Wehrhaft gegen Schikane und Probezeitwillkür im Reinigungssektor: Aushandlung vor Gericht

erstellt von unter_bau — zuletzt geändert 2021-04-09T21:00:02+02:00
Am 09.04.2021 um 9:30 Uhr kämpft eine Kollegin, die ehemals als Reinigungskraft für die Firma GIES in den Räumlichkeiten der Goethe-Universität (GU) tätig war, vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a.M. gegen Willkür durch ihren Arbeitgeber.

Vormals bei der Firma GÖTZ beschäftigt, war ihr trotz langjähriger Tätigkeit an der GU im Sommer 2020 ein Probezeitvertrag durch die Firma GIES vorgelegt worden, als die GU diese Firma neu zur Reinigung beauftragte. Wie auch viele ihrer Kolleg*innen, hatte sie sich für einen Firmenwechsel zu GIES entschieden, um weiter an der GU arbeiten zu können. Im November 2020 war sie von einer Vorarbeiterin schikaniert worden, und wurde kurz darauf ohne eine Angabe von Gründen gekündigt. Nun klagt sie auf Wiedereinstellung, und wird dabei von der Hochschulgewerkschaft unter_bau unterstützt.

Um gegen den respektlosen Umgang durch ihre Vorarbeiterin vorzugehen, hatte sich die Kollegin bei einem Vorgesetzten beschwert. Dazu erzählt sie: „Bei GIES zählt es nicht wie man sich fühlt, nachdem man gedemütigt und schikaniert wurde. Das einzige was die Chefs dir ‘als Lösung’ geben, wenn du es wagst dich zu beschweren, ist die Entlassung. Kurz gesagt, es gibt keine Möglichkeit, sich zu beschweren, weil sie dich sonst rauswerfen.“ Um sich diesem Umgang entgegen zu stellen, fordert die Kollegin Respekt für Reinigungskräfte und ihre Wiedereinstellung nun vor Gericht. Weiter führt die Kollegin an: “Ehrlich gesagt hoffe ich, dass dieser Fall an die Öffentlichkeit geht. GIES soll verstehen, dass man Menschen nicht so behandelt; dass wir das Recht haben uns zu beschweren.”

Dem zu Grunde liegt folgendes Problem:
Für die unverzichtbare Arbeit der Reinigung aller Räume - seien es Bibliotheken, Büros Seminarräume, Flure, Aufenthaltsräume oder besonders anschaulich der Toiletten – werden die in diesen Bereichen tätigen Kolleg*innen nicht direkt bei der GU angestellt. Stattdessen gibt es regelmäßige Ausschreibungen an externe Dienstleister, und der Zuschlag geht nicht zuletzt an den günstigsten Anbieter. “Neben günstigen Personalkosten durch die Entlohnung nach Mindestlohn, zieht diese Universitätspolitik eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Kolleg*innen nach sich, da der Preisdruck an die Reinigungskräfte weitergegeben wird. Das resultierende Arbeitspensum ist kaum in der gegebenen Zeit zu schaffen. Die Arbeiter*innen werden durch ständige Überwachung und Schikane durch Vorarbeiter*innen, sowie lange und wiederkehrende Probezeiten, immer neuen Willkürsituationen ausgesetzt”, so Vera Laub, Pressesprecher*in von unter_bau.

Die Kollegin und die Hochschulgewerkschaft unter_bau fordern das Gericht dazu auf, anzuerkennen, dass die Auferlegung einer Probezeit im konkreten Fall aufgrund der langjährigen Tätigkeit an der GU unrechtmäßig war, und die Kündigung daher als ungültig erklärt wird. Überdies fordern sie von GIES unbefristete Verträge für die an der GU arbeitenden Reinigungskräfte, sowie gut eingearbeitete und faire Vorarbeiter*innen.

Unter_bau ruft zu einer kritischen Begleitung des Prozesses durch die Presse auf, und fordert von der Universitätsleitung eine Direktanstellung aller Reinigungskräfte und anderer Dienstleister an der Goethe-Universität Frankfurt.

Pressemitteilung 08.04.2021