Regierung bestätigt: Prostituiertenschutzgesetz floppt

Aussetzen statt Umsetzen!

Wie aus einer Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion und heutigen Medienberichten hervorgeht, hat die Bundesregierung eingeräumt, dass weder das Prostitutionsgesetz von 2001 noch das Prostituiertenschutzgesetz von 2016 ihre Ziele erreichen. Weder kann von einem Sozialversicherungsschutz der Sexarbeiter/innen noch davon die Rede sein, dass Prostituierte sich freudig einer repressiven staatlichen Registrierung unterwerfen, die es zuletzt 1939 unter den Nazis gegeben hat.

Laut jüngsten Angaben der Bundesregierung haben sich 2017 im ersten (halben) Jahr des Prostituiertenschutzgesetzes – trotz der Androhung saftiger Bußgelder – lediglich 7.000 Sexarbeiter/innen behördlich registrieren lassen. Nach Berechnungen von Doña Carmen waren es bis Ende 2018 bundesweit lediglich 30.000. Das sind nur 15 % der geschätzt 200.000 in Deutschland tätigen Sexarbeiter/innen. (vgl. https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-prostituiertenschutzgesetz-desaster-fuer-bundesregierung/)

Anstatt angesichts dieses Offenbarungseids die Reißleine zu ziehen und die fatale repressive Gesetzesmaßnahme auszusetzen, spielt die Bundesregierung auf Zeit und setzt auf eine von 2022 bis 2025 angesetzte Evaluation. Dabei hat die Evaluation schon längst begonnen und Ergebnisse gezeitigt: Durch Abstimmung mit den Füßen seitens der betroffenen Sexarbeiter/innen.

Deshalb fordert Doña Carmen e.V., endlich reinen Tisch zu machen. Der berechtigte Anspruch der Gesellschaft auf eine rechtliche Regulierung der Verhältnisse im Prostitutionsgewerbe muss endlich in Einklang gebracht werden mit dem nicht minder berechtigten Anspruch der Betroffenen auf rechtliche Gleichbehandlung und konsequenter Anerkennung von Prostitution als Beruf.

Mindestvoraussetzung dafür ist eine komplette Entkriminalisierung von Prostitution durch Streichung aller ordnungs- und strafrechtlichen Sonderparagrafen, die sich auf Prostitution beziehen und auf die sich das Prostitutionsgesetz wie auch das Prostituiertenschutzgesetz stützen. Ein Teil dieser Rechtsvorschriften stammt noch aus Zeiten des deutschen Kaiserreiches und können kaum als Grundlage für eine zeitgemäße Regulierung des Berufs Prostitution gelten. Zudem muss das Baurecht reformiert werden und darf nicht länger als Waffe gegen die grundgesetzlich geschützte Berufsausübung von Sexarbeiter/innen instrumentalisiert werden.

Nur vor diesem Hintergrund wird sich auch die dringende Frage des Sozialversicherungsschutzes für Sexarbeiter/innen (in abhängiger Beschäftigung) lösen lassen. Für selbständig tätige Sexarbeiter/innen muss eine Versicherung analog der Künstlersozialversicherung in Angriff genommen werden.

Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ist zurzeit in Sachen Prostituiertenschutzgesetz eine Klage von Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen und Prostitutionskunden gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig. Diese Klage wird von Doña Carmen e.V. unterstützt und belegt: Mit Menschenrechtsverletzungen lässt sich das Prostitutionsgewerbe nicht regulieren. Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung dies endlich zur Kenntnis nimmt und daraus die gebotenen Schlussfolgerungen zieht.

Am 1.7.2017 begann mit dem Inkrafttreten des ‚Prostituiertenschutzgesetzes‘ eine neue Ära der Entrechtung, der Gängelung und Schikane von Sexarbeiter/innen. Das Doña-Carmen-Handbuch beleuchtet das Gesetz aus der Sicht von Sexarbeiter/innen. In übersichtlich gegliederter Frage-Antwort-Form verbindet es Information mit einer Parteinahme für die Rechte von Sexarbeiter/innen. Es ist genau diese Kombination, die das Buch hilfreich und nützlich macht.   

„Doña Carmen’s Handbuch für die Alltagspraxis“ ist erhältlich in Deutsch, Spanisch, Rumänisch und Englisch im Buchhandel, über den Verlag DVS oder direkt bei Doña Carmen e.V.: donacarmen@t-online.de;  Infos: www.donacarmen.de

Doña Carmen e.V., Pressemitteilung, 18.2.2019