Einreise für binationale Paare und Familien unbürokratisch erleichtern!

erstellt von iaf e.V. — zuletzt geändert 2020-05-15T19:48:13+02:00
Der 15. Mai ist der Internationale Tag der Familie. Aus diesem Grund hat sich der Verband binationaler Familien und Partnerschaften in einem Offenen Brief an die Minister Maas und Seehofer gewandt.

In diesem Offenen Brief wird auf die prekäre Lage binationaler Paare in der Corona-Zeit hingewiesen und um eine unbürokratische Erleichterung der Einreise der Partner*innen gebeten.

Offener Brief

           An den Außenminister Heiko Maas und den Bundesinnenminister Horst Seehofer

 Einreise für binationale Paare und Familien unbürokratisch erleichtern!

15. Mai 2020

Sehr geehrter Herr Außenminister Maas, sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Seehofer,

wir wenden uns heute am Internationalen Tag der Familie an Sie, um Sie über die schwierige Lage zahlreicher binationaler Paare und Familien zu informieren, die sich seit der Corona Pandemie erheblich verschärft hat.

Herr Minister Maas und Herr Minister Seehofer, Sie beide können diesen Familien und Paaren helfen. Sie können, ohne gesetzliche Änderungen vornehmen zu müssen, in Ihren jeweiligen Aufgabengebieten für erhebliche Erleichterungen bei der Einreise und der Visaerteilung sorgen. Sie ermöglichen damit für viele Paare ein gemeinsames Familienleben. Die Corona-Pandemie weist wie durch ein Brennglas auf die bereits bestehenden Probleme für binationale Paare hin, bei denen ein*e Partner*in die Nationalität eines Drittstaates besitzt.

Artikel 6 Grundgesetz stellt Familien unter den besonderen Schutz des Staates. Die Maßnahmen der Corona-Pandemie zeigen nun noch deutlicher als bisher, dass dieser grundgesetzliche Schutz nicht für alle Familien gleichermaßen gilt.

Aktuell sind viele Paare und Familien sehr verzweifelt. Schon vor Corona mussten die Familien Monate auf Einreisevisa warten. Darauf weist auch die Bundesregierung in der Drucksache 19/18809 vom 23.4.2020 hin und erwägt eine Priorisierung der Bearbeitung von Anträgen, allerdings nur solche im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.Ehe- und Familienleben ist aber grund- und menschenrechtlich geschützt, insofern sollte auch ihnen eine bevorzugte Behandlung zu Teil werden. Ansonsten wird ihnen jegliche Perspektive geraubt und ein Zusammenleben dieser Familien in Deutschland auf unbestimmte Zeit unmöglich gemacht. Uns vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften erreichen derzeit zahlreiche Mails und Anrufe, in denen genau dies befürchtet wird.

Die eingeschränkte Tätigkeit in den deutschen Auslandvertretungen im Rahmen der Eindämmung des Infektionsgeschehen darf nicht zu Lasten der Familien gehen. Anträge auf Ehegatten- und Familiennachzug sind prioritär zu bearbeiten.

Aktuell werden die Paare auf irgendwann vertröstet.

Zum Beispiel Rebecca P.*: „Wir haben im Juni 2019 einen Antrag für das Visum meines Mannes in Marokko gestellt. Im März 2020 bekamen wir endlich einen Termin bei der Botschaft. Dann kam Corona. Wie lange es jetzt für einen erneuten Termin dauert, kann uns niemand sagen. Noch einmal Monate nur für den Termin warten? Dann warten wir Jahre, bis wir endlich gemeinsam in Deutschland als Familie leben können.”

Das Paar ist seit mehr als einem Jahr miteinander verheiratet und wird an einem gemeinsamen Eheleben gehindert. Allein die endlos lange Zeit, um überhaupt einen Termin zur Antragstellung zu bekommen, ist eine Zumutung. Welche Perspektive wollen Sie, Herr Minister Maas, diesem Paar geben?

Oder Annette H.*, die sich kurz vor der Visumerteilung wähnte: „Meine thailändische Verlobte möchte gerne zur Eheschließung nach Deutschland einreisen. Der standesamtliche Termin war am 6 Juni geplant. Alle dafür nötigen Voraussetzungen für das nationale Visa zur Eheschließung wurden bereits vor der derzeitigen Lage geschaffen. Wir hatten im Dezember angefangen alle benötigten Unterlagen zu erbringen, das ganze hatte sich über mehrere Monate gezogen. Die zuständige Ausländerbehörde hat am 15.04 die Zustimmung zur Erteilung des nationalen Visa an die deutsche Botschaft in Bangkok gegeben. Leider verweigert die Auslandsvertretung in Bangkok die Ausstellung des Visa, da kein Ausnahmetatbestand vorliegt der momentan zur Einreise erlaubt. Ich habe sowohl schon Kontakt zum BMI, AA, Bundespolizei und der EU Kommission aufgenommen, von überall bekommt man nur die Standard Antworten und wird vertröstet. Es ist mir unverständlich, dass dies nicht angepasst werden kann als Einreisegrund. Nun ist es wie ein Schlag ins Gesicht, seit der Einreisestopp verkündigt wurde und nun schon wieder verlängert wird, da kein Ende in Aussicht ist. Laut Grundgesetz und Menschenrecht ist Ehe und Familie zu schützen und eine Verlobung ist ein Eheversprechen.“

Sehr geehrter Herr Maas, die Einreisegründe für Drittstaatsangehörige sollten erweitert werden, Familiennachzug aber auch eine Eheschließung sind triftige Gründe. Paare und Familien dürfen nicht weiterhin auf eine unbestimmte Zeit vertröstet werden.

Die Schließungen der Grenzen verhindern die Einreise auch von Inhaber*innen bereits erteilter Visa. Die begrenzte Gültigkeit der Visa sollte in diesen Fällen aufgehoben werden.

Die Paare haben sehr viel Zeit und Kosten aufgewandt, um das Einreisevisum zum Familiennachzug zu erhalten. Das darf nicht umsonst gewesen sein. Die Schließung der Grenzen und die Unmöglichkeit der Einreise in dem bewilligten Zeitraum liegt nicht in der Verantwortung des Paares.

Für binationale Paare, die heiraten wollen, ist es ein existenzielles Problem. Denn für sie ist der bürokratische Aufwand um ein Vielfaches höher und ihr familiäres Zusammenleben in Deutschland somit gefährdet, und dies in der aktuellen schwierigen Zeit. 

Hier könnte ganz unbürokratisch ein vorübergehender Aufenthalt für Verlobte Abhilfe schaffen.

Katastrophal wirken sich die Bestimmungen zur Beibringung bestimmter Dokumente für die Beantragung eines Einreisevisums aus familiären Gründen aus. Obgleich weltweit die Länder gegen das Infektionsgeschehen kämpfen, wird u.a. an dem deutschen Sprachzertifikat A 1 für Ehegatten aus Drittstaaten festgehalten.

Henriette I.*: „Mein syrischer Ehemann ist Architekt mit einem Vollstipendium in China. Ende Januar ist mein Mann - was als kurzer Familienbesuch geplant war - nach Syrien gereist. Wie so viele sitzt er jetzt fest. China hat auf unbestimmte Zeit die Grenzen für Ausländer geschlossen. Ein Visum nach Deutschland können wir momentan nicht beantragen, da alle Botschaften und Konsulate für Anträge geschlossen sind. Ich habe aber trotzdem die Auslandsvertretungen in Beirut, Amman und Erbil kontaktiert, um Informationen zu erhalten. Zu meiner Bestürzung musste ich erfahren, dass auch Syrer bei der Antragstellung ein Sprachzertifikate nachweisen müssen. Es wird also verlangt, vorausgesetzt, die Grenzen sind offen, dass man ein Visum für den Libanon, Jordanien oder Irak beantragt, sich durch lebensgefährliches Gebiet zur Grenze begibt, nach vielen Stunden Anfahrt bei einem Goethe-Institut einen Sprachtest macht, dann wieder zurückfährt und so weiter. Ich bin, ehrlich gesagt, vollkommen fassungslos. Wir haben uns bereits in China nach Kräften bemüht, die Visabestimmungen bezüglich des Sprachnachweises zu erfüllen und die Antragstellung verschoben und jetzt hat uns das in diese viel schlimmere Lage gebracht. Die momentane Belastung durch die große Unsicherheit der Situation ist bereits enorm. Es gibt keinerlei Hinweis auf ein Datum, auf dass man warten oder nur hoffen könnte.“

Eine Aussetzung des Spracherfordernis im Rahmen des Ehegattennachzugs ist aus unserer Sicht die adäquate Antwort angesichts der weltweit schwierigen Lage.

Andere wichtige Dokumente zur Eheschließung in Deutschland oder zur Antragstellung eines Einreisevisums können zurzeit nicht beschafft werden. Auf nicht absehbare Zeit.

Hier sollte die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ausreichen. 

Für werdende Eltern gibt es derzeit keine Termine für Vaterschaftsanerkennungen aufgrund der Schließung der meisten Auslandsvertretungen Deutschlands. 

Ich wohne in Hamburg und bin im 6. Monat schwanger. Mein Partner und Vater des Kindes ist noch in Bali. Zurzeit kann sein Visum nicht bearbeitet werden, da die Botschaft in Jakarta geschlossen ist. Außerdem benötigen wir für das Visaverfahren die Vaterschaftsanerkennung. Aber weder das Standesamt noch das Jugendamt in Hamburg bieten Termine an. Auch ein Notar, den ich gefragt habe, kann kein Amtshilfeverfahren mit der Deutschen Botschaft anbieten. Ich bin verzweifelt. Wenn das alles noch länger dauert, muss ich mein Kind allein ohne die Unterstützung seines Vaters zur Welt bringen. Meine Eltern können mir zurzeit auch nicht helfen, da sie mich wegen Corona nicht besuchen können.“ Julia F.* aus Hamburg

Ein vorübergehender Aufenthalt für werdende Eltern könnte über die aktuelle Krise hinweghelfen. Das ist auch im Interesse der Kinder.

Folgende Maßnahmen sind ohne große Mühe und ohne gesetzliche Änderungen durchzuführen:

  • Priorität für familiäre Anliegen,
  • Einreisegründe erweitern auf Eheschließung,
  • Aufenthalt für Verlobte und werdende Eltern, 
  • Verzicht auf das Nachholen von Visaverfahren aus dem Herkunftsland, 
  • Beweis durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung,
  • Aussetzung des Spracherfordernis im Herkunftsland,
  • Verlängerung der Visa statt Verfall und Neuantrag

Sehr geehrter Herr Minister Seehofer, sehr geehrter Herr Minister Maas,

der Internationale Tag der Familie bekräftigt die Bedeutung von Familie auch und gerade in Krisenzeiten. Ihr gebührt Anerkennung und Zuspruch. Daher werden Sie bitte im Interesse der binationalen Paare und Familien tätig und schaffen Sie in Ihren jeweiligen Aufgabengebieten verwaltungstechnische Erleichterungen. Gewähren Sie den besonderen grundgesetzlichen Schutz auch diesen Familien.

Mit freundlichen Grüßen,

Hiltrud Stöcker-Zafari

Bundesgeschäftsführerin

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

 

.  * Die Betroffenen sind anonymisiert

 

www.verband-binationaler.de