Endlich Prozessauftakt gegen Abseil-Aktivisti* von der A3

erstellt von Wald statt Asphalt — zuletzt geändert 2022-04-26T10:02:30+02:00
Am Freitag, dem 29.04. um 10:00 findet am Amtsgericht Frankfurt-Höchst der Auftakt im Strafprozess gegen 3 Aktivisti* statt, die sich am 26.10.2020 von einer Autobahnbrücke bei Wallau „Wiesbadener Kreuz" abgeseilt und dort Transparente am Brückengeländer angebracht haben. Schon vor zwei Monaten sollte er beginnen, wurde jedoch wegen Corona verschoben, wie die anderen angesetzten Prozesse gegen Abseil-Aktivisti* auch.

Damals, zum Höhepunkt der Auseinandersetzungen um den Dannenröder Forst, machte die Aktion große Schlagzeilen. Zeitgleich mit den Angeklagten von der A3 seilten sich weitere Aktivisti* rund um Frankfurt von Autobahnbrücken ab (A5, A661). Mit solchen Aktionen soll die Wichtigkeit und Dringlichkeit einer umfassenden Verkehrswende - nicht Antriebswende! - und eines Ende des Weiter-So-Kapitalismus unterstrichen werden.

9 der Kletter-Aktivisti wurden damals in Folge der Aktionen in Untersuchungshaft genommen. Begründet wurde die damals mit dem dringenden Tatverdacht auf Nötigung und angeblicher Fluchtgefahr. Der U-Haft-Entscheid war politisch motiviert, skandalös und bewegt sich weit entfernt von jeder Rechtsstaatlichkeit", so eins der Angeklagten. Der Vorwurf der Nötigung scheint ein absurdes juristisches Konstrukt. Nahezu jede Demo, die irgendwo entlangläuft, steht oder – wie in dem Fall eben – hängt, beeinträchtigt irgendwelchen Verkehr, strafbar ist sie dadurch noch lange nicht – und das ist auch gut so.

Versammlungen auf Autobahnen, besonders wenn sie, wie viele solcher Abseilaktionen, als Spontanversammlungen durchgeführt werden, scheinen in Auto-Deutschland einen besonderen Nerv zu treffen. Denn sie stehen nicht mehr nur am Rande und werfen Buh-Rufe in den Wahnsinn von immer mehr Versiegelung, Verschmutzung und Unfalltoten, sondern wollen dort eingreifen, wo es stört, unbequem sein und wachrütteln. Um das zu verhindern wurde versucht, solchen Protest zu kriminalisieren.

Am 29.04. sind zwei Aktivisti* vom 26.10. wegen Nötigung, eins wegen Beihilfe zur Nötigung angeklagt. Das Konstrukt der Nötigung bröckelt aber nicht nur in der öffentlichen Wahrnehmung, sondern auch juristisch immer mehr.

Anfangs stand die Staatsanwaltschaft Gießen unter den Behörden auf einer Außenseiter*innenposition, indem sie sagte, sie sehe keine Strafbarkeit in solchen Aktionen: „Stundenlang war die A 5 bei Reiskirchen lahmgelegt. Das Abseilen von der Brücke erfüllt laut Staatsanwaltschaft aber keinen Straftatbestand" - Gießener Anzeiger vom 20.10.2020.

Inzwischen haben überall in Deutschland verschiedene Ordnungsbehörden die Legitimität und den Versammlungscharakter solcher Abseilaktionen bestätigt, beispielsweise das Verwaltungsgericht Frankfurt, welches das Verbot einer angemeldeten Abseilaktion seitens der Stadt am 21.01.2022 kassierte und die Aktion per einstweiliger Verfügung erlaubte:

Bei der Abwägung der Interessen des Antragstellers als Anmelder der Versammlung an der gewünschten Nutzung der Autobahnen und der Beeinträchtigung der durch erforderliche Straßensperrungen und Umleitungen betroffenen Allgemeinheit fällt zugunsten des Antragstellers ins Gewicht, dass das Versammlungsmotto „Spruchbänder an Autobahnbrücken sind kein Verbrechen - Autobahnen schon! Klimaschutz und Verkehrswende statt Strafverfahren gegen Aktivistis!" einen unmittelbaren Bezug zum Versammlungsort über einer Bundesautobahn - hier der A 648 - sowie mit der geplanten Abseilaktion [...] aufweist. - Aktenzeichen: 5L 148/22 F

Kommentiert wurde eben jene Aktion durch den Polizeisprecher Thomas Hollerbach: „Wir als Polizei haben hier nichts zu beanstanden, die Stimmung war friedlich"

Nicht zuletzt wurde am 12.04.2022 in einem Prozess am Amtsgericht Helmstedt, gegen 3 Aktivisti welche sich über der A39 abgeseilt hatten um gegen deren Ausbau zu demonstrieren, bereits nach der Zeugenbefragung der Vorwurf der Nötigung im allseitigen Einverständnis fallen gelassen. „Wenn hier einer genötigt hätte, dann die Polizei[...]", so Richter Bille, der Vorsitzende des noch laufenden Prozesses am AG Helmstedt.

Die Aufgabe der Angeklagten, die am Freitag vor Gericht stehen wird es sein, der Bestrafungswut der Frankfurter Staatsanwaltschaft eine Bremse anzulegen und auch dem Gericht Frankfurt beizubringen, dass Abseilaktionen über Autobahnen keine Straftat darstellen.

Wir laden ein zu solidarischer Prozessbegleitung und Berichterstattung: Kommt zum Gericht, zeigt denen, was ihr von der „Kriminalisierung" der Aktivisti* haltet. Macht Aktionen. Lasst uns gemeinsam kämpfen für eine lebenswerte Zukunft.

Amtsgericht Frankfurt a.M. (Höchst), Saal 107 HÖ, Zuckschwerdtstr. 58, 65929 Frankfurt am Main
Beginn: 10:00, Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude ab 9:00. Fortsetzungstermin ist der 13.05.2022, ebenfalls 10:00.

Am selben Tag findet auch anschließend eine „Anti-Knast-Demo" mit dem Motto „FreeElla" statt, um 18:00 vor der JVA in Preungesheim statt. Denn nur weil Menschen hinter Gittern verschwinden, sollen sie nicht in Vergessenheit geraten.

* die Endung -i wird benutzt um in geschlechtsneutraler Sprache zu schreiben. Das -i enthält keine Information über ein Geschlecht, damit sich alle Personen mit inbegriffen fühlen.

Pressemitteilung 25.4.2022