Kampagne Erbbauzinssatz senken

erstellt von Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen — zuletzt geändert 2021-01-12T20:36:35+02:00
Die Höhe des Erbbauzinssatzes ist eine kommunalpolitische Entscheidung und liegt in Frankfurt – wenn keine Sonderregelungen getroffen wurden – bei 2,5 Prozent. Das ist zu viel! Vor allem für Wohnprojekte stellt dieser Zinssatz eine große Hürde dar und verhindert, dass bezahlbarer Wohnraum in Gemeinschaftsprojekten entstehen kann.

Unterschreiben, fotografieren, fordern!

Petition online unterschreiben: weact.campact.de/p/erbbauzinssenken

Wir brauchen Euere Unterstützung! Druckt die Unterschriftenliste aus, sammelt in Eurem Umfeld Unterschriften, schießt ein Foto und schickt alles an uns.
Los geht’s!

Frankfurt hat wenig Fläche für den Wohnungsbau. Die Bodenpreise gehen seit Jahren durch die Decke, angeheizt durch Bodenspekulation: Investoren suchen krisensichere Anlageprodukte, Spekulanten nutzen das knappe Angebot an Baufläche aus. Leerstand und Luxuswohnungsbau in der Stadt nimmt damit Überhand – und bezahlbarer Wohnraum für Gering- und Normalverdiener*innen gerät immer mehr außer Reichweite. Mehr denn je steht die Stadt Frankfurt in der Verantwortung, auch innerstädtisch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu sichern – für heute, und für die kommenden Generationen!

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Die Stadt hat nur noch wenige Möglichkeiten, den Wohnungsmarkt zu steuern – doch immerhin bleibt ihr beim Verpachten von Grundstücken das Instrument des Erbbaurechts: Trotz der Bodenpreisentwicklung kann das Absenken des Erbbauzinssatzes bezahlbaren Wohnraum ermöglichen! Damit würde die Stadt ein signifikantes Zeichen gegen die grenzenlose Preissteigerung setzen, statt sich weiterhin daran zu beteiligen.

Gemeinschaftliches Wohnen zielt darauf ab, dauerhaft bezahlbare Mietwohnungen zu sichern. Es setzt auch sozial-ökologische, städtebauliche und kulturelle Impulse im Quartier und wirkt dort preisdämpfend. Doch sind gemeinschaftliche Wohnprojekte nicht realisierbar, wenn einem hohen Bodenwert hohe Erbbauzinsen („Erbpacht“) folgen – denn die Kosten für Kauf oder Erbbauzins eines Grundstücks müssen über die künftigen Mieten bezahlt werden. Mit dem aktuellen Erbbauzins von 2 bis 2,5% in Frankfurt müssen derzeit allein für die Erbpacht bereits über 5 Euro pro Quadratmeter auf die monatliche Kaltmiete kalkuliert werden.

Auch genossenschaftliche Bauprojekte und private Einfamilienhäuser auf städtischen Grundstücken werden mit diesen Erbpacht-Preisen unbezahlbar.

Konzeptverfahren und Baulandbeschluss werden für innovatives Wohnen nur dann wirksam, wenn sie von einer deutlichen Absenkung des Erbbauzinssatzes flankiert werden. Die Höhe des Erbbauzinssatzes ist eine politische Entscheidung. Um die städtischen Kassen zu füllen, kann auch ein abgestufter Erbbauzinssatz zur Unterscheidung von sozialverträglichem Wohnen und Bauprojekten von Großinvestoren eingeführt werden – auch ein solcher abgestufter Erbbauzinssatz ist eine politische Entscheidung. Doch die CDU-Fraktion blockiert bislang jegliche Vorstöße.

Wir fordern die CDU-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung auf, einer signifikanten Senkung des Erbbauzinssatzes zuzustimmen!

Wir tun das mit einer Fotoaktion und Unterschriftenkampagne bis zu den kommenden Wahlen und Koalitionsverhandlungen. Unser großes Netzwerk der Wohngruppen, -projekte und Interessierten wird die Masse schaffen! Macht alle mit, sammelt Fotos und Unterschriften, streut die Nachricht!

Wie könnt ihr mitmachen?

Fotoaktion: Es soll ein Mosaik aus vielen kleinen Fotos von Menschen entstehen, die sich für die Senkung des Erbbauzinssatzes stark machen wollen. Darauf erkennt man eure Gesichter kaum noch, aber die Masse an Unterstützer*innen wird deutlich. Schreibt einfach den Slogan „Erbpacht senken!“ oder ähnliches gut lesbar auf ein großes Blatt Papier und lasst euch damit fotografieren. Natürlich könnt ihr das Blatt auch halb vor euer Gesicht halten oder eine Maske tragen. Das Foto schickt ihr an erbbauzins@gemeinschaftliches-wohnen.de, bitte mit dem expliziten Hinweis, dass wir das Foto in einem Foto-Mosaik auf Website, sozialen Medien, Publikationen, Pressestatements und Präsentationen des Netzwerks Frankfurt für Gemeinschaftliches Wohnen verwenden dürfen.
Und je mehr Freunde, Verwandte und Bekannte ihr animiert, sich ebenfalls mit einem solchen Slogan fotografieren zu lassen, desto besser!

Unterschriftensammlung: Druckt euch die hier verlinkte Unterschriftenliste aus und nehmt sie mit zu Treffen mit euren Wohngruppen, Freunden, Verwandten und Bekannten. Bis zu den Kommunalwahlen bzw. Koalitionsverhandlungen nächstes Frühjahr wollen wir so viele Unterschriften wie möglich für unsere Forderung zusammenbekommen! Wenn die Liste voll ist oder ihr keine weiteren Unterschriften mehr sammeln könnt, schickt sie uns bitte per E-Mail oder Post.

Und je mehr Listen ihr vollmacht und Leute motiviert, dasselbe zu tun, desto besser!

Los geht’s: Unterschriftenliste ausdrucken, Menschen ansprechen und Fotos und Listen zurück ans Netzwerk!

Gerne könnt Ihr auch unseren Handzettel nutzen, um Menschen anzusprechen.


Offener Brief zum Erbbauzins in Frankfurt

Sofern Gemeinschaftliche Wohnprojekte Grundstücke nicht kaufen, sondern pachten können, zahlen sie eine Pacht für das Grundstück, den sogenannten Erbbauzins.

Die Höhe des Erbbauzinses ergibt sich aus dem Bodenwert – multipliziert mit dem Erbbauzinssatz. Alle paar Jahre wird der aktuelle Bodenwert ermittelt, angepasst und dementsprechend steigt der Erbbauzins. Der Erbbauzinssatz liegt in Frankfurt derzeit bei zwei bis drei Prozent. Das klingt vergleichsweise mäßig. Steigt aber der Bodenwert wie in den vergangenen Jahren extrem stark an, wird das zum Problem. Der Erbbauzins wird anteilig von den Haushalten eines Wohnhauses aufgebracht. Erbbauzinsen sind Kosten, die wie Instandhaltungsrücklage, Bewirtschaftung des Hauses, Steuern usw. über die Mietzahlung der Haushalte bezahlt werden müssen.

Steigt der Erbbauzins expotenziell wie in den vergangenen Jahren, so kann es passieren, dass ein Haushalt anteilig bereits vier oder fünf Euro Miete pro Quadratmeter und Monat aufbringen muss, nur allein für die Zahlung des Erbbauzinses. Dies ist ein unlösbares Problem beim Neubau – aber auch problematisch bei Altmietverträgen, bei denen über Jahrzehnte nur mäßige Mietsteigerungen veranschlagt wurden. Und geförderten Wohnraum zu neun oder zehn Euro Miete pro Quadratmeter kann man unter diesen Bedingungen nicht bauen.

Auch andere Städte mit rasanter Bodenwertentwicklung kennen dieses Problem und haben in letzter Zeit damit begonnen, den Erbbauzinssatz zu senken. In Hamburg liegt er bei 1,5 Prozent, in München unter 2 Prozent (orientiert am Liegenschaftszins), Leipzig diskutiert 1,7 Prozent, in Stuttgart liegt der Erbbauzinssatz bei gefördertem Wohnungsbau bei 0,4 Prozent. Das ist möglich, denn der Erbbauzinssatz eine lokal politisch gesetzte Größe, die lokale Regierungskoalition kann also in der Stadtverordnetenversammlung politisch gegensteuern, wenn sie will.

Deshalb hat der Vorstand des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. folgenden Offenen Brief an den für Liegenschaften zuständigen Dezernenten gesandt. Wir sind gespannt auf die Resonanz.

Hier ist der offene Brief vom Vorstand des Netzwerks vom 21. Juli 2020

Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V., Dezember 2020