Zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruch

by vdää* veröffentlicht 12.12.2023

Stellungnahme des vdää* an die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches

Aktuell befasst sich eine Sachverständigenkommission mit den Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches. Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung und die von ihr beauftragte Sachverständigen-Kommission nach Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts sucht, sodass betroffene Frauen sich ohne Zeitdruck und Gefahr einer Kriminalisierung für oder gegen eine ungeplante Schwangerschaft entscheiden können.

Ungewollt Schwangere befinden sich in einer akuten Notlage. In dieser zeitsensitiven Situation ist rasches und professionelles Handeln gefragt. Dieses kann nur verwirklicht werden, wenn der Schwangerschaftsabbruch gesellschaftlich entstigmatisiert und entsprechende Hürden abgebaut werden. Hierzu zählt unbedingt die außerstrafrechtliche und kostenlose Regelung mit Anspruch auf Krankentage; eine Regelung ohne Indikationsprüfung, frei von Pflichtberatungen und Bedenkzeiten.

Gleichzeitig benötigen wir in der aktuellen Situation der Unterversorgung den Aufbau von flächendeckenden Versorgungsstrukturen, die immer auch in ein breites und niedrigschwelliges Angebot von Sozial- und Sexualberatung eingebunden sein müssen. Keinesfalls darf das Wegfallen einer Beratungspflicht zum Abbau von Beratungsangeboten führen. Das Thema Schwangerschaftsabbruch muss fest in der Ausbildung von ärztlichem, pflegerischem sowie Hebammen-Nachwuchs verankert werden und sollte neben rein medizinischen Aspekten auch rechtliche Sicherheit und Fähigkeiten einer guten psychosozialen Begleitung der schwangeren Person vermitteln.

Mit Bedauern müssen wir feststellen, dass die meisten ärztlichen Standesorganisationen in Deutschland entgegen international etablierten Standards wie den WHO-Empfehlungen am §218, an der Diskriminierung von ungewollt Schwangeren sowie der ärztlichen Kolleg*innen, die diese behandeln, festhalten wollen. Die konservative Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe an die Sachverständigenkommission hat viele Fachärzt*innen für Gynäkologie und Geburtshilfe empört, die teilweise seit langem für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruch kämpfen.

Mit der Betonung, dass Ärzt*innen nicht gezwungen werden dürfen, Abbrüche durchzuführen, wird eine Bedrohungssituation gezeichnet, die jeglicher Evidenz entbehrt.

Wir fordern eine niedrigschwellige Regelung, die Unsicherheiten und Ängste auf Seiten der ungewollte Schwangeren wie auch der versorgenden Ärzt*innen abbaut und die Sicherstellung einer fachlich adäquaten und wohnortnahen Versorgung.

Pressemitteilung 11.12.2023