Prostituiertenschutzgesetz: Stadt Frankfurt zerschlägt prostitutive Infrastruktur

erstellt von Doña Carmen e.V. — zuletzt geändert 2019-11-05T13:15:43+02:00
und vertuscht gezielt die von ihr betriebene Illegalisierung von Sexarbeit

Mit dem Magistratsbericht B 383 vom 28.10.2019 hat die Stadt Frankfurt die Anfrage der Linkspartei vom 12.07.2019 beantwortet, in der es um die Folgen der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Mainmetropole geht.

Die nun vorliegende Antwort des Frankfurter Magistrats verdeutlicht die Energie, mit der es der Stadt um die schleichende, aber gleichwohl systematisch betriebene Zerschlagung der prostitutiven Infrastruktur geht.

Das per Gesetz bewusst aufwändig gestaltete Procedere der Prostitutionsstätten-Konzessionierung zielt darauf ab und hat bundesweit zum Ergebnis, dass ein Großteil der Prostitutionsstätten bereits im Vorfeld einer Konzessionierung entweder das Handtuch wirft oder aber in die Illegalität abtaucht. In der Folge finden Sexarbeiter/innen immer weniger legale Arbeitsplätze und werden in die Isolation und Anonymität der Kundenakquise via Internet abgedrängt.

Deutlichen Niederschlag findet dieser fatale Trend in der mittlerweile unbestreitbaren Tatsache, dass nur ein Bruchteil der seinerzeit bekannten Prostitutionsstätten einen Antrag auf Konzessionierung stellt. In Hamburg haben bislang nur 182 von rund 400 Prostitutionsbetrieben einen solchen Antrag gestellt, in Berlin 208 von rund 600 Betrieben, im Land Bremen 91 von 365, im Saarland 66 von rund 200, in Stuttgart 81 von 148 Prostitutionsgewerben usw. usw.

Die Stadt Frankfurt hingegen behauptet allen Ernstes in dem nun veröffentlichten Magistratsbericht: „Alle im August 2017 bekannten Prostitutionsbetriebe haben einen Antrag gestellt.“ (S. 2) Vor dem Hintergrund der Entwicklung in anderen Bundesländern ist das völlig unglaubwürdig und im Hinblick auf frühere Angaben des Magistrats erweist sich diese Aussage als glatte Lüge. Denn im August 2017 bezifferte die Stadt Frankfurt die Zahl der ihr bekannten Prostitutionsstätten noch mit 168. (Magistratsbericht B 245 vom 07.08.2017). Davon ist nun nicht mehr die Rede.

Ganz offensichtlich hat die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Mainmetropole dazu geführt, dass lediglich ein Drittel (54) der seinerzeit bekannten 168 Prostitutionsstätten eine Konzessionierung beantragt hat. Was mit dem übrigen zwei Dritteln der Prostitutionsstätten passiert ist, dazu hüllt sich der Magistratsbericht in Schweigen. Zwar wird eingeräumt, dass es im Stadtgebiet seit 2017 bislang 20 Verfahren wegen „Betreiben eines Prostitutionsgewerbes ohne Erlaubnis“ gegeben hat. Doch was aus den verbleibenden rund 95 Prostitutionsbetrieben, vornehmlich solchen aus dem Bereich der Terminwohnungen, passiert ist – dafür bleibt die Stadt Frankfurt jede Antwort schuldig.

Ein weiterer ebenso beunruhigender Tatbestand ist, dass von den bislang gestellten 54 Anträgen auf eine Erlaubnis binnen zwei Jahren nur 8 Anträge (15 %) bearbeitet wurden. Lediglich sieben Anträge wurden bewilligt (13 %) und einer versagt (2 %). Daraus ergibt sich, dass 85 % der Anträge (46) nach wie vor in Bearbeitung sind und einfach nicht entschieden werden. Aus den Angaben des Magistrats ergibt sich ferner, dass allein 44 der insgesamt 54 Betriebe schon über zwei Jahre auf eine Bewilligung warten. Weitere sieben Betriebe warten mittlerweile über ein Jahr auf eine Konzession.

Mit keiner anderen Wirtschaftsbranche würde es die Stadt Frankfurt wagen, so kaltschnäuzig umzuspringen. Wenn es um die Beschäftigungsmöglichkeiten von Sexarbeiter/innen geht, scheint hingegen jedes Mittel recht, um sie über ihre Perspektiven im Ungewissen zu lassen.

 Der jetzt vorgelegte Bericht des Magistrats spricht von einem „Bearbeitungsstau, verursacht dadurch, dass die zuständige Abteilung des Ordnungsamts mit lediglich zwei Vollzeitstellen und einer Halbzeitstelle ausgestattet ist. Auch für den Haushalt 2020/21 habe sich die Stadt Frankfurt nicht auf die Schaffung neuer Planstellen für diese Aufgabe verständigen“ können. Daran kann man ablesen, welchen Stellenwert der angeblich bezweckte „Schutz“ der Prostituierten durch eine Konzessionierung von Prostitutionsbetrieben seitens der Stadt Frankfurt genießt: keinen.

 Gezielt schafft die Stadt Frankfurt dadurch ein Klima der Rechtsunsicherheit im Prostitutionsgewerbe, in der Hoffnung, dass auch die Betriebe, die sich zur Konzessionierung gezwungen sehen, irgendwann entnervt aufgeben werden.

 Um die öffentliche Debatte über diese Missstände gar nicht erst aufkommen zu lassen, hat sich die Stadt Frankfurt bisher stets mit der hohen Zahl hier angemeldeter Sexarbeiter/innen gerbrüstet und versucht, dies als Indiz für eine hohe Akzeptanz des Prostituiertenschutzgesetzes unter den Betroffenen zu verkaufen. Nach Angaben des Frankfurter Magistrats hat es seit Sommer 2017 beim Gesundheitsamt der Stadt 3.401 Erst- und Folgeberatungen gegeben – getätigt von 2.804 Sexarbeiter/innen. (Beratungen und Personen sind nicht identisch.)

 Nach den Erfahrungen von Doña Carmen e.V. verbirgt sich hinter dieser auf den ersten Blick hoch anmutenden Zahl allerdings ein erheblicher Anmeldetourismus aus anderen süd- und mittelhessischen Kommunen. Auch diesbezüglich vertuscht die Antwort des Magistrat die tatsächlichen Verhältnisse. So verweigert der Magistratsbericht Angaben über die Zustelladressen der in Frankfurt registrierten Sexarbeiter/innen ebenso wie Angaben über die aus den Erlaubnisanträgen der Betriebe ersichtlichen Zahlen der maximal dort tätigen Personen. Diese Angaben wären ein annähernder Indikator für die tatsächlich in Frankfurt ansässigen Sexarbeiter/innen.

 Statt die ihm gestellten Fragen zu beantworten, redet sich der Magistrat mit windigen Behauptungen heraus und erklärt:Im Zweifelsfall ist die Zustelladresse lediglich eine Momentaufnahme.“ Sein Wissen behält der Magistrat dann fein für sich. Was für eine erbärmliche Geheimniskrämerei!

 Doch die angebliche Akzeptanz des Prostituiertenschutzgesetzes wird auch anderweitig in Frage gestellt. So haben nach Angaben des Magistratsberichts mehr als 90 % der Sexarbeitenden“ eine Aliasbescheinigung beantragt in der trügerischen Hoffnung, dass damit nur ihr Künstlername nach außen erkennbar wird. Allein dieses Faktum verdeutlicht die Angst der Sexarbeiter/innen vor einem Zwangsouting durch das Prostituiertenschutzgesetz.

 Hinzu kommt: Von den 2.804 beim Gesundheitsamt registrierten Sexarbeiter/innen haben nur 2.132 anschließend beim Ordnungsamt einen Hurenpass beantragt. Mit anderen Worten: Knapp ein Viertel der beim Gesundheitsamt registrierten Frauen (672) haben den gesetzlich vorgesehenen Weg gar nicht bis zu Ende durchlaufen.

All dies sind untrügliche Indizien für eine Illegalisierung von Sexarbeiter/innen.

 Man sollte meinen, dass der mit dem Prostituiertenschutzgesetz betriebene bürokratische Aufwand und dessen Effektivität sich aus Sicht seiner Befürworter am Ende in einer hohen Quote so genannter „Zwangsprostituierter“ niederschlägt, die im Zuge eines dichten Netzes von Zwangsberatungen auffällig werden. Doch auch hier liegt Fehlanzeige vor. Gerade einmal in mutmaßlichen 2 (!) von 2.804 Fällen konnte in Frankfurt binnen zwei Jahren „auf das Vorliegen von Zwangsprostitution geschlossen werden“, so der Magistratsbericht. Das sind 0,07 Prozent aller hier registrierten Sexarbeiter/innen, ein Wert im Promillebereich. Nichts anderes war zu erwarten. Das Ergebnis entspricht denn auch in der Tendenz den Angaben anderer Städte, z. B. Karlsruhe (300 Beratungen, 0 Zwangsprostitution) oder Nürnberg (1.000 Beratungen – 0 Zwangsprostitution).

Doña Carmen e.V. stellt fest: Das Prostituiertenschutzgesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht. Es dient nicht dem „Schutz“ von Sexarbeiter/innen, sondern vielmehr dem Ziel einer weitgehenden Zerschlagung prostitutiver Infrastruktur, dem massiven Abbau des Angebots an sexuellen Dienstleistungen.

Nach wie vor schuldet die Stadt Frankfurt der Öffentlichkeit Aufklärung über den Verbleib der nicht konzessionierten Prostitutionsbetriebe und Aufklärung über den problematischen Umgang mit den der Konzessionierung unterworfenen Betrieben.

Der Magistratsbericht B 383 vom 28.10.2019 verdeutlicht: Die von der Stadt Frankfurt gegenüber dem Prostitutionsgewerbe betriebene Politik führt dazu, dass das auch für Sexarbeiter/innen geltende Grundrecht auf freie Berufsausübung systematisch ausgehebelt und ad absurdum geführt wird. Auf dem Rücken von Sexarbeiter/innen wird eine Politik der schleichenden Zerstörung legaler Beschäftigungsmöglichkeiten betrieben. Sie treibt die betroffenen Frauen in den Untergrund, in die Illegalität, wo sie für Unterstützung jeglicher Art immer weniger erreichbar sein werden.

 Doña Carmen e.V. fordert ein Ende dieser unsäglichen Politik:

Sofortige Aussetzung der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes!

DONA CARMEN E.V. , Pressemitteilung, 5. November 2019