Soll die „aktivAPP“ Hartz-IV-Bezieher*innen überwachen?

erstellt von dieDatenschützer Rhein Main — zuletzt geändert 2019-12-22T18:20:39+01:00
Kommunale Jobcenter der Stadt Offenbach sowie der Landkreise Main-Taunus und Offenbach starten Pilotprojekt

Nachstehende Mail an den Landrat des Landkreises Offenbach und an den Vorstandsvorsitzenden des kommunalen Jobcenter Pro Arbeit (AöR) zur Information

Betreff: Pilotprojekt "Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter" (KOPF22)

Sehr geehrter Herr Quilling,
sehr geehrter Herr Berner,

Pro Arbeit, das kommunale Jobcenter des Landkreises Offenbach, teilt am 13.12.2019 auf seiner Homepage (https://www.kreis-offenbach.de/Kurzmen%C3%BC/Startseite/Erwerbsf%C3%A4higkeit-erhalten-Pro-Arbeit-und-die-Jobcenter-der-Stadt-Offenbach-sowie-des-Main-Taunus-Kreises-starten-Pilotprojekt.php?object=tx,2896.5&ModID=7&FID=2896.7925.1) mit:


„Was kann ein Hartz-IV-Empfänger tun, um erwerbsfähig zu bleiben? Wie kann er erkennen, ob er gefährdet ist, seine Erwerbsfähigkeit zu verlieren? Diese Fragen werden die Kommunalen Jobcenter der Kreise Offenbach und Main-Taunus sowie der Stadt Offenbach künftig noch stärker im Blick haben. Gemeinsam starten sie ab Januar 2020 das Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22). Das Projekt soll... dazu beitragen, die Gefahr, dass eine Person ihre Erwerbsfähigkeit mittel- oder langfristig verliert, besser abzuschätzen und zu reduzieren. Im Mittelpunkt stehen Männer und Frauen mit einem beginnenden Handicap und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. ‚Für sie sollen neue Beschäftigungschancen eröffnet werden, indem die Jobcenter neue Ansätze zur Unterstützung und zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit über einen längeren Zeitraum erproben und auswerten‘… Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist die Entwicklung einer ‚aktivAPP‘. Mit ihr erfassen Langzeitarbeitslose persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet; den sogenannten ‚reha score‘. Dieser Score gibt an, ob und wie stark die Erwerbsfähigkeit eines Menschen bereits gefährdet ist. Aus den Ergebnissen werden maßgeschneiderte Förderstrategien abgeleitet, um die Arbeitsfähigkeit des Einzelnen zu erhalten und zu stärken. Die jeweiligen Daten, aus denen sich der ‚reha score‘ berechnet, bleiben dabei anonym.“

In einer „Projektdarstellung“ (https://www.modellvorhaben-rehapro.de/SharedDocs/Downloads/DE/Darstellungen/KOPF22.pdf?__blob=publicationFile&v=1) werden weitere Einzelheiten der beschriebenen Maßnahme bekannt gegeben. Viele Fragen bleiben aber unbeantwortet.

Sie sind als Landrat des Landkreises Offenbach bzw. als Vorstandsvorsitzender der Pro Arbeit Offenbach (AöR)"Verantwortlicher" i. S. d. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/) für die Datenverarbeitung in Ihrer Behörde.

Wir bitten Sie daher um baldige Auskunft zu folgenden Fragen:
  1. Ist beabsichtigt, dass Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben, auch gegen ihren Willen im Rahmen der Mitwirkungspflichten gem. §§ 690 – 66 SGB I (https://dejure.org/gesetze/SGB_I/60.html) zur Teilnahme an dem Pilotprojekt KOPF22 verpflichtet werden sollen?
  2. Wird Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben und die an diesem Pilotprojekt teilnehmen (wollen oder müssen), ggf. ein Smartphone auf Kosten der jeweiligen kommunalen Jobcenter zur Verfügung gestellt?
  3. Wenn Ja - zu welchen Konditionen?
  4. Welche Kategorien von Daten sollen mit „aktivAPP“ erhoben und verarbeitet werden?
  5. Sind dabei auch Kategorien von Daten, die gem. Art. 9 DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/) einem besonderen Schutz und einem Verarbeitungsverbot unterliegen; z. B. Gesundheitsdaten?
  6. Wer soll im jeweiligen Jobcenter in welcher Form Zugriff auf die erhobenen Daten erhalten? Bitte Organisations- bzw. Funktionsbezeichnung benennen.
  7. Wurden die behördlichen Datenschutzbeauftragten der drei beteiligten kommunalen Jobcenter in die Vorbereitung des Projekts einbezogen?
  8. Welche Stellungnahme haben sie abgegeben?
  9. Wurde der hessische Datenschutzbeauftragte in die Vorbereitung des Projekts einbezogen?
  10. Welche Stellungnahme hat er abgegeben?
  11. Wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-35-dsgvo/) vorgenommen?
  12. Mit welchem Ergebnis?
  13. Von welchem Unternehmen wird die „aktivAPP“ entwickelt?
  14. Von welchem Unternehmen soll die „aktivAPP“ an die SGB-II-Leistungsbezieher*innen ausgeliefert werden?
  15. Wie soll sichergestellt werden, dass die unter den beiden vorgenannten Fragen bezeichneten Unternehmen keinen Zugriff auf die bei den Teilnehmer*innen des Pilotprojekts KOPF22 erhobenen Daten erhalten?

Beachten Sie bitte auch folgende Hinweise:

Wir werden unsere Anfrage an Sie in geeigneter Weise, z. B. durch Veröffentlichung auf unserer Homepage (https://ddrm.de/) und durch Information an Selbsthilfegruppen von Erwerbslosen bekannt machen.

Wir behalten uns vor, nach Beantwortung der o. g. Fragen ggf. weitere Fragen zu diesem Pilotprojekt an Sie zu richten.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main

Pressemitteilung, 21. Dezember 2019

https://ddrm.de/soll-die-aktivapp-hartz-iv-bezieherinnen-ueberwachen-kommunale-jobcenter-der-stadt-offenbach-sowie-der-landkreise-main-taunus-und-offenbach-starten-pilotprojekt/