Videoüberwachung im öffentlichen Raum im Umfeld von Konsulaten

by dieDatenschützer Rhein Main veröffentlicht 07.07.2024

Brief an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Herrn Prof. Dr. Alexander Roßnagel zum US-Generalkonsulat in Frankfurt

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Roßnagel,

in Ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 gehen Sie auch auf die Videoüberwachung von Demonstrant*innen vor dem iranischen Generalkonsulat in der Raimundstraße 90 in Frankfurt ein. Dankenswerter Weise haben Sie in Ihrer Stellungungnahme deutlich herausgearbeitet, dass die DSGVO, insbesondere Art. 3 und Art. 6, auch auf Fremde Missionen in Deutschland (Botschaften und Konsulate sowie Vertretungen internationaler Organisationen) anzuwenden ist.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war in den letzten Jahren wiederholt im Rahmen der Solidarität mit Julian Assange, Chelsea Manning und Edward Snowden Mitveranstalter von Kundgebungen vor dem Generalkonsulat der USA. Dabei fielen uns die zahlreich vorhandenen Videokameras auf, die wir als Eingriffe in die Rechte auf Versammlungsfreiheit und auf informationelle Selbstbestimmung bewerteten. Wir gingen aber fälschlicher Weise davon aus, dass es dagegen keine Möglichkeit der Abwehr gäbe.

Ihrem Tätigkeitsbericht und der Rundnote des Außenministeriums konnten wir entnehmen, dass unsere Rechtsauffassung falsch war. Wir möchten Sie daher bitten, auch die Videoüberwachungsanlagen auf dem Gelände des US-Generalkonsulats einer Überprüfung und Bewertung zu unterziehen. 

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass es lt. einer Veröffentlichung der Hessischen Landesregierung in Frankfurt konsularische Vertretungen von 80 Staaten gibt. Einige dieser Staaten werden von autokratischen Regierungen geführt oder sind von tiefen inneren Auseinandersetzungen geprägt. Die Vertretungen dieser Staaten sind daher auch häufig Ziel von Kundgebungen und Demonstrationen deutscher uns ausländischer Teilnehmer*innen. Zur Sicherung von deren Grundrechten auf Versammlungsfreiheit und auf informationelle Selbstbestimmung würde sich auch hier ein genauer Blick auf die in vielen Fällen vorhandenen Videoüberwachungsanlagen an den Konsulaten dringend empfehlen.

Ihrer Stellungnahme zu diesem Schreiben und unseren Anregungen sehen wir mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
dieDatenschützer Rhein Main (https://ddrm.de/)

5.7.2024