Zusammenfassung des ersten Prozesstages im Verfahren gegen den Brandstifter Joachim S.

erstellt von Feurio! — zuletzt geändert 2020-11-21T14:11:02+02:00
Am Freitag, 20. November 2020, begann vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts um 9:30 Uhr der Prozess gegen den Brandstifter Joachim S. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wirft ihm in der Anklageschrift vor, insgesamt 16 teils schwere Brandstiftungen sowie Sachbeschädigungen zwischen 2018 und 2019 begannen zu haben – in einigen Fällen blieb es beim Versuch.

Die sechs vorhandenen Besucher*innenplätze waren schnell belegt. Viele Betroffene hätten sich gewünscht, dem Prozess beiwohnen zu können und auch die Teilnehmer*innen der Kundgebung gegen rechten Terror, die anlässlich des Prozessauftakts vor dem Landgericht stattfand, hatten keine Möglichkeit mehr, den Prozess besuchen. Leider hat das Gericht bei der Auswahl des Sitzungssaales keine Rücksicht auf sie genommen.

Wie zu befürchten war, sind die meisten der Brandanschläge auf Wohnprojekte und linke Zentren nicht Teil des Verfahrens. Eine Ausnahme bilden der Anschlag auf das autonome Kulturzentrum in der Metzgerstraße am 21. Dezember 2018 und auf das feministische Wohnprojekt Lila Luftschloss am 26. Juni 2019 im Frankfurter Nordend, bei denen er jeweils auf frischer Tat ertappt wurde.

Die weiteren 14 Taten, die verhandelt werden, ereigneten sich zwischen Oktober und Dezember 2019. Ziele waren hier Wohnhäuser, Autos, Motorräder und Müllcontainer. Der schwerste Sachschaden der angeklagten Taten entstand am 20. Oktober 2019, als er ein Feuer auf dem Balkon eines Wohnhauses legte. Die dort wohnenden Menschen waren anwesend, durch die Hitze platzten die Scheiben zum Wohnraum. Am 25. Oktober lehnte er in Bornheim eine Mülltonne an die Haustür eines Wohnhauses und entzündete sie. Zum Glück entdeckten die im Haus befindlichen Personen schnell den Brand am einzig möglichen Fluchtweg und konnten so Schlimmeres verhindern. Im Anschluss an diese Tat wurde er erneut verhaftet und wieder auf freien Fuß gesetzt.

Joachim S. machte wie zu erwarten keine Aussage zu den Taten, dafür umso ausführlicher zu seinem Leben. Seine Einlassung war geprägt von Selbstbezogenheit, Egoismus und Empathielosigkeit. So erzählte er ausführlich, wie ihn ein Outing, dass am 14. Januar 2019 vor seinem Wohnhaus stattgefunden hatte, psychisch belastet habe und er empörte sich über eine eingeschmissene Fensterscheibe in seiner Wohnung, die 1.000 € Sachschaden verursacht habe. Als seine Verurteilung 2002 in Darmstadt zu Sprache kam, führte er aus, er habe einen durch seine damaligen Brandstiftungen entstandenen Schaden von 3.000 € freiwillig beglichen, da ihm dies »sein Anstand gebiete«. Doch er verlor über seine Taten kein Wort der Reue oder Entschuldigung.

Als Zeug*innen wurden heute 3 Besucher*innen aus der Metzgerstraße und 2 Polizeibeamt*innen zum Brandanschlag in der Metzgerstraße befragt. Während einerseits  mit viel Mühe versucht wurde, die Tat zu rekonstruieren, kam nicht einmal die Frage nach der Tatmotivation auf. Weder Gericht noch Staatsanwaltschaft hatten ein Interesse zu erfahren, warum S. sich die Metzgerstraße als Ziel ausgesucht hatte.

Dementsprechend kamen (bisher) weder seine Spenden an die AfD noch die Denunziationskampagne zur Sprache, die er von 2015 bis 2017 gegen linke und feministische Wohnprojekte führte.

Noch haben Staatsanwaltschaft und Gericht einige Prozesstage Zeit, den politischen Charakter der Anschläge zu erkennen und ins Verfahren einfließen zu lassen. Die weiteren bisher angesetzten Prozesstage sind:

Dienstag, 24. November 2020
Donnerstag, 26. November 2020
Donnerstag, 3. Dezember 2020
Freitag, 4. Dezember 2020

Wir werden den Prozess weiter kritisch begleiten. Alle Berichte veröffentlichen wir auf www.rheinmain-doku.org

Pressemitteilung Feurio!, 20.11.2020