Hochschwangerer Sexarbeiterin wird vom Frankfurter Jobcenter Hilfe versagt

erstellt von Doña Carmen e.V. — zuletzt geändert 2022-06-20T17:21:11+01:00
Die aus Bulgarien stammende Sexarbeiterin Frau Y. lebt seit 2017 in Frankfurt und hat seitdem hier ihren Lebensmittelpunkt.

Als im Zuge der Corona-Pandemie die Bordelle in Frankfurt lange Zeit geschlossen waren, beantragte Frau Y. ALG II und Zuschuss zur Wohnungsmiete, was ihr im Jahr 2021 vom Jobcenter für sechs Monate gewährt wurde.

Einem anschließenden Weiterbewilligungsantrag wurde vom Jobcenter seinerzeit jedoch nicht stattgegeben mit der vorgeschobenen Begründung, Frau Y sei lediglich zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland. Diese sachlich unzutreffende „Begründung“ diente allein dem Zweck, dem legitimen Leistungsanspruch von Frau Y. nicht entsprechen zu müssen.

Aufgrund eines formalen Fehlers von Frau Y. bei dem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid blieb es bis heute bei der Verweigerung der Leistungsgewährung seitens des Jobcenters..

Im Februar 2022 veränderte sich die Lebenssituation von Frau Y, da sie – wie Sie dem Jobcenter mitteilte – mittlerweile schwanger sei. Wegen der daraus für sie resultierenden prekären Lebenslage bat Frau Y das Jobcenter erneut um die Überprüfung der bisherigen ablehnenden Haltung.

Am 22. 2. 2022 erhielt Frau Y. ein letztes Lebenszeichen des Jobcenters in Form eines weiteren Ablehnungsbescheides. Seitdem sind vier Monate vergangen. Auf weitere Anschreiben von Frau Y. reagierte das Jobcenter nicht, sodass Frau Y. sich gezwungen sah, das Sozialgericht einzuschalten.

Zeitgleich wandte sich Frau Y. mit der Bitte um finanzielle Unterstützung an das Sozialrathaus Gallus, das sich aber mangels eines aktuellen Ablehnungsbescheids des Jobcenters für zurzeit nicht zuständig erklärte.

Aus dem Mutterpass von Frau Y., der auch dem Jobcenter vorliegt, geht hervor, dass der voraussichtliche Entbindungstermin der 11. Juli 2022 ist. Das bedeutet auch, dass Frau Y. aufgrund von § 5 Abs. 2 Satz 3 Prostituiertenschutzgesetz als „werdende Mutter“ gar nicht mehr in der Prostitution tätig sein darf.

Vor dem Hintergrund der damit gegebenen Dringlichkeit kritisiert Doña Carmen e.V. die soziale Kälte des Jobcenters in der Angelegenheit Frau Y. und insbesondere die unwürdige Behandlung schwangerer Frauen, die in Frankfurt der Sexarbeit nachgehen. Doña Carmen e.V. fordert von der Stadt Frankfurt, die finanzielle Unterstützung für Frau Y. sofort und unbürokratisch sicherzustellen.

Wer 100 Milliarden für die Aufrüstung der Bundeswehr hat, muss auch in der Lage sein, die rechtlich vorgeschriebene finanzielle Unterstützung einer hochschwangeren Sexarbeiterin zu gewährleisten!

Doña Carmen e.V., Pressemitteilung, 20. Juni 2022