Warum dauert es so lange mit einer Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung?

erstellt von dieDatenschützer Rhein Main — zuletzt geändert 2023-02-17T12:56:24+02:00
Fragen dazu an die Kandidat*innen zur OB-Wahl in Frankfurt

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat Kandidat*innen zur OB-Wahl am 06.03.2023 in Frankfurt vier Fragen gestellt:

  • Unterstützen Sie grundsätzlich den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, wonach „eine kommunale Informationsfreiheitssatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten"  erarbeitet und beschlossen werden soll?
  • Für den Fall, dass Sie als Oberbürgermeister*in gewählt werden: Was werden Sie tun, um einen entsprechenden Satzungsentwurf zügig zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen?
  • Wann wäre mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?
  • Und wie würden Sie als gewählte Oberbürgermeister*in interessierte Bürger*innen, Initiativen und Vereine vor der Beschlussfassung der Stadtverordneten in den Diskussionsprozess um eine Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für Frankfurt einbinden?

Der Hintergrund der Fragestellung:

  • In ihrem Koalitionsvertrag vom Mai 2021 haben die vier Fraktionen vereinbart, für Frankfurt "eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten" zu schaffen. Und weiter: „Wir lassen uns dabei von dem Gedanken leiten, möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben..." sowie „Wir setzen uns dafür ein, dass allgemeine, nicht-personenbezogene Daten, die von der Stadt erfasst werden... einfach und digital öffentlich zugänglich gemacht werden."
  • Und in einem am 09.12.2021 mehrheitlich von den Stadtverordneten beschlossenen Antrag der Koalitionsfraktionen wird gefordert: „Möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben – eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für Frankfurt!". Der Magistrat wird damit beauftragt, „der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten vorzulegen".

Bedauerlicherweise herrscht aber offensichtlich seit Dezember 2021 Stillstand bei diesem Thema im Frankfurter Magistrat.

Informationsfreiheit und Transparenz der öffentlichen Verwaltung sind unverzichtbare Bestandteile eines demokratisch verfassten Gemeinwesens. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat daher – nachdem im Mai 2018 mit dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) kommunale Gebietskörperschaften aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen wurden (§ 81 Abs. 1 Ziffer 7 HDSIG) – mit der Erarbeitung einer kommunalen Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung begonnen und diese der interessierten Öffentlichkeit und kommunalen Mandatsträger*innen bekannt gemacht.

Auf Grund der praktischen Erfahrungen mit den bislang wenigen kommunalen Informationsfreiheitssatzungen in Hessen und einer Vielzahl von Rückmeldungen zu diesem ersten Satzungsentwurf wurde er überarbeitet, im Februar 2022 in aktualisierter Fassung veröffentlicht und den Kandidat*innen zur OB-Wahl am 06.03.2023 in Frankfurt als Denkanstoß zur Verfügung gestellt.

Pressemitteilung 17.2.2023