Kein Geld für die AfD? Wir fordern ein Stiftungsgesetz!

erstellt von Bildungsstätte Anne Fran — zuletzt geändert 2022-06-21T11:44:40+02:00
Auf Druck zahlreicher zivilgesellschaftlicher Initiativen, die einem Aufruf der Bildungsstätte Anne Frank folgten, hat die Bundesregierung der AfD-nahen Desiderius Erasmus-Stiftung vorerst kein Geld im Haushalt zugesichert. Die ist ein wichtiger Etappensieg für den Schutz der Demokratie – aber er basiert auf einer wackligen Grundlage.

Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank, kommentiert:

„Wir sind zwar erleichtert, dass die Desiderius Erasmus-Stiftung in diesem Haushaltsjahr kein Steuergeld für ihr extrem rechtes Bildungsprogramm erhält. Damit kommt nach Jahren der Apathie von der Politik endlich ein Signal. Aber es ist noch längst nicht stark genug: Wir fordern schon lange ein Stiftungsgesetz, das die Finanzierung der parteinahen Stiftungen endlich gesetzlich und für alle transparent regelt und sicherstellt, dass nur diejenigen Stiftungen staatlich gefördert werden, die sich an die Spielregeln einer demokratischen Gesellschaft halten. Es ist völlig klar, dass wir dieses brisante Thema nicht jedes Jahr aufs Neue verhandeln und den Haushaltspolitiker*innen überlassen können das ist auch juristisch heikel.

Denn ohne gesetzliche Grundlage könnte die Erasmus-Stiftung letztinstanzlich nicht nur Recht bekommen, sondern hätte auch Anspruch auf Nachzahlung in Millionenhöhe. Das Agieren der Ampel-Regierung könnte die Situation sogar verschlimmbessern sie liefert schon jetzt eine Steilvorlage für Steinbachs neurechte Opferinszenierung“, warnt Mendel.

Schon strickt Erika Steinbach einen Zusammenhang zwischen der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik und autokratisch geführten Ländern, indem sie am Mittwoch bei Twitter schreibt: „Wenn Ungarn so mit seiner Opposition umginge, wie es hier in Deutschland inzwischen Alltag ist, dann wäre aber EU-weite Empörung zu vernehmen. (18.5.2022)

Laut Mendel ist es höchste Zeit, in Deutschland endlich eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung parteinaher Stiftungen auf den Weg zu bringen. Wir wollen die Ampel an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erinnern: Es gilt, diese Gesetzeslücke zu schließen und zu verhindern, dass wir rechtsextreme politische Bildung aus dem Bundeshaushalt finanzieren.

Die Ampel muss sich zu einem Stiftungsgesetz durchringen, sonst fördern wir aus Steuergeld eine extrem rechte Kaderschmiede mit besten Verbindungen ins rechtsextreme Milieu, deren Programm antisemitische, verschwörungstheoretische und demokratiezersetzende Einstellungen befeuert.“

In Vorstand und Kuratorium der Desiderius Erasmus-Stiftung finden sich neben der Vorsitzenden Erika Steinbach Personen, die in der rechtsextremen Szene aktiv sind und direkte Verbindungen in das rechtsextreme Umfeld der Identitären Bewegung und des vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften „Institut für Staatspolitik“ sowie den Antaios-Verlag von Götz Kubitschek unterhalten.

Im Haushaltsentwurf ist wie jedes Jahr der Posten von rund 700 Millionen Euro zur Finanzierung parteinaher Stiftungen enthalten, ohne dass diese mit inhaltlichen Kriterien verknüpft wäre. In der Vergangenheit war aus diesem Umstand ein Gewohnheitsrecht entstanden, demzufolge Stiftungen dann finanziert wurden, wenn sie „eine dauerhaft ins Gewicht fallende politische Grundströmung repräsentieren“ (BVG-Urteil von 1986). Wann dies der Fall ist, wurde allerdings nie exakt definiert.

NGOs wie Transparency International fordern schon seit Jahren eine transparente gesetzliche Regelung für die staatliche Förderung der Partei-nahen Stiftungen.

aus: Newsletter, 21.6.2022