Istanbul-Konvention: Perspektiven für Frankfurt

erstellt von Die Linke. im Römer — zuletzt geändert 2019-08-30T12:51:01+02:00
Podiumsdiskussion mit Karin Heisecke (Expertin für die Istanbul-Konvention), Christiane Böhm (MdL Die Linke. im Hessischen Landtag), Fatmagül Tuncay (Leiterin Präventionsprojekt „HeRoes“) und FIM – Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. (angefragt).
  • Istanbul-Konvention: Perspektiven für Frankfurt
  • 2019-09-17T19:00:00+02:00
  • 2019-09-17T22:00:00+02:00
  • Podiumsdiskussion mit Karin Heisecke (Expertin für die Istanbul-Konvention), Christiane Böhm (MdL Die Linke. im Hessischen Landtag), Fatmagül Tuncay (Leiterin Präventionsprojekt „HeRoes“) und FIM – Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. (angefragt).
  • Wann 17.09.2019 von 19:00 bis 22:00 (Europe/Berlin / UTC200)
  • Wo Haus am Dom, Domplatz 3
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Am 11.05.2011 haben die Staaten des Europarats in Istanbul ein wichtiges Dokument unterzeichnet, um dem Kampf gegen die Gewalt an Frauen* und Mädchen* neue Kraft zu verleihen: das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ – kurz „Istanbul-Konvention“ genannt.

Sechs Jahre nach der Unterzeichnung in Istanbul hat die Bundesregierung im Oktober 2017 endlich den Menschenrechtsvertrag ratifiziert. Die völkerrechtsverbindliche „Istanbul-Konvention“ trat in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft. Sie ist auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene zwingend umzusetzen.

Zu Recht wird inzwischen die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* als Menschenrechtsverletzung und Hindernis gegen die Gleichstellung der Geschlechter anerkannt. Egal, ob Maßnahmen gegen häusliche Gewalt oder eine der vielen anderen Formen von Gewalt (z. B. Cyber-Stalking) – es wird keine Gleichstellung in der Gesellschaft geben, wenn nicht die geschlechtsspezifische Gewalt beendet wird.

In der Präambel der “Istanbul-Konvention“ heißt es u. a.:
„(…) in Anerkennung der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben;
… in Anerkennung der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifische Gewalt strukturellen Charakter hat, sowie der Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen einer der entscheidenden sozialen Mechanismen ist, durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden; (…)“

Trotz der rechtsverbindlichen, zwingend einzuhaltenden Maßnahmen auf Bund-, Länder- und kommunaler Ebene wurde die Konvention bisher wenig bis gar nicht umgesetzt. Auch die Stadt Frankfurt am Main hat bisher keinerlei Maßnahmen in die Wege geleitet, obwohl die Inhalte schon seit 2011 bekannt sind.

Die Fraktion DIE LINKE. im Römer möchte Sie mit Inhalt, Zielen und Handlungsmöglichkeiten der Konvention vertraut machen und hat dazu kompetente Referentinnen eingeladen:

Karin Heisecke ist eine internationale Expertin für die Istanbul-Konvention, sie berät unter anderem im Auftrag des Europarats Regierungen zur Umsetzung der Konvention.

Christiane Böhm ist Mitglied des Hessischen Landtages für DIE LINKE. Sie ist frauenpolitische Sprecherin und ist mit der Novellierung des Gesetzes gegen Häusliche Gewalt befasst.

Fatmagül Tuncay ist Projektleiterin des Präventionsprojektes „HeRoes“. Das Jugendprojekt wird vom landesweiten Runden Tisch gegen Gewalt im Namen der Ehre und das daraus entstandene 3-Regionen-Modell „Hessen gegen Ehrgewalt“ finanziert.