Ist Protest gegen Atomwaffen auf Bundeswehr-Gelände in Büchel rechtmäßig?

erstellt von DFG-VK Hessen — zuletzt geändert 2021-12-28T11:01:49+01:00
Berufungsprozess wegen „Hausfriedensbruchs“ mit Ariane Dettloff wegen eines Go-Ins in den Atomwaffenstandort der Bundeswehr in Büchel. / Donnerstag, 6. Januar 2022, Landgericht KOBLENZ, Karmeliterstr. 14, Saal 137 / * 7:30 Uhr Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude / * 8:30 Uhr Prozess

Das Landgericht Koblenz soll im Berufungsverfahren darüber befinden, ob das Amtsgericht Cochem die Kölner Friedensaktivistin und Journalistin Ariane Dettloff zu Unrecht wegen wiederholtem „Hausfriedensbruch“ auf dem Bundeswehr-Flugplatz Büchel zu 40 Tagessätzen verurteilt hat.

Dettloff, die am Tag der Verhandlung ihren 78. Geburtstag feiern wird, hatte 2019 gemeinsam mit sechzehn weiteren Menschen das Bundeswehr-Gelände betreten. Mit einem „atombombenfreien Picknick“ und einem „Sit-In“ unterbrach die Gruppe „Büchel17“ den Übungsbetrieb des Luftwaffengeschwaders 33 der Bundeswehr, der auch Atomkriegsübungen umfasst. Sie verlangte den Abzug der US-Atombomben aus Deutschland und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung warnt die Journalistin vor dem Festhalten an Atombomben: „Die Ampel-Koalition hat versprochen, dass Deutschland konstruktiv als Beobachter an der Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags teilnehmen wird. Aber sie will auch neue Trägerflugzeuge für die US-Atombomben beschaffen. Sie will also im Kriegsfall weiterhin die Verfügungsgewalt über Atomwaffen haben. Das ist völkerrechtswidrig. Es verstößt gegen den von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Atomwaffensperrvertrag (NPT).“

Schon die Drohung mit einem Atomkrieg missachte das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, so Dettloff. Eine unmittelbare Gefahr bestehe durch einen jederzeit möglichen Atomkrieg aus Versehen, wie der Informatiker Prof. Karl Hans Bläsius bezeugen werde, den Dettloff als Zeugen einlade. Gerade die gegenwärtig gestiegene Spannung zwischen NATO und Russland erhöhe diese Gefahr.

Die 77-Jährige hofft auf einen „Mutanfall“ des Richters, indem er ihrer rechtlichen Argumentation folgen und das Amtsgerichtsurteil aufheben könnte.

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27. Dezember 2021