Verfassungsgericht erklärt Hessentrojaner und Co. teils für unzulässig
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Verfassungsschutzgesetz
Axel Gerntke, ehem. Parl. Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag: „Mal wieder bedurfte es eines großen ehrenamtlichen Engagements einer Vielzahl von mutigen Personen, um in Hessen verfassungsgemäße Zustände zu erstreiten. Die Law-and-Order-Politik der ehemaligen schwarzgrünen Landesregierung war mit der Ausweitung der Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz weit vom verfassungsgemäßen Weg abgekommen. Dies hat nun das BVerfG der ehemaligen Landesregierung bescheinigt – deren Gesetzgebung habe völlig unverhältnismäßig in Grundrechte eingegriffen.“
Schon 2018 hatten etwa 30 Sachverständige schwarzgrün ins Stammbuch geschrieben, dass ihre Gesetzesvorlage verfassungswidrig, bürgerfeindlich und kaum zu verstehen sei. Die notwendigen Konsequenzen aus dem NSU-Komplex und Geheimdienstskandalen wurden nicht gezogen. Unser damaliger Abgeordneter, Hermann Schaus, hatte mehrfach die Ausspähung mit sogenannten Staatstrojanern und die umfassende Telekommunikationsüberwachung, als verfassungswidrig bezeichnet.
„Die Fraktion DIE LINKE. Im Hessischen Landtag hatte die Initiative der Beschwerdeführerinnen und -führern unterstützt. Wir freuen uns, dass sie erfolgreich gewesen ist. Es ist jetzt die Aufgabe der SPD in der Landesregierung, ihre damalige Kritik am Gesetz schnellstens in eine verfassungskonforme Änderung einzubringen. Wir hoffen, dass dieses Urteil Rückenwind für die Klage der hessischen Linksfraktion gegen das hessische Versammlungsgesetz gibt, die am 13. November 2024 verhandelt wird.“
Pressemitteilung 17.9.2024