Unangemeldete Spontandemonstration fordert die Freilassung inhaftierter Antifaschist*innen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die beiden Antifaschisten in einem aufsehenerregenden Indizienprozess, der manchen schon jetzt zurecht als Justizskandal gilt, zu viereinhalb und fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihnen wurde die Beteiligung an einer Schlägerei mit Neonazis am Rande einer „Querdenken“-Demonstration im Mai 2020 vorgeworfen. Offensichtlich soll mithilfe der Verhängung hoher Haftstrafen eine Abschreckungswirkung erzielt werden und die antifaschistische Bewegung geschwächt werden.
Die Spontandemonstration in Frankfurt und zeitgleich stattfindende weitere Demonstrationen in Stuttgart, München und anderen Städten zeigen, dass dieses Kalkül ins Leere läuft: Konsequenter Antifaschismus lässt sich nicht verbieten oder wegsperren. Angesichts der akuten rechten Gefahr ist der Kampf gegen Faschisten legitim.
Pressemitteilung 14.10.2021