Sexarbeiterinnen protestieren vor Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises

erstellt von Dona Carmen e.V. — zuletzt geändert 2021-10-15T08:05:36+01:00
Mit einer Protestkundgebung haben Sexarbeiter*innen am Donnerstag, den 14.10.2021, in Gelnhausen vor dem Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises ihren Unmut und ihre Wut bekundet über aufdringliche und inquisitorische Verhörpraktiken des MKK-Gesundheitsamts gegenüber Sexarbeiter*innen.

Seit Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Jahr 2017 sind regelmäßig zu wiederholende, obligatorische Gesundheitsberatungen Voraussetzung für die Ausübung des Berufs Prostitution. Diese Beratungspflicht räumt Mitarbeiterinnen der Gesundheitsämter die Möglichkeit zum Missbrauch ihrer Machtposition ein.

 Dagegen richtete sich der Prostest. Die Kundgebung in Gelnhausen wurde unterstützt von Doña Carmen e.V., dem in Frankfurt ansässigen Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten.

 Konkret ging es den Protestierenden um den Fall von Frau U., einer rumänischen Sexarbeiterin, die am 21.07.2021 in unsäglich voyeuristischer Weise von einer Mitarbeiterin des MKK-Gesundheitsamts ausgefragt und auf diese Weise drangsaliert wurde.

 Das Prostituiertenschutzgesetz sieht eine obligatorische „gesundheitliche Beratung" von Sexarbeiter*innen vor, die sie über Krankheitsverhütung, Schwangerschaftsverhütung und Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs informiert und ihnen in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre die Möglichkeit gibt, eine möglicherweise bestehende Zwangs- oder Notlage zu offenbaren.

 Beratungen im Gesundheitsamt des MKK scheinen diesem Anliegen nicht verpflichtet zu sein. So wurde Frau U in der „gesundheitlichen Beratung" u.a. gefragt:

  • „Warum machen Sie diesen Job überhaupt?"
  • „Wie sind Sie überhaupt an diesen Job gekommen?"
  • „Wie haben Sie von diesem Job erfahren? Bei normalen Jobs ist das schwieriger."
  • „Wie lange wollen Sie diesen Job noch machen?
  • „Haben Sie einen Zuhälter?"
  • „Was denken Sie über diesen Job?"
  • „Was denken Sie während des Verkehrs mit dem Kunden?"
  • „Was sprechen Sie mit dem Kunden auf Ihrem Zimmer?"
  • „Was machen Sie mit dem Kunden auf Ihrem Zimmer?"
  • „Blasen Sie Ihrem Kunden einen?"
  • „Küssen Sie Ihre Kunden?"
  • „Lassen Sie sich von den Kunden lecken?"
  • „Darf der Kunde mit dem Finger an Ihrem Geschlecht spielen?"

 Eine derartige Ausforscherei ist vom Prostituiertenschutzgesetz nicht gedeckt und verletzt die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde der betroffenen Sexarbeiterin, ihr grundrechtlich verbrieftes Recht auf Freiheit der Berufswahl (Art 12. GG) und das Recht auf Intimsphäre (Art 2 in Verbindung mit Art. 1 GG).

 Die Rednerinnen forderten auf der Kundgebung vor dem Gesundheitsamt darüber hinaus die sofortige Aufhebung der Zuständigkeit des „Sozialpsychiatrischen Dienstes" für die gesundheitliche Beratung von Sexarbeiter*innen. Der „Sozialpsychiatrische Dienst" ist laut eigenen Angaben zuständig für „Menschen mit seelischen Problemlagen und / oder psychischen Erkrankungen".

 Es ist nicht einzusehen und hochgradig diskriminierend, dass Sexarbeiter*innen durch die obligatorische Zuständigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes für deren gesundheitliche Beratung gleichgesetzt werden mit „Menschen mit seelischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen".

 Die Ausübung des grundrechtlich geschützten Berufs der Prostitution ist kein Indiz für das Vorliegen einer Krankheit oder einer seelischen Störung. Eine solche Annahme ist stigmatisierend und diskriminierend. Der diskriminierende Charakter ist einer solchen Annahme und der entsprechenden Praxis ist unschwer zu erkennen. Schließlich gibt es keine andere Berufsgruppe in Deutschland, die sich einer Zwangs-Einstiegsberatung bei einem Sozialpsychiatrischen Dienst unterziehen muss

 Obwohl der Leiter des MKK-Gesundheitsamts, Herr Dr. Wolfgang Lenz, bereits vor vier Wochen durch ein Schreiben von Doña Carmen e.V. über die untragbaren Zustände informiert wurde, konnte er sich bislang zu keiner Stellungnahme und förmlichen Entschuldigung gegenüber der betroffenen Sexarbeiterin durchringen.

 Die Protestierenden werten dies als Zeichen dafür, dass die Amtsleitung des Gesundheitsamtes das inkriminierte Verhalten der Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes deckt.

 Dagegen forderten die Teilnehmer*innen der Protestkundgebung:

  • Freie Berufsausübung in der Prostitution statt behördliche Inquisition!
  • Keine Zwangsberatung durch den ‚Sozialpsychiatrischen Dienst'!
  • Akzeptanz statt Arroganz: Keine Sexarbeits-Beratungen mehr durch Frau K.!

Pressemitteilung 14.10.2021