Frankfurt soll den Klimanotstand ausrufen

erstellt von DIE LINKE. Im Römer — zuletzt geändert 2019-05-24T09:37:41+01:00
Antrag der Fraktion DIE LINKE. Im Römer

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt am Main ruft den Klimanotstand 1 aus. Die Stadtverordnetenversammlung erkennt an, dass die Stadt Frankfurt am Main wächst, sich entwickelt und vielfältige Aufgaben hat. Um diese Entwicklung nachhaltig und klimafreundlich zu gestalten verabschiedet sie folgende Maßnahmen:

Die Stadt Frankfurt am Main

1. erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

2. erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

3. berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen. Es werden diejenigen Lösungen bevorzugt, die möglichst stark den Klima-, Umwelt- und Artenschutz berücksichtigen und den Klimawandel und dessen Folgen abschwächen. Hierzu sollen für sämtliche Beschlussvorlagen die besten Möglichkeiten für Klima-, Umwelt- und Artenschutz dargestellt und anhand der bestmöglichen Lösung bewertet werden.

4. fordert den Magistrat auf, der Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit jährlich und in konkreten Zahlen über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten und daraus Konsequenzen ziehen.

5. fordert auch andere Kommunen, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, dem Konstanzer und Kieler Vorbild zu folgen und den Klimanotstand auszurufen. Insbesondere macht sie Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst ein vollständiger Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile Energieträger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend veränderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.

6. fordert auch die städtischen Beteiligungsgesellschaften auf, das oben genannte Verfahren anzuwenden und sich verstärkt mit den Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen. Der Stadtverordnetenversammlung wird dazu vor Jahresende Bericht erstattet.

7. passt seinen Klimaschutzplan an die Pariser Klimaziele an. Das bedeutet eine weitgehende Klimaneutralität (0,3t/Person) vor dem Jahr 2035. Der derzeitige Masterplan 100% Klimaschutz orientiert sich neu an diesem Ziel und wird dementsprechend verändert.

Begründung:

Der Mensch hat einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die Erwärmung der Erde muss begrenzt werden, die Weltgemeinschaft hat in Paris 2015 dazu einen klaren Zielkorridor definiert.

Dieser völkerrechtliche Vertrag muss nun auch auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden, denn der „Klimanotstand ist bittere Realität“, wie der neue, mittlerweile 25. Klimabericht der UNO Ende März 2019 konstatiert.

Diese Realität ist den Menschen weltweit bewusst: Die Mehrheit der Menschen sieht den Klimawandel laut einer internationalen Studie 2018 als die größte Bedrohung für Sicherheit und globalen Wohlstand 2 .

Das derzeitige Klimaziel der Stadt Frankfurt am Main und die u.a. im Masterplan 100% Klimaschutz festgehaltenen Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um das Pariser Klimaschutzabkommen auf kommunaler Ebene umzusetzen.

Entscheidend für die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels ist es, die Treibhausgasemissionen so schnell wie möglich stark zu reduzieren. Dementsprechend müssen die Anstrengungen der Stadt beim Klimaschutz beschleunigt werden.

Konstanz, Kiel und andere Städte wie Basel und Vancouver machen es vor. Noch in diesem Jahr muss ein überarbeiteter Klimaschutzplan vorgelegt werden, der für die Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Industrie sozial verträglich gestaltete Maßnahmen mit konkreten Minderungsmengen der Treibhausgasemissionen sowie überprüfbare Zwischenschritte festlegt.

1 Der Begriff „Klimanotstand“ ist symbolisch zu verstehen und soll keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.

2 PEW-Studie 2018

DIE LINKE. Im Römer, 23. Mai 2019