PRO ASYL fordert Verbesserungen für geflüchtete Frauen im Gewalthilfegesetz

by PRO ASYL veröffentlicht 25.11.2024

Das geplante Gewalthilfegesetz soll das Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verbessern.

PRO ASYL begrüßt das dringend notwendige Vorhaben ausdrücklich, vermisst aber den Abbau von Zugangshürden für geflüchtete Frauen. Über das Gesetz wird voraussichtlich noch in diesem Jahr im Bundestag entschieden.

„Der Gesetzentwurf lässt die besonders verletzliche Gruppe der geflüchteten Frauen weitgehend im Stich", kritisiert Andrea Kothen, Referentin bei PRO ASYL. "Das geplante Hilfegesetz verpasst die Chance, einen besseren Zugang für geflüchtete Frauen zum Schutz vor Gewalt zu schaffen", so Kothen weiter. Für geflüchtete Frauen ist es zum Beispiel oft unmöglich, einen Platz im Frauenhaus zu bekommen, da sie nur in einem bestimmten Bezirk wohnen dürfen. Solche Hürden wie die räumlichen Beschränkungen, Wohnsitzauflagen und die Meldepflicht  im Asyl- und Aufenthaltsgesetz bleiben trotz des neuen Gesetzes bestehen.

„Ein für alle Frauen wirksames Gewalthilfegesetz muss sich an den Lebensrealitäten aller Frauen orientieren", fordert Andrea Kothen. „Es ist nicht hinnehmbar, dass etliche Frauen trotz Istanbul-Konvention immer noch keinen sicheren Zugang zu Hilfseinrichtungen haben."

Zahlreiche Hürden für geflüchtete Frauen

PRO ASYL vermisst in dem am 18. November 2024 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichten Gesetzesentwurf "für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" notwendige Verbesserungen für geflüchtete Frauen und Frauen ohne Aufenthaltsstatus. Denn:

  • Lange Aufenthalte in Erstaufnahmeeinrichtungen mit restriktiven Residenzpflichten und mangelhafter Gesundheitsversorgung sorgen dafür, dass geflüchtete Frauen von Beginn ihres Aufenthalts an in Deutschland unzureichend geschützt sind.
  • In kommunalen Gemeinschaftsunterkünften gibt es meist keine verbindlichen Gewaltschutzstandards.
  • Wohnsitzauflagen verhindern in der Praxis oft den Zugang zu Frauenhäusern, trotz bestehender Härtefallregelung.
  • Die behördliche Meldepflicht sorgt dafür, dass Frauen ohne Aufenthaltsstatus aus Angst vor Abschiebung keine Hilfe vor Gewalt suchen.

Dabei ist die Bundesrepublik zum Schutz aller Frauen vor Gewalt durch die völkerrechtliche Istanbul Konvention verpflichtet. Bereits 2022 wies der Expertenausschuss des Europarats für die Konvention, GREVIO, auf den dringenden Handlungsbedarf beim Zugang marginalisierter Gruppen zu Schutz und Beratung hin. Stattdessen hat die Bundesregierung durch neue Restriktionen wie die Bezahlkarte oder die Möglichkeit einer völligen Sozialleistungsstreichung den Schutz gewaltbetroffener Frauen erschwert. Die im Kontext des europäischen Asylsystems geplanten Möglichkeiten zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Inhaftierung werden ihre Situation weiter verschärfen.

PRO ASYL fordert von der derzeitigen und der zukünftigen Regierung, endlich den Gewaltschutz-Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention im Hinblick auf marginalisierte und besonders schutzbedürftige Gruppen nachzukommen.

Pressemitteilung 25.11.2024