Wer zuerst geimpft wird, muss der Bundestag entscheiden

erstellt von Dr. Achim Kessler — zuletzt geändert 2020-12-08T17:04:05+01:00
Zur heutigen Sondersitzung des Ausschusses für Gesundheit mit Bundesminister Spahn erklärt der gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

„Die Entscheidung, wer zuerst gegen COVID-19 geimpft wird, muss der Bundestag treffen. Eine Rechtsverordnung von Gesundheitsminister Spahn ist nicht ausreichend, denn diese Entscheidung wirft sehr ernste ethische Fragen auf, solange die verfügbaren Impfstoffe nicht für die gesamte Bevölkerung ausreichen. Diese Auffassung vertreten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Außerdem muss ausgeschlossen werden, dass wertvolle Zeit verloren geht, wenn die Rechtsverordnung, was sehr gut möglich erscheint, durch Gerichtsbeschluss aufgehoben wird“, erklärt Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag nach der heutigen Sondersitzung des Gesundheitsausschusses.

„Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und das Personal der Pflegeheime parallel zu impfen halte ich für sehr sinnvoll. Unverständlich ist es jedoch, dass es keinerlei Konzepte gibt, wie Menschen in häuslicher Pflege und die sie Pflegenden geimpft werden können. Außerdem müssen alle Verträge offengelegt werden, die die Bundesregierung und die Europäische Union mit den Herstellern der Impfstoffe abgeschlossen haben. Befürchtungen, ob es zu Zugeständnissen bei der Haftung für Impfschäden durch die Pharmafirmen gekommen ist, um eine schnellere Produktion zu erreichen, müssen ausgeräumt werden. Impfung braucht Vertrauen und Vertrauen braucht Transparenz. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Impfstoffe, die mit öffentlichen Mitteln entwickelt wurden, nicht zu Profiten für die Pharmafirmen führen.“

Dr. Achim Kessler, Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecher für Gesundheitspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Obmann im Ausschuss für Gesundheit

Pressemitteilung, 8. Dezember 2020