Gemeinnützigkeit von Attac erneut vor Gericht

erstellt von Attac Deutschland — zuletzt geändert 2020-02-18T15:09:17+02:00
Verhandlung am 26. Februar von dem Hessischen Finanzgericht in Kassel

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac Deutschland geht weiter: Am Mittwoch kommender Woche muss das Hessische Finanzgericht in Kassel erneut entscheiden, ob Attac gemeinnützig ist. Dabei handelt es sich um dasselbe Gericht, das im November 2016 der Klage von Attac gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit in erster Instanz in vollem Umfang stattgegeben hatte. Auf Weisung des Bundesfinanzministeriums beantragte das Frankfurter Finanzamt jedoch Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München. Der BFH hob das Urteil im Februar 2019 auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück an die erste Instanz.

Die Richter in Kassel müssen bei ihrer abermaligen Entscheidung nun der Rechtsauslegung des BFH folgen. Dieser hat in seiner viel kritisierten Entscheidung den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als bisher gesteckt. Vor allem die gemeinnützigen Zwecke „Förderung der Bildung“ und „Förderung des demokratischen Staatwesens“ hat der BFH deutlich restriktiver ausgelegt als die bisherige Rechtsprechung.

Anders als in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen, hat der BFH allerdings kein Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac gefällt. An den Richtern in Kassel ist es nun zu entscheiden, ob das tatsächliche Handeln von Attac auch unter den Bedingungen des BFH als gemeinnützig anzusehen ist.

Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. So haben Finanzämter infolge des BFH-Urteils bereits mehreren Organisationen die Gemeinnützigkeit entzogen; weitere Aberkennungen stehen zu befürchten.

Die Verhandlung am Mittwoch ist öffentlich.

Mittwoch, 26. Februar, 10.30 Uhr
Hessisches Finanzgericht, Sitzungssaal 2, Königstor 35
(Eingang Hermannstraße), Kassel

Attac Deutschland, Presseankündigung, Frankfurt am Main, 18. Februar 2020