Regionalversammlung Südhessen: Keine Konsequenzen aus der hessischen Klimaanalyse

erstellt von Die Linke. in der RVS Südhessen — zuletzt geändert 2022-03-09T11:15:58+01:00
Von der hessischen Klimaanalyse liegt bis jetzt ein erster Berichtsentwurf vor, der den Mitgliedern der Regionalversammlung teilweise erst am Vortag der 3. Sitzung am 4.3.22 zugänglich gemacht wurde. Die Ergebnisse der Klimaanalyse sehen eine erhebliche Ausweitung der Vorranggebiete für Klimaschutz vor.

Die kooperierenden Fraktionen von SPD und CDU stellten daher – gewissermaßen vorsorglich – einen Antrag, nachdem „unabhängig von der Bewertung der Flächen in der landesweiten Klimaanalyse Hessen" die im alten Regionalplan ausgewiesenen Siedlungsflächen beibehalten werden sollen. Dies soll auch für solche Siedlungsflächen gelten, für die noch keine Bebauungspläne vorliegen, die aber von Änderungsverfahren betroffen sind und für die „das Gutachten Klima-Restriktionen aufweist".

„Das ist eine klare Absage an eine Strategie der Anpassung an den Klimawandel. Der vorliegende Bericht zeigt jetzt schon eindeutig, wo Klimaschäden eintreten werden, wenn weiter bebaut wird. Statt die wissenschaftlichen Ergebnisse ernst zu nehmen, wird einem ‚Weiter so' Tür und Tor geöffnet", erklärt Brigitte Forßbohm, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. in der Regionalversammlung. Die Fraktion stimmte – wie die Grüne Fraktion – gegen den Antrag, der jedoch mehrheitlich angenommen wurde. 

Wenn es nun in der Hand der Kommunen liegt, „ob sie angesichts des Klima-Konflikts auf diese Siedlungsflächen teilweise oder auch gänzlich verzichten wollen" wie es in der Antragsbegründung heißt,  so „kann man nur hoffen, dass die betroffenen Kommunen anstelle der Regionalversammlung die Verantwortung für den Klimaschutz ernst nehmen", erklärt Forßbohm für die Fraktion DIE LINKE.

Der Beschluss der Regionalversammlung betrifft auch das Bauprojekt Ostfeld in Wiesbaden, wo mehrere Tausend Wohnungen sowie ein neuer Behördenstandort für ca. 7000 Beschäftigte des Bundeskriminalamts (BKA) entstehen soll. Die Regionalversammlung hatte Ende 2021 einem Zielabweichungsverfahren zugestimmt, nachdem für das BKA 27 ha und für das Wohngebiet 68 ha aus den Vorranggebieten „Landwirtschaft" und „regionaler Grünzug" ausgenommen werden sollen. Schon die Klimaanalyse des Bundes weist die an das Ostfeld angrenzenden Gebiete als „hotspots" der Erwärmung aus. Die hessische Klimaanalyse soll in das aktualisierte Plankonzept (AKP) eingehen. Demnach müsste das Ostfeld im neuen Regionalplan als Vorranggebiet für Klimaschutz ausgewiesen werden. 

Pressemitteilung 08.03.2022