Rodung des Dannenröder Waldes - Statement zur Klageabweisung

erstellt von Fridays for Future Hessen — zuletzt geändert 2020-06-26T18:31:56+02:00
Am 23.05.2020 wurde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Verbleib des Dannenröder Waldes entschieden.

 Die Klage des BUND Hessen wurde abgewiesen, was die Rodung ab Oktober 2020 ermöglicht.
Die Aktivisti von Fridays for Future Hessen verurteilen diese Entscheidung zutiefst. Der Bau einer neuen Autobahn ist sozial-ökologisch absolut nicht vertretbar. Mit zunehmenden Hitze- und Dürreperioden ist die Rodung von ca. 100ha gesundem Mischwald, der gleichzeitig ein Wasserschutzgebiet ist, ein vollkommen falsches Zeichen. Die Landesregierung spricht von einer “nachhaltigen und umweltschonenden Mobilität, die Infrastruktur effizient nutzt und die Verkehrsträger intelligent vernetzt.”. Der Ausbau der A49 entspricht eben nicht einer umweltschonenden Mobilität. Ernst gemeinter Klimaschutz sieht so nicht aus! “Die Diskussion um den Dannenröder Wald zeigt ganz klar, was die hessische Landesregierung anscheinend unter Klimaschutz versteht. Seit 40 Jahren wird gegen den Ausbau der Autobahn protestiert und die Landesregierung kann sich auf weitergehenden und stärkeren Protest freuen! Wir werden nicht leiser und werden den Widerstand um den Dannenröder Wald weiterführen!”, meint Klimaaktivist*in Lilly Claudi aus der hessischen Vernetzungsgruppe FFF-Hessen.
Fridays for Future Hessen solidarisiert sich klar mit den Menschen der Waldbesetzung und den Bürger*inneninitativen.


Fridays for Future Hessen, Pressemitteilung, 26.06.2020