Hessische Landesregierung soll sich zumindest enthalten

erstellt von Frankfurter Bündnis gegen TTIP, CETA und TISA — zuletzt geändert 2019-05-09T10:54:09+01:00
Offener Brief eines breiten Bündnis der Zivilgesellschaft an hessische Grüne zur Abstimmung von CETA im Bundesrat zur Landesmitgliederversammlung am 11. Mai in Frankfurt

Anlässlich der Landesmitgliederversammlung der hessischen Grünen am 11. Mai in Frankfurt appellieren wir, das Frankfurter Bündnis gegen TTIP, CETA und TiSA gemeinsam mit vielen anderen in einem offenen Brief an die Partei Bündnis 90/die Grünen in Hessen dem CETA Abkommen im Bundesrat nicht zuzustimmen.

Im Koalitionsvertrag zwischen den Grünen und der CDU war die Positionierung der hessischen Landesregierung ausdrücklich offen gehalten worden.

Der EuGH hat entschieden, dass CETA nicht unvereinbar mit europäischem Recht ist. Das BVG prüft derzeit die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. "Dies ist eine rein rechtliche Prüfung. Eine politische Prüfung oder Folgenabschätzung ist dies nicht. Auch die im hessischen Koalitionsvertrag benannten Kriterien prüfen die Gerichte nicht" sagt Eva Walther von Greenpeace Frankfurt und eine der Sprecherinnen des Bündnisses.

Deshalb werden die zentralen Kritikpunkte durch das EuGH Urteil nicht aufgehoben. "Wir halten unsere Kritik am CETA Abkommen aufrecht" sagt auch Michael Erhardt von der IG Metall und ebenfalls Bündnissprecher. "Die Gefahr einer Paralleljustiz ist keineswegs Weise gebannt". Vor dem internationalen Handelsgerichtshof ist es weiter möglich, dass Investoren auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn klagen, wenn demokratisch gewählte Parlamente Gesetze entscheiden, die wirtschaftliche Folgewirkungen für die Geschäftsmodelle der Unternehmen haben. Es ist zu erwarten, dass insbesondere große Unternehmen und Konzerne diese Möglichkeit nutzen werden. Deshalb hat eine hessische Zustimmung zu CETA nicht nur Folgen für Deutschland, sondern für ganz Europa.

Es besteht in hohem Maße die Gefahr, dass wie im Koalitionsvertrag formuliert "Schutzstandards in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Tiere, Verbraucher sowie Datenschutz und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschwächt werden", betont Eva Walther. Wir sehen weiter eine erhebliche Gefährdung des „vorsorgenden Verbraucherschutzes“ und der „kommunalen Daseinsvorsorge“. Auch diese Themen werden im Koalitionsvertrag benannt.

Die demokratischen Defizite bei der regulatorischen Kooperation bestehen weiter, insbesondere weil CETA als living agreement verändert und angepasst werden kann ohne dass Parlamente erneut darüber entscheiden.

Die Position der hessischen Landesregierung wird bei der Abstimmung von CETA im Bundesrat von entscheidender Bedeutung sein. Bisher waren die Grünen im Kampf für fairen Welthandel zuverlässige Bündnispartner für uns. Es kann nicht angehen, dass die Grünen in der hessischen Landesregierung ihre Position nun um 180 Grad drehen. Es ist im Übrigen in anderen Fragen und in allen Bundesländern seit langem üblich, dass das jeweilige Bundesland sich im Bundesrat bei Abstimmungen enthält, wenn die Koalitionspartner unterschiedliche Positionen haben. Zumindest das erwarten wir von den hessischen Grünen.

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Wörtlich aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen in Hessen

Handelsabkommen dürfen nicht dazu führen, dass Schutzstandards in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Tiere, Verbraucher sowie Datenschutz und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschwächt werden…. Das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes darf nicht angetastet werden…. Soziale und ökologische Standards müssen weiterhin Bestandteil öffentlicher Ausschreibungen sein können.… Das Recht zur Regelung der kommunalen Daseinsvorsorge darf nicht in Frage gestellt werden.“

Pressemitteilung des Frankfurter Bündnisses gegen TTIP, CETA und TISA, Frankfurt, den 09. Mai 2019