PRO ASYL zum jüngsten Vorschlag der CSU

erstellt von Pro Asyl — zuletzt geändert 2016-12-29T19:07:16+01:00
Abfangen und Zurückschicken von Schutzsuchenden nach Nordafrika: Frontalangriff auf die Geltung der Menschenrechte in Europa.

PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt wertet den jüngsten Vorschlag, Flüchtlingsboote im Mittelmeer aufzubringen und Asylsuchende ohne Prüfung ihrer Schutzbedürftigkeit nach Nordafrika zurück zu verfrachten, als »Frontalangriff auf die Geltung der Menschenrechte in Europa«. Dies ist unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem EU-Recht und der Genfer Flüchtlingskonvention. Während der Krieg in Syrien vor Europas Toren weitergeht, die Fluchtursachen in Staaten wie Afghanistan, Irak, Eritrea, Somalia und anderen unverändert fortbestehen, sinkt die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge rapide. Gleichzeitig entwickeln deutsche Politiker einen Vorschlag nach dem nächsten, um den Kontinent noch weiter abzuschotten.

»Wir stehen vor einem düstern Jahr 2017. Menschenrechte und Humanität, die in Europa auch aufgrund leidvoller Geschichte entwickelt wurden, werden nun leichtfertig zur Disposition gestellt. Das Abfangen und Zurückschicken von Flüchtlingen nach Nordafrika ohne Prüfung der Schutzbedürftigkeit ist illegal« so Burkhardt.

Einen Refoulement-Schutz gewährleisten die Genfer Flüchtlingskonvention wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) über Artikel 3. Hiernach ist ein jeder vor Folter und vor einer erniedrigenden oder unmenschlichen Behandlung oder Strafe geschützt. Damit einher geht auch der Schutz vor Zurückweisung oder Abschiebung in einen Staat, in dem Folter oder eine erniedrigende oder unmenschliche Behandlung droht. Ebenso darf nicht in Staaten abgeschoben werden, die die Flüchtlinge in den Folterstaat abschieben würden – Artikel 3 EMRK schützt also vor Kettenabschiebungen.

Die EMRK gilt auch in exterritorialen Gewässern im Mittelmeer. Wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Hirsi/Italien) entschieden hat, ist der Schutz vor Zurückweisung auch auf Hoher See zu beachten. Ein Abfangen von Flüchtlingen auf dem Mittelmeer, um sie sodann nach Nordafrika zurückzubringen, ist weder mit Artikel 3 EMRK noch mit dem Schutz vor Kollektivausweisung (Artikel 4 des 4. Prot. zur EMRK) vereinbar.

Es ist absurd anzunehmen, dass in einer Militärdiktatur wie Ägypten oder in Tunesien und anderen Staaten, die in der EU geltenden rechtsstaatlichen Standards für Flüchtlinge gelten. Der EU-Türkei Deal hat einen schleichenden Gewöhnungseffekt an die rechtswidrige Abwehr von Schutzsuchenden ausgelöst. Die CSU plant offensichtlich nun nichts anderes als die Entkernung des individuellen Rechts auf Asyl in Europa. Der Kern des Asylrechts ist der Schutz vor Zurückweisung, die unvoreingenommene und faire Prüfung von Asylanträgen, wozu in einem Rechtsstaat auch der Rechtsweg gehört.

Presseerklärung, 29. Dezember 2016