Multifunktionsarena bedroht die Trinkwasserversorgung

Die vom Frankfurter Magistrat vorgeschlagene Multifunktionsarena bedroht die Trinkwasserversorgung aus den Wasserwerken Goldstein und Oberforsthaus. · Der BUND Frankfurt fordert die strenge Beachtung der Wasserschutzgebiete gemäß dem aktuellen Frankfurter Wasserkonzept · Der BUND fordert auch die unverzügliche Aufforstung des Parkplatzes Isenburger Schneise

 Der BUND Kreisverband Frankfurt fordert aus Anlass des Magistratsvortrages M 119 der Stadt Frankfurt vom 22.07.2022 zu dem vorgeschlagenen Bau einer Multifunktionsarena für 13.500 Zuschauer im Areal P9 am Waldstadion (Deutsche Bank Park Arena) die Umsetzung der Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele zu gewährleisten. Der BUND verweist insbesondere auf die Notwendigkeit des Grundwasserschutzes, denn die geplante Multifunktionsarena läge in der Schutzzone III A des Wasserschutzgebiets der Wasserwerke Goldstein und Oberforsthaus. Gemäß Schutzgebietsverordnung für die Stadtwaldwasserwerke sind z.B. Bohrungen, Erdaufschlüsse und sonstige Bodeneingriffe mit wesentlicher Minderung der Grundwasserüberdeckung verboten.

Der Grundwasserspiegel liegt hier 7,5 bis 10 Meter unter der Oberfläche. Der nächste Brunnen ist nicht einmal 400 m vom Vorhabenstandort entfernt. Der Hallenbau wäre wahrscheinlich mit einem gravierenden Eingriff in das Grundwasser verbunden. Gebäudeteile (Tiefgaragen usw.) könnten das Grundwasser aufstauen, umlenken oder eine Sperrwirkung nach sich ziehen. Auch das Einbringen von Schadstoffen während der Bauzeit scheint unausweichlich. Bekanntermaßen ist das Grundwasser im Anstrom der Wasserwerke Oberforsthaus und Goldstein mit Schadstoffen belastet. Bauarbeiten im Bereich solcher Grundwasserschäden bergen immer die Gefahr einer Remobilisierung der Schadstoffe, die dann verstärkt direkt auf die Trinkwasserbrunnen zuströmen und die Leistung der Wasserwerke einschränken würden.

Aus Sicht des BUND Frankfurt erscheint es nicht möglich, hier eine solche Halle zu bauen, wenn nicht ein vollständiger Grundwasserschutz und eine uneingeschränkte Kapazität der Wasserwerke gewährleistet werden können.

In dem Magistratsvortrag M 119 ist die Rede von wichtigen Aspekten wie: Es solle „eine ökologische und wirtschaftlich nachhaltige Grundlage“ bestehen; die „Klimaziele der Stadt Frankfurt“ sollen eingehalten werden; ein „neues Mobilitätskonzept“ mit „Schwerpunkt auf nachhaltigen Mobilitätsformen“ und eine „CO2-Bilanz“ solle erstellt werden; „weitere Stakeholder und Bürger:innen“ sollen in die Planungen einbezogen werden; „Bau und Betrieb der Arena sollen u.a. in Bezug auf die Aspekte Ökologie, Baustoffe, Energieversorgung und Mobilität beispielhaft darstellen, wie die Stadt ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen will.“ Warum ist hier von der Berücksichtigung des Wasserschutzgebiets keine Rede?

Frankfurter Wasserkonzept nicht beachtet

Diese Ausführungen zeigen zwar gegenüber früheren Magistratsvorträgen ein deutlich gestiegenes Bewusstsein für die Notwendigkeit der Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele der Stadt Frankfurt, aber warum werden die Gefahren für das Grundwasser nicht erwähnt? Hier fehlt auch ein Hinweis darauf, wie diese Planung mit dem aktuellen Frankfurter Wasserkonzept vom Juni 2021 in Einklang zu bringen wäre, das im Februar 2022 veröffentlicht wurde.

Aber nicht nur der Bau dieser Halle wird eine Gefahr für das Grundwasser darstellen, sondern auch der Betrieb. Die zusätzliche verkehrliche Belastung durch tausende Zuschauer, die mit dem Auto anreisen, wird den Schadstoffeintrag von Kfz-bedingten Emissionen (Tropfverluste, Brems- und Reifenabrieb, Unfälle usw.) auf den unbefestigten Parkplätzen erhöhen. Nicht zu vernachlässigen ist auch der Nitrateintrag ins Grundwasser durch die während der Sportveranstaltungen im Stadion regelmäßig zu beklagenden Verrichtungen der kleinen Notdurft außerhalb der Toiletten.

Die Aufforstung des Parkplatzes Isenburger Schneise soll um weitere Jahre verzögert werden.

Dieser zwei Hektar große Parkplatz ist seit dem Jahr 2006 als Ausgleichsfläche für ein Stück Wald ausgewiesen, das im Zuge des damaligen Umbaus des Waldstadions für die WM 2006 gerodet wurde. Damals wurde die Auflage erteilt, diese Ausgleichsfläche aufzuforsten, was bisher nicht erfolgt ist. Schlimmer noch: Die Aufforstung soll um weitere zwei Jahre verschoben werden, weil nämlich dieser Parkplatz laut Aussage der Stadt  für die Europameisterschaften in 2024 unverzichtbar sei. Danach solle er bepflanzt werden. Dann werden seit der Erteilung der Auflage zur Aufforstung achtzehn Jahre vergangen sein.

Eine solche Verzögerung einer naturschutzrechtlichen Maßnahme hält der BUND für unverantwortlich. Sie ist weder mit den Klimazielen der Stadt, noch mit der Sorge um den Stadtwald oder der geplanten Mobilitätswende vereinbar. Diese unverantwortliche Verzögerung zerstört auch das Vertrauen der Bürgerschaft in die Ernsthaftigkeit der Stadt bei der Umsetzung der Klimaziele einschl. der Mobilitätswende. Der BUND fordert den Magistrat der Stadt auf, die Aufforstung unverzüglich und ungeachtet der Europameisterschaft in 2024 in die Wege zu leiten.

Im Magistratsvortrag M 119 wird eine umfassende Parkraumbewirtschaftung für den gesamten Sportpark Stadion und Umgebung angekündigt. Von einem Mobilitätskonzept im Einklang mit den Zielen der Mobilitätswende ist keine Rede. Da schimmert das alte Motto durch: Weiter so wie bisher. Im Rahmen der Mobilitätswende müssen die öffentlichen Verkehrsmittel deutlich ausgebaut werden, insbesondere die bei Sportereignissen völlig überlastete Straßenbahn. Solche Ansätze sind derzeit nicht erkennbar.

Der BUND fordert, dass auf die hier verwiesenen Defizite in dem Magistratsvortrag M 119 zeitnah in einem ergänzenden Vortrag eingegangen werden muss.

Pressemitteilung des BUND-Kreisverbandes Frankfurt, 21. September 2022