Energiewende auf dem Balkon – nicht mit der stadteigenen ABG Frankfurt Holding

erstellt von Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. — zuletzt geändert 2022-09-15T21:19:59+01:00
ABG verklagt Mitglied von Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. (MhM) wegen Solarmodulen auf der Dachterrasse // Erster Verhandlungstermin am 23. Juni 2022 vor dem Amtsgericht Frankfurt

Mieter:innenstrom der auf der eigenen Sonnenterrasse mit Photovoltaik-Modulen produziert wird, kann bis zu 20 Prozent des eigenen Strombedarfs decken und ist damit ein wirksamer Beitrag zu Klimaschutz und trägt zur Reduktion von Energiekosten bei. Die Balkonkraftwerke boomen daher, auch die ABG rühmt sich in der jüngsten Ausgabe ihres Mieter:innenmagazin „Schelleklobbe" damit, dass sie auf den Dächern der eigenen Liegenschaften Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 8,3 Megawatt installiert hat. Das hindert die ABG Frankfurt Holding derzeit nicht daran, einen Frankfurter Mieter, der auf Eigeninitiative zwei Photovoltaik-Module bereits seit zweieinhalb Jahren auf der Dachterrasse im Einsatz hat, auf Entfernung derselbigen zu verklagen. Die ABG führt „verkehrssicherungsrechtliche" Bedenken sowie „optische Beeinträchtigungen"[1] gegen die auf der Dachterrasse montierten PV-Module an, die nichtsdestotrotz bereits seit über zwei Jahren allen Stürmen standhalten.

Der vom MhM-Mitglied beauftragte und in der Beratung von MhM tätige Rechtsanwalt sieht keine Grundlage für die Klage der ABG gegen den Mieter. Die Befestigung der Photovoltaik-Module mittels Schwerlastgürten und Spanngurten auf dem zusätzlich beschwerten Schwerlastregal ist fach- und sachgerecht vorgenommen. Durch das Befestigen der Paneele an einem freistehenden Schwerlastregal auf der Terrasse wurde etwa die Außenwand des Wohnhauses nicht in Mitleidenschaft gezogen. Die Anlage ist also in wenigen Schritten zurückbaubar.

„Es ist unverständlich, warum die ABG Frankfurt Holding mit dieser Klage einen praxistauglichen Weg hinzu nachhaltig und dezentral erzeugter Energie blockiert anstatt gemeinsam mit dem Mieter an einer tragfähigen Lösung zu arbeiten.", wundert sich Conny Petzold von MhM. Nicht einmal ein -aus Ihrer Sicht geeigneteren- Platz für die Solarpaneele hat die ABG angeboten oder Hinweise auf eine -aus Ihrer Sicht- fachgerechte Montage gegeben.

„Die Klage auf Entfernung der Photovoltaik-Module, die am Donnerstag, den 23. Juni 2022 vor dem Frankfurter Amtsgericht verhandelt wird, läuft der Selbstdarstellung der ABG als „bundesweiter Vorreiter"[2] bei der Nutzung von Sonnenstrom im Mieter:innenstrom-Modell entgegen. Die kompromisslose Haltung der Wohnungsbaugesellschaft im Rechtsstreit deutet an, dass die Wohnungsbaugesellschaft beim Thema Energiewende unnötig auf der Bremse steht."

[1] Klageschrift vom 01.07.2021
[2] ABG Frankfurt Holding (März 2022): Schelleklobbe 1.2022, S. 5

Pressemitteilung 21.6.2022