gegen die Todesstrafe. Ab 17 Uhr wird die Fassade der Kirche St. Bernhard im Nordend (Koselstraße 11-13) blau angestrahlt, was nur durch Spenden von Gemeindemitgliedern ermöglicht wurde. Zur selben Zeit werden Vertreter von Amnesty International Frankfurt mit einem Infostand auf dem Kirchplatz vertreten sein. Ab 18 Uhr findet in der Kirche in Kooperation mit der Initiative gegen die Todesstrafe e.V. und Amnesty eine Lesung aus Briefen, Gedichten und Erzählungen von Gefangenen in Todeszellen der USA statt. Im Anschluss daran stehen die Organisatoren für einen Gedankenaustausch und weitere Informationen zur Verfügung.

"Cities for Life" – Städte gegen die Todesstrafe

Das Datum der Veranstaltung ist mit Bedacht gewählt: Am 30. November 1786 wurde im Großherzogtum Toskana als erstem Staat weltweit die Todesstrafe abgeschafft. An dieses Ereignis anknüpfend, hat die christliche Laienbewegung Sant'Egidio im Jahr 2002 den 30. November zum internationale Aktionstag der "Cities for Life" (Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe) ausgerufen. Inzwischen beteiligen sich mehr als 2.000 Städte auf fünf Kontinenten an dieser weltweiten Aktion. Viele von ihnen beleuchten als sichtbares Zeichen gegen die Todesstrafe ein markantes Gebäude. Deutschlandweit nehmen mehr als 200 Städte und Gemeinden teil, darunter erstmals auch die Stadt Frankfurt am Main.

Zahl von Todesurteilen und Hinrichtungen weltweit rückläufig

Es ist auch internationalen Protestaktionen wie "Cities for Life" zu verdanken, dass die Todesstrafe weltweit auf dem Rückzug ist. Zwei Drittel aller Staaten haben sie entweder per Gesetz abgeschafft oder verhängen sie in der Praxis nicht mehr. Auch die Zahl der Hinrichtungen ist deutlich rückläufig. Allerdings sind auch gegenläufige Tendenzen zu beobachten. So hat Präsident Trump im Juli dieses Jahres die in den USA seit 2003 bestehende Praxis, Todesurteile auf Bundesebene nicht zu vollstrecken, beendet; die erste Hinrichtung ist für den 9. Dezember 2019 angesetzt. Auch der türkische Präsident Erdoğan hat sich in den letzten Jahren wiederholt für die Wiedereinführung der Todesstrafe ausgesprochen.

Gefahr der Hinrichtung Unschuldiger auch in Rechtsstaaten latent

Befürwortern gilt die Todesstrafe als gerechte Sanktion und angemessene Sühne für schwerstes Unrecht. Gegner lehnen sie vor allem wegen ihrer fehlenden Präventivwirkung, der Gefahr von Fehlurteilen und ihres erheblichen Missbrauchspotentials ab. Ihre abschreckende Wirkung ist bislang nicht empirisch belegt; oftmals ist die Gewaltkriminalitäten in Staaten mit Todesstrafe sogar höher als in solchen ohne. Da es auch in Rechtsstaaten zu Fehlurteilen kommen kann, bleibt die Gefahr der Hinrichtung Unschuldiger latent. Ihr Missbrauchspotential zeigt sich besonders in totalitären Staaten, in denen sie als Instrument zur Unterdrückung von Dissidenten eingesetzt wird. Aber auch in Rechtsstaaten können Geschlecht, Bildungsstand, ethnische Herkunft und sozialer Status über Leben und Tod von Angeklagten entscheiden.

Papst Franziskus erklärt Todesstrafe als ausnahmslos unzulässig

Zu den schärfsten Kritikern der Todesstrafe gehört seit langem die katholische Kirche. Deren ablehnende Haltung hat Papst Franziskus im letzten Jahr noch einmal verschärft und die Todesstrafe als ausnahmslos unzulässig erklärt. Ebenfalls im letzten Jahr haben die Hessen bei der Abstimmung über die Verfassungsreform mit 83,2 Prozent für die Streichung der Todesstrafe aus der Landesverfassung votiert.

Etwa 20.000 Menschen weltweit in Todeszellen inhaftiert

Nach Angaben von Amnesty International wurden 2018 mindestens 2.531 neue Todesurteile in 54 Ländern gefällt, mindestens 19.336 Menschen saßen im vergangenen Jahr weltweit in Todeszellen. Ihnen allen droht der Tod durch Enthaupten, den elektrischen Stuhl, Erhängen, die Giftspritze oder Erschießen. Im Iran wurden zwei Menschen zum Tod durch Steinigen verurteilt.