Familien werden rechtswidrig zermürbt

erstellt von Pro Asyl — zuletzt geändert 2018-06-12T13:42:34+01:00
PRO ASYL: Stellungnahme analysiert praktische Folgen und belegt Rechtswidrigkeit

In der heutigen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages wird das geplante Familiennachzugsneuregelungsgesetz im Hinblick auf Rechtmäßigkeit und praktische Folgen auf den Prüfstand gestellt. Bellinda Bartolucci, die rechtspolitische Referentin von PRO ASYL, wird in der Sachverständigenanhörung die Stellungnahme von PRO ASYL zum Gesetzentwurf erläutern.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung »zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten« (sog. »Familiennachzugsneuregelungsgesetz«) sieht ein undurchschaubares Verfahren vor, wie nur noch 1.000 Menschen pro Monat zur ihren engsten Angehörigen vor allem aus dem Kriegsgebiet Syrien nachziehen dürfen.

Die Inanspruchnahme des Grundrechts auf Familie, das auch für subsidiär Schutzberechtigte gilt, wird für Betroffene faktisch abgeschafft. Zwar hat der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum bei der Konkretisierung des Grundrechts. Doch es gibt Grenzen – dies haben das Bundesverfassungsgerichts und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klargestellt. »Wenn eine Familieneinheit nicht im Herkunftsland oder in einem Drittland hergestellt werden kann, muss die Familie hier zusammengeführt werden. Und genau das ist die Situation der subsidiär Schutzberechtigten: Sie können auf unabsehbare Zeit nicht in ihr Herkunftsland zurück«, sagt Bartolucci. Flüchtlinge aus Syrien sind auf lange Zeit auf Schutz in Deutschland angewiesen – unabhängig davon, ob es sich um GFK-Flüchtlinge oder subsidiär Geschützte handelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil zum Ehegattennachzug zu Migranten 1987 ebenfalls klar gestellt:

»Daß der vollständige Ausschluß des Ehegattennachzugs - auch bei gleichzeitiger Erleichterung der Einbürgerungsvoraussetzungen - eine solche Maßnahme nicht wäre, liegt auf der Hand. Eine "Kontingentierung" des Ehegattennachzugs müßte Bedenken im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG begegnen. Eine Behandlung von Nachzugswilligen nach dem »Warteschlangenprinzip« wäre dem Schutz- und Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG schwerlich angemessen, weil eine hinreichende Berücksichtigung von Umständen des Einzelfalls nicht gewährleistet wäre und die Betroffenen der Gefahr langer Wartezeiten ausgesetzt wären.«

Eine vollständige Abschaffung des Rechts auf Familiennachzug ist mithin keine alternative Maßnahme ebenso wenig die Kontingentierung. Das Kontingent von 1.000 Berechtigten pro Monat kann nicht die vom Verfassungsgericht geforderte »hinreichende Berücksichtigung von Umständen des Einzelfalls« gewährleisten und wir nicht nur zur »Gefahr langer Wartezeiten«, sondern zur Realität.

Auswahlverfahren nach Zufallsprinzip ist rechtswidrig
»Für die auseinandergerissenen Familien ist es überhaupt nicht einzuschätzen, ob und wenn ja wann sie endlich ein Recht auf Familienzusammenführung haben. Dies verstößt gegen das Grundprinzip unseres Rechtsstaates, nämlich das der Rechtssicherheit«, sagt Bartolucci.

In der Gesetzesbegründung heißt es, man habe Fallgruppen aus »Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit« (S. 22) beispielhaft genannt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Ob und wann über den eigenen Antrag entschieden wird, welche Gruppen wie zu gewichten sind, was mit der 1001. Person passiert, all das bleibt unklar. Letztlich wird die Auswahl von Zufall und Willkür geprägt sein.
Diese aus Sicht der Betroffenen völlig unkalkulierbare Zeitdauer ist rechtswidrig und menschlich untragbar. Nicht nur die unerträgliche Wartezeit, auch die zusätzliche Unsicherheit führt dazu, dass die Menschen zermürbt und Familien zerstört werden.

»Die für die Betroffenen wichtigsten Fragen bleiben offen: Was bedeutet es, wenn ein Fall, in welchem zwar ein humanitärer Grund bestätigt wurde, aber in dem einen Monat nicht mehr unter die 1.000 fällt? Wann sind die Betroffenen dran? In einem Monat, in einem Jahr, in fünf Jahren? Wie lange darf eine Familie getrennt werden, bis sie zerstört ist?« fragt Bartolucci.


Presseerklärung, Pro Asyl, 11. Juni 2018
Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme von PRO ASYL.