Drohender Entzug städtischer Förderung für den Club Voltaire

erstellt von Club Voltaire — zuletzt geändert 2020-01-31T14:44:54+01:00
Stellungnahme zum Protokoll der Fragestunde am 31. 10. 2019 in der Stadtverordnetenversammlung

An die Fraktionen
in der Stadtverordnetenversammlung
mit der Bitte um Kenntnisnahme

Stellungnahme zum Protokoll der Fragestunde am 31. 10. 2019 in der Stadtverordnetenversammlung

Frage F 2144, Thomas Kirchner (CDU)

Thema: Entzug der städtischen Förderung für den Club Voltaire wegen einer Veranstaltung im TITANIA-Theater am 15. 10. 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

im oben genannten Protokoll, das uns erst Mitte Dezember 2019 zur Kenntnis kam, werden Behauptungen aufgestellt und Unterstellungen formuliert, die teils falsch, teils verleumderisch sind und die wir zurückweisen.

Zunächst gilt es festzuhalten, dass das Thema der besagtenVeranstaltung „Meinungsfreiheit statt Zensur von oben!“ lautete. Der Club Voltaire war einer von vier Veranstaltern. An dem Abend sollte es weder darum gehen, für BDS zu werben, noch die israelische Politik anzugreifen. Es ging darum, dass das Recht auf Meinungsäußerung beschnitten wird, indem einerseits Organisationen die Gemeinnützigkeit entzogen wird (z. B. Attac), und indem andererseits der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu BDS vom 25. 8. 2017 exzessiv und rechtswidrig ausgelegt wird. Herr Uwe Becker verlangte im Vorfeld, dass die Veranstaltung abgesagt bzw. die Raumzusage zurückgezogen werde. Das geschah zunächst auch, wurde dann aber per Einstweiliger Verfügung verhindert. Danach verlangte Herr Becker, dem Club Voltaire die städtische Förderung zu entziehen, weil er gegen den BDS-Beschluss verstoßen habe.

In der Fragestunde am 31. 10. 2019 beginnen die Falschbehauptungen schon mit der Eingangsfrage von Herrn Kirchner. Dort lautet der zweite Satz: „Daher bat der Kirchendezernent den Club Voltaire, von einer Einladung des BDS abzusehen.“ Und weiter: „Die Veranstalter ... boten dem BDS ... ein Podium für antisemitische Hetze.“ Weder hatte der Kirchendezernent Uwe Becker irgendeine Bitte an den Club Voltaire gerichtet, noch hatte dieser „den BDS“ eingeladen. Folglich wurde „dem BDS“ auch kein Podium geboten. Es waren keine BDS-Vertreter eingeladen. Dass es auf der Veranstaltung antisemitische Hetze gegeben habe, ist eine Behauptung, die Herr Kirchner durch nichts belegt.

In seiner Antwort sagt Herr Becker u. a., dass die Organisatoren der kritisierten Veranstaltung „die Entscheidung der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und des Deutschen Bundestages als undemokratisch diffamiert“ hätten. Diese Aussage ist falsch und wird nicht belegt.

Im zweiten Absatz seiner Antwort sagt Herr Becker, der Magistrat habe verhindern wollen, dass „Sympathisanten judenfeindlicher Israelhasser ... zusammenkommen“. Der „israelfeindliche Verlauf“ der Veranstaltung habe „dem Magistrat recht gegeben, Israel wurde im Club Voltaire als Apartheidstaat diffamiert und delegitimiert. Der Club Voltaire hat ... dem israelbezogenen Antisemitismus in Person erklärter BDS-Unterstützer eine Bühne bereitet und damit dessen Engagement unterstützt.“

Dass die besagte Veranstaltung nicht im Club Voltaire, sondern im TITANIA-Theater stattgefunden hat, sei nur nebenbei bemerkt. Auf dem Podium sollten Hartmut Bäumer, Dirk Friedrichs, Judith Bernstein und Khaled Hamid sitzen. Dass Dirk Friedrichs von ATTAC sic h kurz vor Beginn zurückziehen würde, konnte niemand vorhersagen und war den öffentlichen Angriffen auf die Veranstaltung geschuldet. Dadurch hat das Thema Gemeinnützigkeit bei der Podiumsdiskussion ungewollt an Gewicht verloren. Dass aber diese Runde als Treffen von „Sympathisanten judenfeindlicher Israelhasser“ bezeichnet wird, ist eine Beleidigung, für die Herr Becker eigentlich um Entschuldigung bitten sollte.

Als Beleg dient ihm die Behauptung, die Veranstaltung sei israelfeindlich verlaufen und es sei Israel als Apartheidstaat diffamiert worden. Herr Becker hält es nicht für nötig, dafür irgendwelche Belege aufzuführen. Er selbst war nicht anwesend, kann sich folglich nur aufs Hörensagen berufen. Auch bei der Diskussionsveranstaltung mit Prof. Micha Brumlik im Club Voltaire am 5. 12. 2019 hat er hierzu keine Fakten nennen können. Dem Club Voltaire liegen zahlreiche Aussagen von Besuchern des Abends vor, die das Gegenteil besagen. (Einige der Besucher haben ihre Schilderung schon den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zugeschickt.) Im Folgesatz wendet Herr Becker dann das Prinzip der Kontaktschuld an: Wer BDS unterstützt, ist Antisemit. Wer solch eine Person zur Diskussion einlädt, unterstützt Antisemitismus – auch wenn es bei der Diskussion um etwas anders geht. Gegen diese Argumentationsweise hat es in ähnlichen Fällen mehrere Gerichtsurteile gegeben (VG Köln, VGH Niedersachsen u. a.). Deren Tenor lässt sich so formulieren:

• BDS ist nicht per se antisemitisch. Nicht jede Person, die BDS unterstützt, ist Antisemit/in. Die Behauptung, das sei so, genügt nicht.

• Die Resolution der Stadtverordnetenversammlung ist kein Rechtsetzungsakt, auf den eine Einschränkung der Meinungsfreiheit (z. B. Die Verweigerung öffentlicher Räume) gestützt werden kann.

• Die Stadt muss im Vorfeld beweisen, dass bei einer Veranstaltung Volksverhetzung und Antiseminismus zu befürchten sind. Sie darf den Nachweis nicht von den Veranstaltern verlangen.

Überhaupt fällt auf, dass die Einstweilige Verfügung, mit der die Veranstaltung letztlich durchgesetzt worden ist, von den Herren Becker und Kirchner nur nebenbei erwähnt und als zusätzliches Argument gegen den Club Voltaire genutzt wird. Das zeugt von einer Missachtung der Rechtsprechung, die die Formulierung „obrigkeitsstaatliche Tendenz“ in der TITANIA-Einladung nachträglich rechtfertigt.

Dass sich Frankfurt gegen Antisemitismus und andere Formen des Rassismus wehrt, freut uns und wird von uns unterstützt. Der BDS-Beschluss führt in seiner praktischen Anwendung aber dazu, dass schon die Unterstellung, jemand unterstütze diese Bewegung, ausreicht, um ihn an einem öffentlichen Auftritt zu hindern. Ein derartiges Vorgehen wird von der deutschen Justiz als rechtswidrig zurückgewiesen. Auch der Hohe Kommissar für Menschenrechte der UNO hat wegen des ähnlich gelagerten Bundestagsbeschlusses bei Außenminister Maas interveniert und um Stellungnahme gebeten. Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sollten sich darüber nicht hinwegsetzen.

Der Club Voltaire steht seit seiner Gründung 1962 für den Kampf gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Rassismus. Wir haben den Antisemitismus nie als erledigt angesehen, sondern immer auf die Gefahr hingewiesen und Aktivitäten dagegen unterstützt. Gerade uns eine zweideutige Haltung in dieser Frage zu unterstellen, empfinden wir als Beleidigung. Unabhängig davon beanspruchen wir allerdings auch das Recht, die Politik des Staats Israel in den besetzten Gebieten kritisch zu betrachten und zu diskutieren. Das gilt erst recht für die aktuelle israelische Regierung, die sich unserer Meinung nach nicht – wie im Beschluss der Stadtverordneten formuliert – „für eine friedliche Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern“ einsetzt.

Für den Vorstand des Club Voltaire e. V., Lothar Reininger, Vorsitzender, 31. Januar 2020