Erfolg für rumänische Sexarbeiterin: Frankfurter Jugendamt muss Baby zurückgeben!

erstellt von Dona Carmen e. V. — zuletzt geändert 2020-07-10T21:19:14+01:00
Frankfurter Familiengericht gab der Mutter Recht und sprach ihr wieder ihr Kind zu.

Über mehrere Wochen hielt in Frankfurt das unwürdige Tauziehen um das Schicksal eines Neugeborenen und seiner Mutter an. Es war ein ungleiches Kräftemessen. Auf der einen Seite die verzweifelte Mutter, eine in Frankfurt lebende Sexarbeiterin mit Roma-Hintergrund. Auf der Gegenseite die geschlossene Phalanx von Uni-Klinik, Jugendamt, Besondere Dienste 3 (Sozialamt) und Jobcenter, die der Mutter rechtswidrig ihr Kind wegnahmen und es als Faustpfand einsetzten: Kind zurück, wenn die Mutter ein kostenloses städtisches Rückkehr-Ticket nach Rumänien in Anspruch nimmt und samt Kind ausreist - oder Kind in Pflegefamilie!

Angeblich seien die Wohnverhältnisse und die finanzielle Situation der Mutter ungeklärt und die behördliche Inobhutnahme des Kindes im Interesse des Kindeswohls unumgänglich.

Doch die vom Jugendamt vorgebrachten Gründe waren an den Haaren herbeigezogen: Die Mutter verfügte über eine solide Wohnunterkunft und sofern die finanziellen Verhältnisse unklar waren, lag es einzig und allein am Jobcenter, das die Auszahlung des der Mutter rechtlich zustehenden ALG II unter immer neuen Vorwänden hinauszögerte.

Auch die vom Jugend- und Sozialamt bemühte Ausrede, die Mutter hätte gar keinen Anspruch auf ALG II, da sie keinen Arbeitsvertrag und keinen 5-jährigen Aufenthalt in Deutschland vorweisen könne, war nichts weiter als eine mutwillig bemühte Konstruktion, die den legitimen Rechtsanspruch von Frau S. mit Füßen trat.

Der Kindesentzug erwies sich vor diesem Hintergrund als perfides Mittel, die Mutter unter Druck zu setzen, samt neugeborenem Kind umgehend das Land zu verlassen, was mit Mitteln des Ausländerrechts nicht mehr zu erreichen war.

Diesem unwürdigen Schauspiel setzte das Frankfurter Familiengericht gestern erfreulicherweise ein Ende. Es gab der Mutter Recht und sprach ihr wieder ihr Kind zu.

Die überglückliche Mutter hat inzwischen ihr Baby zurückerhalten und bekommt das ihr zustehende ALG II sowie eine geräumigere Übergangswohnung.

Dona Carmen e. V. hat Frau S. in dem Kampf um ihr Kind begleitet und tatkräftig unterstützt, hat für die notwendige mediale Öffentlichkeit gesorgt und so den Druck aufgebaut, um die Behörden auf den rechtsstaatlichen Weg zurückzubringen.

In die Freude über den Erfolg mischt sich jedoch die Sorge und Befürchtung, dass der jetzige Fall kein Einzelfall ist. Dafür gibt es eine Reihe von Anhaltspunkten. Zu routiniert und eingespielt haben die zuständigen Behörden gegen die Sexarbeiterin kooperiert, zu selbstgefällig hat man versucht, die legitime Rechtsposition der Mutter mit windigen Konstruktionen zu unterminieren.

Es kann nicht sein, dass es erst des Eingreifens von Dona Carmen e. V. bedarf, dass migrantischen Sexarbeiterinnen mit Roma-Hintergrund die Rechte gewährt werden, die ihnen von Gesetzes wegen zustehen.

Um Zweifel hinsichtlich des Verhaltens der in den Fall involvierten Frankfurter Behörden auszuräumen, hat Dona Carmen e. V. in einem „Offenem Brief“ an die zuständige Frankfurter Sozialdezernentin, Frau Prof. Dr. Daniela Birkenfeld CDU), Transparenz und umfassende Aufklärung über die bisherige Praxis im Umgang mit den in Frankfurt tätigen südosteuropäischen Sexarbeiterinnen eingefordert, insbesondere solchen mit Roma-Hintergrund.

Dona Carmen e. V. fordert eine Überprüfung und Offenlegung der bisherigen Ämterpraxis, die Klärung von Verantwortlichkeiten sowie Informationen darüber, wie das durch Behördenhandeln verursachte menschliche Leid sowie die im vorliegenden Fall aufgetretenen Rechtsbrüche in Zukunft verhindert werden können.

Pressemitteilung, 10. Juli 2020