Inflation, Energiekosten und Corona – Sofortzuschlag von 100 € jetzt!

erstellt von Thomé — zuletzt geändert 2022-01-11T12:06:09+01:00
Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind um 0,76 % (bzw. 3 und sogar nur 2 EURO gestiegen).

Die Inflationsrate bzw. "Teuerungsrate" ist in Deutschland derzeit auf dem höchsten Stand seit fast 30 Jahren. Im Dezember 2021 lag sie bei 5,3 Prozent im Vergleich zum Dezember 2020. Eine höhere Inflation gab es letztmals im Juni 1992 mit damals 5,8 Prozent, erklärte das Bundesamt für Statistik am 6.1.2022.
PM Destatis: https://t1p.de/7maa
Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG waren schon immer unzureichend, sind jetzt erst recht unzureichend.
Gleichzeitig explodieren die Stromkosten, auch diese müssen aus den Regelleistungen erbracht werden. Ganz zu schweigen von coronabedingten Mehrkosten, bis hin zu den Kosten für FFP2-Masken.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen beiden Regelsatzurteilen von 2010 und 2014 für den Fall einer solchen Situation vorgegeben:

Kommt es zu kurzfristig „auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen“ sei zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben.
Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze (https://t1p.de/p9sgs hervorragend rausgearbeitet.


Exakt eine solche Situation, die das BVerfG genannt hat, liegt jetzt vor, die Lebenshaltungs- und Energiekosten schnellen in die Höhe und es ist daher JETZT an der Zeit, dass es einen Sofortzuschlag von 100 € geben muss.
 
Die Ampel wird sich daran messen lassen müssen, ob ihr weiterhin die Lebenssituation von Millionen Menschen egal ist und sie deren Würde durch  Ignoranz und trotz der Vorgaben des BVerfG mit Füßen tritt oder ob sie jetzt etwas tut.

Dazu auch das LabourNet: https://t1p.de/q8ogb
und die Forderung von Tacheles: Herausnahme der Bedarfe für Haushaltsenergie aus dem Regelbedarf und Berücksichtigung als Kosten der Unterkunft: https://t1p.de/bz7t

Thomé Newsletter 01/2021 vom 08.01.2022