Wer das Geld hat, hat die bessere Maske

erstellt von zusammen e,V. — zuletzt geändert 2021-03-19T14:28:37+02:00
FFP2-Anträge: Trotz Ablehnungen Klagen einreichen!

Die Anträge auf Mehrbedarf haben bereits Aufsehen erregt – wir müssen aktiv bleiben, um unser Ziel zu erreichen

Es ist allseits bekannt, dass FFP2-Masken besser vor Ansteckung schützen als OP-Masken. Aber sie sind teurer. Für Erwerbslose und Aufstocker ist deshalb ein Zuschuss zu den monatlichen Regelsätzen notwendig. Das Sozialgericht in Karlsruhe hatte ein sehr gutes Urteil gesprochen: Es besteht Anspruch auf 20 FFP2-Masken pro Woche oder 129 Euro pro Monat.

Daraufhin haben zahlreiche Menschen Anträge bei Jobcentern und Sozialgerichten gestellt, um über FFP2-Masken in ausreichender Menge zu verfügen (Antrags-Muster HIER). Einige Antragsteller haben uns geschrieben und auch die Begründungen der Jobcenter und Sozialgerichte geschickt.

Bevor wir auf die Argumentation der Behörden eingehen, wollen wir zunächst sagen: Alle sollten trotzdem versuchen, einen Eilantrag zu erwirken und bei Ablehnung Klage einreichen. Das Ziel der Sozialgerichte ist, Klagen und Urteile zu vermeiden. Deshalb werden Antragsteller aufgefordert, innerhalb von einer Woche den Antrag zurückzuziehen mit dem Hinweis, es gebe ohnehin keine Aussicht auf Erfolg.

Aus unserer Sicht sollen Antragsteller davon abgehalten werden, ihr Recht einzufordern. In diesem Zusammenhang wirkt der Hinweis, dass bis dahin keine Kosten entstehen, wie eine Drohung. Denn um weiter zu klagen, muss Prozesskostenhilfe beantragt werden, die bei mangelnden Aussichten auf Erfolg abgelehnt wird.

Wir denken, dass das eine Ungerechtigkeit ist. Gerade in einem Fall wie hier, wo es um Gesundheit geht, muss es möglich sein, die rechtlichen Instanzen durchzugehen und ein Urteil des höchsten Sozialgerichts zu erwirken. Wir wollen nicht einfach hinnehmen, dass wer kein Geld hat, eben ein höheres Risiko eingehen muss, sich zu infizieren.

Wir rufen alle dazu auf, Eilanträge zu stellen und auch Klage einzureichen und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Alle Antragsteller, die Gewerkschaftsmitglieder sind, sollten Rechtsschutz beantragen, um das Verfahren bestreiten zu können. Wenn man kein Gewerkschaftsmitglied ist, sollte man sich an eine Beratungsstelle wenden, die einem helfen kann (Beratungsstellen bei erwerbslose.de und tacheles-sozialhilfe.de).

Die Ablehnungen der Jobcenter und Sozialgerichte zeigen: Es ist eine politische Frage. Denn es kann nicht einzelnen Richtern obliegen, darüber zu entscheiden, was Menschen zusteht und was nicht. Es sind formal zwar alles Einzelfallentscheidungen, aber aus den Begründungen geht hervor, dass es eben um eine gesellschaftliche Frage geht, die unabhängig vom Einzelfall ist.

Es liegen Beschlüsse von Sozialgerichten aus München, Dresden, Oldenburg und weiteren Städten vor. Leider bleibt das Urteil aus Karlsruhe bisher die Ausnahme. Die Begründungen der Ablehnungen sind alle recht ähnlich.

Die meisten Behörden argumentieren folgendermaßen: OP-Masken reichen aus und sind billiger. Jeder bekommt 10 FFP2-Masken, das reicht. Es besteht im Bundesland keine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Im Mai werden 150 Euro ausgezahlt, davon kann man Masken kaufen. Der Regelsatz deckt die Ausgaben für Gesundheit ab.

Besonders perfide argumentiert das Sozialgericht Frankfurt, das behauptet, man könne aus anderen Posten des Regelbedarfs einsparen. Zum Beispiel aus Freizeit/Unterhaltung/Kultur oder aus Verkehr oder dem Posten andere Waren und Dienstleistungen. Wenn der Regelsatz tatsächlich den realen Kosten entsprechen würde, könnte man das sogar machen. Aber alle Posten sind zu niedrig berechnet. Das heißt, das Sozialgericht empfiehlt, von etwas zu sparen, was ohnehin zu niedrig ist. Man könnte auch sagen: Von einer leeren Tasche in die andere umfüllen.

Hinzu kommt, dass Sozialleistungsempfänger aus einem Posten eine Zeit lang ansparen müssen, um überhaupt einen Kauf tätigen zu können. Beispielsweise die 37 Euro für Bekleidung reichen nicht für eine Jacke.

Obwohl Ende 2020 klar war, dass die Pandemie noch länger anhalten würde, wurde der Posten für Gesundheit und Pflege im Hartz IV-Regelsatz lediglich um 60 Cent auf 17,02 Euro erhöht. Der Posten für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung, der auch Strom umfasst, wurde sogar um 1,20 Euro reduziert, obwohl die Strompreise 2020 deutlich gestiegen sind und der Verbrauch aufgrund des Lockdowns ebenfalls gestiegen ist.

Die Bundesregierung hat Millionen von Menschen bewußt einer Unterversorgung ausgesetzt und sie damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.

In einem ausführlicheren Schreiben haben wir versucht, die Begründung für den Mehrbedarf darzulegen. Dieses kann sowohl zur Begründung vor dem Sozialgericht als auch zur allgemeinen Information genutzt werden.

Musteranträge unter https://zusammen-ev.de/

zusammen e.V., 19. März 2021