Fraport muss Lohnausfall während Corona begleichen: Vergleich vor Gericht erzielt.

Am 02. Dezember 2021 fand vor dem Arbeitsgericht Frankfurt ein Gerichtstermin gegen die Fraport AG statt.

Im März 2020 stellte die Fraport AG die bei ihr angestellten Studierenden arbeits- und einkommenslos, ohne ordentliche Kündigungen auszusprechen.

Im Mai diesen Jahres klagte eine studentische Aushilfe darauf, ihren dadurch ausgefallenen Lohn ersetzt zu bekommen. Hintergründe dazu finden sich hier:
1. https://unterbau.org/2021/04/30/studentische_aushilfen_bei_fraport_ohne_einkommen/
2. https://unterbau.org/2021/05/12/pressemitteilung-wenn-die-fraport-ag-das-einkommen-streicht/

Nachdem der Gütetermin im Mai scheiterte, kam es nun vor Gericht zu einem Vergleich über 4.500 €. Die Hochschulgewerkschaft unter_bau, die die Auseinandersetzung begleitete, begrüßt das Urteil. Hier wurde ein Unternehmen in die Pflicht genommen, sich an den sozialen und ökonomischen Risiken zu beteiligen, die Angestellte in der Corona-Krise allzu oft alleine tragen müssen.

Pressemitteilung 2.12.2021