Inflationsrate im Februar 2023 voraussichtlich +8,7 % und notwendige Folgen

erstellt von Harald Thomé — zuletzt geändert 2023-03-06T10:37:41+01:00
Das Bundesamt für Statistik meldet für Jan. und Feb. 2023 eine Inflationsrate von 8,7 %. Die Kosten für Nahrung sind gleichzeitig um 21,8 % gestiegen, die für Energie um 19,1 %. Für arme Menschen sind das Horrorzahlen, weil das Ende des Geldes im Monat noch schneller erreicht ist.

(Zahlen vom Statistischen Bundesamt https://t1p.de/sew4j)

In der Folge schlagen die Tafeln Alarm, sie sehen sich am Limit, es herrsche ein Rekordandrang der Bedürftigen (https://t1p.de/8yrzk). All das sind die logischen Folgen der Unterfinanzierung.

Die Existenz von Millionen SGB II/SGB XII/AsylbLG-beziehenden Menschen ist nicht mehr in ausreichendem Maße gedeckt. Daher müssen jetzt weitere und dauerhafte Änderungen her.

Zu den notwendigen Maßnahmen:

  • Die erste und wichtigste ist eine Regelleistungserhöhung. Ein „Solidarzuschlag" von monatlich mind. 100 EUR pro leistungsbeziehende Person.
  • Der Strom muss aus den Regelleistungen raus und den Unterkunftskosten zugeschlagen werden. Überbrückend bis dahin: alle Mehrkosten, die oberhalb des Betrages sind, der dafür im Regelsatz vorgesehen ist, sollten als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II/Abweichender Bedarf nach § 27a Abs. 4 SGB XII übernommen werden (https://t1p.de/sox28)
  • Aufrechnungsmoratorium: für die nächsten zwei Jahre sollte jede Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen aus dem laufenden Leistungsbezug gestoppt werden
  • Wohnkostenlückenmoratorium: alle laufenden Kürzungen von Wohnkosten sollten für die Dauer von zwei Jahren gestoppt werden.
  • Einführung eines zusätzlichen Anspruchs für Elektrogroßgeräte und einer Modifikation des Anspruchs für einmalige Bedarfe in § 21 Abs. 6 SGB II/§ 30 Abs. 10 SGB XII.

Das wären konkrete Maßnahmen, die jetzt und sofort getan werden müssen, um die Lebenssituation von Millionen armer Menschen zu verbessern.

aus: Thomé Newsletter 09/2023 vom 05.03.2023