Flugroutenverlegung Amtix verletzt Grundrechte vieler Bürger

by Flughafen-BI veröffentlicht 14.07.2024

Eine Flugstrecke im Darmstädter Norden soll nach Norden über weniger belastetes Gebiet gelegt werden. Es werden dadurch viele von Fluglärm entlastet, aber es gibt auch Neu- und zusätzlich Belastete.

Deren Rechte werden mit den Füßen getreten. Teilweise werden sogar die Auslösewerte des Fluglärmgesetzes überschritten, ohne dass über einen Schutzanspruch überhaupt nachgedacht wird. Dabei wäre es geboten, vor Verlegung der Strecke nach dem Fluglärmgesetz die künftige Lärmbelastung zu berechnen und für angemessenen Schutz Sorge zu tragen. Das Fluglärmgesetz wird hier bewusst ignoriert. Da mutmaßlich der Flughafenbetreiber nicht bereit sein wird, hier Schallschutz zu finanzieren, besteht wohl ein stillschweigendes Einvernehmen, dass auch neue Hochbetroffene auch längerfristig nicht geschützt werden sollen.

Es ist schon schlimm, dass es grundsätzlich zulässig ist, Menschen einer unzumutbaren Fluglärmbelastung auszusetzen. Dann muss aber zumindest passiver Schallschutz vorhanden sein. Hier werden Menschenrechte einer überschaubaren Zahl von Bürgern verletzt. Anscheinend gilt in Hessen jetzt, dass Grundrechte von der Zahl der Nachbarn abhängig sind. Ganz abgesehen davon, dass die Evidenz der Grundrechtsverletzung in den neu belasteten ungeschützten Gebieten weit ausgeprägter ist als in geschützten Gebieten im Darmstädter Norden.

Neben den Verlust an Lebensqualität und gesundheitlicher Gefährdung müssen Immobilienbesitzer mit erheblichen Wertverlusten rechnen. Es gibt nicht den geringsten Nachteilsausgleich. Monarchie und Diktatur sind offenbar längst noch nicht überwunden; dass einzelne Betroffene Sonderopfer erbringen sollten, beruht auf der Rechtsprechung eines kaiserlichen Gerichts, wurde von den Nazis nicht in Frage gestellt und bereits kurz nach dem Krieg von bundesrepublikanischen Richtern bestätigt und bis heute nicht geändert.

Statt ihre Fluglärmprobleme nach dem St. Floriansprinzip zu lösen, sollten Darmstadt, Mainz und Offenbach nachdrücklich für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und eine Reduzierung des Zahl der Flugbewegungen eintreten.

Das „Bündnis der Bürgerinitiativen - Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr“ (BBI) ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Initiativen.

Pressemitteilung 11.7.2024