Das Menschenrecht. Rechtfertigung bürgerlicher Herrschaft aus der „Natur" der Beherrschten

Diskussionsveranstaltung

Wann

03.05.2023 ab 19:00 Uhr (Europe/Berlin / UTC200)

Wo

Studierendenhaus, Raum K2, Mertonstr. 26

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Es heißt, jeder Mensch habe, auch wenn er viel­leicht im Ein­zel­fall sonst nicht viel mehr hat, auf jeden Fall ein paar Rech­te: Men­schen­rech­te. Nach all­ge­mei­ner Auf­fas­sung ist deren wich­tigs­te Eigen­schaft, dass sie auch und gera­de für den Staat bin­dend sei­en, der ja ansons­ten die Instanz ist, die bestimmt, wel­che Rech­te und Pflich­ten wem zukom­men. In den Men­schen­rech­ten soll also nicht weni­ger als eine Dienst­vor­schrift für die Aus­übung hoheit­li­cher Gewalt vorliegen.

Nach eben­so all­ge­mei­ner Auf­fas­sung ist das eine her­vor­ra­gen­de Sache, weil der Mensch sonst schutz­los der All­macht staat­li­cher Gewalt aus­ge­lie­fert sei. Mit dem Men­schen­recht aber sei­en Staa­ten bzw. deren Amts­trä­ger bei der Aus­übung der ihnen über­tra­ge­nen Amts­ge­walt auf bestimm­te Ver­fah­ren und Gren­zen verpflichtet.

So groß ist die all­ge­mei­ne Freu­de über die Selbst­ver­pflich­tung moder­ner demo­kra­ti­scher Staa­ten auf die Ein­hal­tung die­ser mensch­li­chen Natur­rech­te, dass sie sich durch die paar Frag­wür­dig­kei­ten nicht trü­ben lässt, die in die­ser huma­nis­ti­schen Idee natür­li­cher Gat­tungs­rech­te immer­hin auch ent­hal­ten sind:

Die Natur soll den Men­schen mit einer hand­voll Schutz­rech­ten vor staat­li­cher Will­kür aus­ge­stat­tet haben: Woher weiß die Natur, dass der Mensch einem Staat unter­wor­fen ist? Und wie kommt sie dar­auf, dass der von sich aus die Leu­te zu unter­jo­chen trach­tet, wenn ihm kei­ne Schran­ken gesetzt sind?

•  Eine voll­stän­di­ge Ver­scho­nung vor staat­li­cher Gewalt ver­spre­chen auch die Men­schen­rech­te nicht. Aber wel­ches Maß an Scho­nung vor staat­li­cher Gewalt soll denn der Natur des Men­schen entsprechen?

•  Ein moder­ner Staat lobt sich dafür, dass er das Men­schen­recht ein­hält. Nur: Wenn schon der Staat ohne men­schen­recht­li­che Fes­se­lung ein ein­zi­ger unmensch­li­cher Will­kürap­pa­rat sein soll -– spricht das dann wirk­lich für ihn?

•  Und wenn der Staat für die Men­schen nur dadurch über­haupt erträg­lich sein soll, dass das Men­schen­recht ihm so man­ches ver­bie­tet – soll­te das nicht ein paar Zwei­fel an dem auf­kom­men las­sen, was er sich im übri­gen so alles erlaubt?

Viel­leicht ist ja die gro­ße auf­klä­re­ri­sche Idee eines mensch­li­chen Natur­rechts, das staat­li­che Gewal­ten bin­det, tat­säch­lich nicht mehr als eben dies: theo­re­tisch eine ein­zi­ge Para­do­xie und prak­tisch zu nichts ande­rem nüt­ze als zur Ver­herr­li­chung genau der Gewalt, die neu­zeit­li­che Staa­ten für die Durch­set­zung ihrer Zwe­cke für ange­bracht halten.

Mehr Informationen gibt es auf https://www.farberot.de/