Ortsbeirat 3 will kein Gehwegparken für große Autos

erstellt von Die Linke. im OBR 3 — zuletzt geändert 2023-05-10T10:15:48+02:00
Bewohnerparken auf Gehwegen ist im Frankfurter Nordend weit verbreitet. In sehr vielen schmalen Straßen des Nordends ist Gehwegparken erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung sieht Gehwegparken jedoch nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen vor.

Die Gründe hierfür sind im Nordend leicht ersichtlich: Bei schwereren und somit meist größeren Fahrzeugen wird der Gehweg so eingeengt, dass kaum Platz bleibt für Zufußgehende, geschweige denn für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder radfahrende Kinder.

Hierauf reagiert der Ortsbeirat nun und fordert, dass keine Bewohnerparkausweise für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen ausgestellt werden. „Wer im Nordend wohnt, muss sich zwingend beim Kauf eines Fahrzeugs überlegen, wo es abgestellt werden soll. Eine Gefährdung von Zufußgehenden, Kindern und Menschen mit Behinderung darf durch das Abstellen unnötig großer Blechlawinen nicht entstehen.", so Martina van Holst, Fraktionssprecherin der LINKEN im Ortsbeirat 3.

Dass eine solche Regelung möglich ist, macht die Stadt Offenbach vor. Hier werden mit Hinweis auf die bundesweit gültige Straßenverkehrsordnung keine Bewohnerparkausweise für besagte Fahrzeuge ausgegeben, wenn im Gebiet des Bewohnerparkens mehrheitlich Gehwegparken vorgesehen ist.

Der Ortsbeirat beschloss dies mit Zustimmung aller Fraktionen außer derjenigen der CDU.

Pressemitteilung 10.5.2023