Gericht zwingt Niedersachsen zur Öffnung der Bordelle

erstellt von Doña Carmen e.V. — zuletzt geändert 2021-06-09T21:45:40+02:00
Jetzt müssen andere Bundesländer folgen!

Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, begrüßt das gestrige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburgs (13 MN 298/21), dass die Klage eines Bordellbetreibers positiv beschied und damit das bis dato in Niedersachsen geltende Verbot der Prostitution sowie das Verbot des Betreibens von Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes kippte.

Das Gericht verwies dabei auf das „aktuelle Infektionsgeschehen“ – die 7-Tage-Inzidenz lag zur Zeit des Urteils bei 16 Fällen pro 100.000 Einwohnern – sowie auf die „Relevanz der Prostitutionsausübung für dieses Infektionsgeschehen“ und erklärte Prostitutionsverbote für „nicht mehr erforderlich“. Damit ist Niedersachsen das fünfte Bundesland, das die mit Corona begründeten Verbote des Betreibens von Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes wieder aufhebt.

Das Gericht bemängelte, dass es „keine zwischen den Bundesländern abgestimmte Maßnahme eines bundesweiten Gesamtkonzepts“ im Hinblick auf den Umgang mit Prostitution gäbe. So hatten Bundesländer mit leicht höherer Inzidenz als Niedersachsen wie NRW, Sachsen-Anhalt und Thüringen bereits die zuvor dort geltenden Prostitutionsverbote wieder zurückgenommen, während Bundesländer mit niedrigeren Inzidenzen wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor unbeirrt an ihrer ideologisch motivierten Verbotspolitik gegenüber dem Prostitutionsgewerbe festhalten.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht bewertete die in Niedersachsen bis gestern geltenden Prostitutionsverbote als „Freiheits- und Gleichheitsverstöße“, die für die Betroffenen einen „gewichtigen Nachteil“ mit sich brächten. Sowohl die Betreiber*innen von Prostitutionseinrichtungen als auch die Sexarbeiter*innen seien in ihren Grundrechten verletzt worden. Das Gericht moniert konkret die Verletzung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Grundgesetz als auch die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Grundgesetz durch Ungleichbehandlung gegenüber anderen körpernahen Dienstleistungen.

Damit bestätigt das Gericht die von Doña Carmen e.V. seit Längerem vertretene Sichtweise, dass Corona-Verordnungen dazu missbraucht werden, die im Prostitutionsgewerbe tätigen Menschen rechtlos zu stellen und damit andere als nur die proklamierten gesundheitspolitischen Ziele zu verfolgen.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des gestrigen Urteils aus Niedersachsen fordert Doña Carmen e.V. die Regierungen der verbleibenden 11 Bundesländer dazu auf, ihre weiterhin mit Corona-Bekämpfung bemäntelte, tatsächlich aber Grundrechte verletzende Anti-Prostitutions-Politik umgehend einzustellen und dem Recht auf Berufsfreiheit auch von Sexarbeiter*innen endlich Rechnung zu tragen.

Dies gilt insbesondere für die schwarz-grüne hessische Landesregierung, die für einen bundesweit traurigen Rekord die politische Verantwortung trägt: In Hessen sind Prostitutionsstätten seit nunmehr 454 Tagen durchgängig geschlossen. Nach dem damit verbundenen Leid der betroffenen Sexarbeiter*innen fragt niemand. Im Gegenteil, man schickt ihnen sogar noch die Polizei auf den Hals. Mit Ruhm bekleckert hat sich auch nicht der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags, der eine vor 2 Monaten von Doña Carmen e.V. eingereichte Petition zur Öffnung der Bordelle in Frankfurt in der Schublade schmoren lässt unbeachtet lässt und damit genau wie die Landesregierung auf Zeit spielt.

Doña Carmen e.V. fordert den Respekt vor Grundrechten, die auch Sexarbeiter*innen und Betreiber*innen von Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes zustehen.

Doña Carmen e.V. fordert die Öffnung der Bordelle – und zwar bundesweit und jetzt!

Doña Carmen e.V., Pressemitteilung, 9. Juni 2021