Grundlagenseminar zum SGB II

by Harald Thomé veröffentlicht 30.05.2014

Mittwoch 23. Juli, 10-17 Uhr/Donnerstag 24. Juli 2014, 9-16 Uhr: Zwei Tage Grundlagen, Leistungen und Berechnung & Rechtsdurchsetzung. In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das Leistungsrecht im SGB II gegeben. Selbstverständlich werden etwaige geplante Rechtsänderungen im Rahmen der „Rechtsvereinfachung“ und Rechtsprechung topaktuell einfließen. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteilicher Beratung und Gegenwehr, sowie die Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

  • Grundlagenseminar zum SGB II
  • 2014-07-23T10:00:00+02:00
  • 2014-07-24T16:00:00+02:00
  • Mittwoch 23. Juli, 10-17 Uhr/Donnerstag 24. Juli 2014, 9-16 Uhr: Zwei Tage Grundlagen, Leistungen und Berechnung & Rechtsdurchsetzung. In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das Leistungsrecht im SGB II gegeben. Selbstverständlich werden etwaige geplante Rechtsänderungen im Rahmen der „Rechtsvereinfachung“ und Rechtsprechung topaktuell einfließen. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteilicher Beratung und Gegenwehr, sowie die Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Wann

23.07.2014 10:00 bis 24.07.2014 16:00 (Europe/Berlin / UTC200)

Wo

Frankfurt

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SGB II – Grundlagenseminar - Komplettüber- und Durchblick SGB II & Rechtsdurchsetzung

Inhalte:

- Rechtliche Stellung des SGB II im Sozialrecht, Abgrenzung SGB II/SGB XII

- Antragstellung, Rückwirkung auf Monatsersten, Formlosigkeit, nachgeholte Antragstellung

- Anspruchsberechtigte und Ausschlusstatbestände

- Ausschlüsse bei Auszubildenden, EU- und EFA-Ausländern, stationären Einrichtungen, Inhaftierten

- Bedürftigkeitsprüfung: Abgrenzung Einkommen und Vermögen

- Einkommensanrechnung und –bereinigung, privilegierte Einkünfte

- Bildungs- und Teilhabepaket und seine Tücken

- Gemeinschaften im SGB II: Bedarfsgemeinschaft, Paar bei Zusammenzug „BG in Spe“ und Einstandsgemeinschaft, Auszugsverbot U-25’er und Stiefkinderproblematik, Haushalts- und Wohngemeinschaften

- Erstausstattung an Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt, sowie Reparatur therapeutisches Gerät und unabweisbarer Bedarf

- Darlehen nach neuem Recht, Vermögenseinsatz, beantragende Personen, Aufrechnung von Darlehen

- Aufrechnung bei Überzahlung, Höhe der Aufrechnung, Formalien und Angriffspunkte

- Unterkunfts- und Heizkosten: Satzungsermächtigung, Pauschalierung, Inhalt der Satzung, Anforderungen an den Inhalt der Satzung, Normenkontrollklage, Begriff KdU, neue Regelungen bei Eigentum, Angemessenheit, Kostensenkungsaufforderung, Umzugskosten und Kaution

- Verfahrensrechtliche Änderungen im Bereich § 40 SGB II, §§ 44, 48 SGB X - Sanktionen und Gegenwehr

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffs und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Dazu gehört insbesondere die Vermittlung der leistungsrechtlichen Grundlagen im Sozialverwaltungsrecht (SGB I / SGB X), aber auch Erfahrungen und Anregungen wie die Leistungsansprüche gegenüber der Behörde im Antragsverfahren, in der Eilklage und im Klageverfahren zu materialisieren sind.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Leitung: Harald Thomé
Kosten: 190 € incl. MwSt
Anmeldeformular und Teilnahmebedingungen finden Sie unter:
www.harald-thome.de