Prozess wegen Presse-Anfrage zur Ausbildung ukrainischer Soldaten

erstellt von DFG-VK Hessen — zuletzt geändert 2023-03-07T12:02:38+02:00
Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt über Reichweite des Presserechts in Zeiten eines Krieges

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages von 2021 urteilte, dass man mit der Ausbildung ukrainischer Soldaten an für die Ukraine bestimmten Waffen "den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung" verlasse.

Zur Ausbildung ukrainischer Soldaten in Idar-Oberstein fragte der Journalist und Friedensaktivist Hermann Theisen (DFG-VK)  in einer Presseanfrage:
1. Wie viele ukrainische Soldaten werden in der Artillerieschule Idar-Oberstein aktuell ausgebildet?
2. Wie viele ukrainische Soldaten sollen perspektivisch dort ausgebildet werden?
3. An welchen Waffen werden ukrainische Soldaten aktuell ausgebildet und an welchen Waffen sollen ukrainische Soldaten perspektivisch ausgebildet werden?
4. Welche (nationale und internationale) Akteure aus Politik und Militär waren und sind bei der Planung und Durchführung dieser Ausbildungsmaßnahmen beteiligt?
5. Teilen Sie die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, dass diese Ausbildungsmaßnahmen aus völkerrechtlicher Perspektive als Kriegsbeteiligung bewertet werden könnten?
6. Was tun Sie dafür, dass diese Gefahr ausgeschlossen bzw. minimiert wird?
7. Inwieweit haben Sie bei der Planung dieser Ausbildungsmaßnahmen die Bestimmungen des Friedensgebotes des Grundgesetzes und der UN-Charta hinsichtlich einer Beteiligung an bewaffneten Konflikten berücksichtigt?

Nachdem eine Antwort ausblieb, erhob Theisen nach drei Monaten beim Verwaltungsgericht Koblenz eine Untätigkeitsklage gegen die Artillerieschule. Das Kommando Heer lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht Koblenz verpflichtete im Oktober das Kommando Heer zur Beantwortung eines Teils der Fragen.

Das Verwaltungsgericht Koblenz wird nun im Hauptsacheverfahren über die Frage eines weitergehenden presserechtlichen Auskunftsanspruchs verhandeln, der von Theisen noch immer gefordert wird: „Das Verwaltungsgericht Koblenz hat bei der juristischen Bewertung der Presseanfrage bisher einen Anspruch auf Beantwortung der Frage nach den Bestimmungen des Friedensgebotes sowie der UN-Charta und der daraus abzuleitenden Frage nach der Kriegsbeteiligung Deutschlands am Ukrainekrieg verneint, was insbesondere in Zeiten eines Krieges mit den Bestimmungen des Presserechts nicht in Einklang zu bringen ist“, so der Friedensaktivist.

Donnerstag, 9. März 2023, 12 Uhr
Verwaltungsgericht Koblenz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, Sitzungssaal A021

Mehr dazu:

www.dfg-vk-rlp.de/aktuell/prozess-wegen-anfrage-ausbildung-ukrainischer-soldaten/ 

Pressemitteilung 6.3.2023