Magistrat verschleppt Entscheidung über Rechtsgutachten zu Mietentscheid

erstellt von Mietentscheid Frankfurt — zuletzt geändert 2020-01-23T13:19:18+02:00
Mietentscheid klagt gegen Magistrat wegen Untätigkeit

„Nachdem der Magistrat auch vergangenen Freitag nicht über das Rechtsgutachten zum Mietentscheid abgestimmt hat, haben wir heute beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage wegen Untätigkeit eingereicht“, so Alexis J. Passadakis, aktiv bei Attac Frankfurt und beim Bündnis Mietentscheid.

„Diesen Schritt haben wir schon Mitte Dezember öffentlich und per persönlichem Brief an Dezernent Jan Schneider angekündigt. In dem Brief haben wir dem Magistrat ein Ultimatum bis zum 15. Januar gesetzt. An dem Tag war unsere Unterschriftenübergabe auf den Tag genau ein Jahr her. Da auch bei der Sitzung am vergangenen Freitag nicht über das Rechtsgutachten abgestimmt wurde, sehen wir uns gegenüber den Bürger*innen, die 2018 unterschrieben haben, verpflichtet die Klage jetzt einzureichen.“

Passadakis weiter: „Bei einem landesweiten Volksbegehren beträgt die Frist für die Prüfung durch die Landesregierung nur einen Monat. Im Vergleich zu dieser Regelung ist die Verzögerung der Stadt Frankfurt um 12 Monate noch absurder.“

Der Magistrat kann den Mietentscheid nicht einfach aussitzen

Lisa Hahn, bei „Eine Stadt für alle! Wem gehört die ABG?“ und dem Mietentscheid aktiv: „Bisher deutet nichts darauf hin, dass der Magistrat das Thema bei der nächsten Sitzung behandeln will. Auch die zuständigen Dezernenten haben sich uns gegenüber nicht über einen Zeitpunkt der Abstimmung geäußert. Doch der Magistrat kann dieses wichtige Thema nicht einfach aussitzen!“

„25.000 Frankfurter*innen haben uns mit ihrer Unterschrift unterstützt. Sie haben ein Recht darauf, dass dieses Verfahren direkter Demokratie nicht auf dem administrativen Weg torpediert wird. In einer Umfrage vom Juni 2019 sprachen sich 63% der Frankfurter*innen für den Mietentscheid aus. Ich würde mich nicht wundern, wenn es inzwischen deutlich mehr geworden sind. Immerhin hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt noch verschärft.“

Abschließend kommentiert Hahn: „Wir wünschen uns einen schnellen Entscheid über das Thema, damit die Bürger*innen über unsere Forderungen abstimmen können. Dass das Verfahren durch die Verzögerung des Magistrats beim Verwaltungsgericht landet, ist ein unnötiger Aufwand für uns. Aber eine andere Sprache versteht die Stadtpolitik anscheinend nicht. Das ist bezeichnend für den Umgang mit Bürger*innen-Begehren in Frankfurt.“

Mietentscheid Frankfurt, Pressemitteilung, 23. Januar 2020