Wie geht es weiter mit dem Abbruch des Glauburgbunkers?

erstellt von Bürgerinitiative Glauburgbunker e.V. — zuletzt geändert 2021-05-27T16:04:41+02:00
Fragen nach der Bombensprengung am 19./20.05.2021

Kaum hat die Einrichtung der Baustelle mit den Baggerarbeiten zur Fundamentierung des Krans begonnen, ist der Bagger auf eine 500kg-Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg getroffen. Da der Zünder beschädigt war und die Bombe jeden Moment explodieren konnte, mussten alle Anwohner*innen im Umkreis von 700m um den Fundort herum ihre Häuser verlassen und sich kurzfristig eine Notunterkunft suchen.

Der Bauherr Dominic Reinemer und die Stadt Frankfurt sind den 25.000 Anwohner*innen, die die belastende Situation einer Blitzevakuierung bis tief in die Nacht hinein mit großer Ruhe und äußerster Kooperationsbereitschaft ermöglicht haben, zu großem Dank verpflichtet.

Glücklicherweise ist das Konzept des behördlichen Kampfmittelräumdienstes aufgegangen: Die Bombe wurde vor der Sprengung mit einer meterhohen Pyramide aus feinem Sand bedeckt. Die Sprengung brachte den gewünschten Erfolg und die Druckwelle der herbeigeführten Explosion ist unterhalb des Bunkers in den Boden abgeleitet worden.

Wir danken den Behörden, dem Kampfmittelräumdienst und allen professionellen und ehrenamtlichen Einsatzkräften ganz herzlich!

Dieses Ereignis wirft jedoch im Hinblick auf den geplanten Abriss des Hochbunkers neue Fragen auf:

Hat die Druckwelle möglicherweise den Untergrund, das Fundament und die Wände des Bunkers selbst destabilisiert und damit in der Statik verändert?

Werden deshalb beim Abriss möglicherweise unerwartet große Teile aus den Wänden herabstürzen wie beim Abbruch des Bunkers in der Freiligrathstraße? Nur das hier Kita, Schule und Spielplatz betroffen wären. Wie werden diese neuen Bedingungen im Baustellen-Sicherungskonzept berücksichtigt?

Stimmen die gutachterlichen Bestandsaufnahmen zur Statik der umliegenden Häuser noch oder wurden diese durch die Detonation der Sprengung verändert und müssen neu erhoben werden?

Was ist mit möglichen weiteren im Boden verbliebenen Kampfmitteln?

Es ist klar, dass die von dem Investor Reinemer vorgetragene bisherige „filigrane“ Vorgehensweise nun auch voll umfänglich auf den gesamten Abbruch ausgedehnt werden muss.

Erfahrungen anderer Baustellen mit durch Kampfmittel kontaminiertem Boden zeigen die Notwendigkeit zum Einsatz umsichtiger Abbruchmethodik wie z.B. Quellbeton statt explosiven Lockerungssprengungen.

Deshalb fordert die BI von den Verantwortlichen eine Revision des Abbruchkonzepts.

Die Auswirkung der unterirdischen Detonation der 500kg-Sprengbombe auf das Abbruchvorhaben muss neu geprüft und ggf. Anpassungen zur Sicherung von Schule, Spielplatz und Wohnbestand vorgenommen werden.

Eigentümer*innen und Mieter*innen sollten sich fragen, ob sie die vor Abbruchbeginn durch den Investor erhobene Begutachtung zum Zustand der Immobilie und Wohnung weiterhin akzeptieren oder eine Aktualisierung einfordern und nötigenfalls gerichtlich durchsetzen.

Das Wichtigste ist jedoch:

Die an das Abbruch-Projekt angrenzenden Grundstücke Schulhof, Kitagelände und öffentlicher Spielplatz müssen kampfmittelfrei sein.

Wer stellt dies sicher?

Dass der Bunker gegen Kriegsende von der Wehrmacht als Hauptquartier für Frankfurt genutzt wurde, ist bekannt. Der Bombenfund am 19.05.2021 könnte deshalb auch bedeuten, dass der Bunker enttarnt worden war und deshalb noch stärker unter Beschuss stand als umliegenden Bereiche.

Die Möglichkeit, dass sich weitere Blindgänger im Umfeld befinden, kann leider nicht ausgeschlossen werden. Und man weiß, dass nicht detonierte Kampfmittel so lange relativ sicher ruhen, bis sie großen Temperaturschwankungen und/oder starken Erschütterungen ausgesetzt sind.

Deshalb müssen nach der kontrollierten Bombensprengung am 20.05.2021 nun sowohl seitens des Bauherren als auch der Behörden sämtliche Recherche-möglichkeiten gründlichst ausgeschöpft werden (z.B. anhand von Luftbildmaterialien aus den 40er Jahren), um anschließend eine umfassende Sondierung mit modernen geophysikalischen Verfahren durchführen zu können.

26.05.2021